COVID-19-Impfpflicht
Am 9. März 2022 entschied die Regierung im Ministerrat, dass die COVID-19-Impfpflicht vorläufig ausgesetzt wird.
Am 9. März 2022 entschied die Regierung im Ministerrat, dass die COVID-19-Impfpflicht vorläufig ausgesetzt wird.
Das Antikörperpräparat Evusheld® zum Schutz gegen COVID-19 gilt als Option für Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können oder bei denen eine Impfung nicht wirkt.
Im kleinen Kreis beantworten Univ. Prof. Priv. Doz. Dr. Barbara Kornek und Assoz. Prof. Priv. Doz. Mag. Dr. Paulus Rommer Mitgliedern der MS-Gesellschaft Wien Fragen rund um die COVID-19-Impfung.
Fachinformationen zur Corona-Schutzimpfung in Österreich: Anwendungsempfehlung des Nationalen Impfgremiums, wann aus medizinischen Gründen vorübergehend nicht geimpft werden soll und Priorisierung des Nationalen Impfgremiums
Die neue Freistellungsverordnung für Risikogruppen tritt mit 15. Dezember in Kraft und gilt jedenfalls bis Ende März 2022.
Aktuelle Empfehlungen für Menschen mit Multipler Sklerose von Univ.-Prof. Dr. Barbara Kornek, Präsidentin der Multiple Sklerose Gesellschaft Wien (Stand: 24. November 2021)
Eine Gruppe von Neurologinnen und Neurologen veröffentlichte im Journal of Neurology, Neurosurgery & Psychiatry eine Abhandlung, in der das Thema "Impfung und Multiple Sklerose in Zeiten der COVID-19-Pandemie" aus verschiedenen Gesichtspunkten beleuchtet wird. Wir haben die Publikation zusammengefasst.
2. Novelle zur 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Die Verpflichtung zur Vorlage eines 2G-Nachweises gilt nicht für Personen, die über keinen Nachweis gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 lit. a oder b verfügen und nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können. In solchen Fällen ist ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, vorzuweisen. Der Ausnahmegrund ist durch eine von einem bzw. einer zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärztin bzw. einem Arzt ausgestellte Bestätigung nachzuweisen.
Dem Krankheitsbezogenen Kompetenznetz Multiple Sklerose zufolge ist es wissenschaftlich unbestritten, dass der Nutzen einer COVID-19-Impfung bei weitem größer ist als ein möglicher Schaden durch Nebenwirkungen der Impfung. Das gelte auch oder gerade für Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose.
Beim 130. Praevenire Gipfelgespräch wurde über die COVID-19-Impfung mit Blick auf das Krankheitsbild Multiple Sklerose diskutiert.