Barrierefreier Umbau

Wenn eine dauerhafte Bewegungseinschränkung den Gebrauch eines Rollstuhls notwendig macht, können die eigenen vier Wände zu einem wahren Hürdenlauf werden. Türrahmen sind plötzlich zu schmal, Badezimmer und Toiletten unbenutzbar, Treppen und kleine Absätze unüberwindbare Hindernisse. Wenn kein Umzug in eine barrierefreie Wohnung in Frage kommt, kann ein barrierefreier Umbau Abhilfe schaffen und RollstuhlfahrerInnen den Verbleib im geliebten Zuhause ermöglichen.

Hierfür können Personen mit Gehbeeinträchtigung (Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer) um finanzielle Unterstützung für den barrierefreien Umbau ihrer Wohnräume ansuchen.

Folgende Stellen bieten für Personen mit Hauptwohnsitz Wien finanzielle Förderungen an:

Nähere Informationen zu den verschiedenen Hilfsfonds.

WICHTIG:

Suchen Sie immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen um Förderungen an! Hierfür benötigen Sie einen Kostenvoranschlag – in der Regel zwei von unterschiedlichen Anbietern, um das kostengünstigste Angebot festzustellen. Bitte beachten Sie, dass nur Kosten für explizite „behindertengerechte Umbauten“ gefördert werden können. Diese sind im Kostenvoranschlag als solche auszuweisen. Eigenleistungen und bloße Materialkosten können nicht eingereicht werden.

Fangen Sie erst dann mit den Umbauarbeiten an, wenn Sie einen vollständigen Finanzierungsplan erstellt haben und alle Rückmeldungen der öffentlichen Förderstellen eingelangt sind. Nur dann können Sie sicher gehen, ob das Bauvorhaben ausreichend finanziert wird.

Weiters wird bei Mietobjekten die Zustimmung der Hausverwaltung bzw. der Eigentümerin/des Eigentümer zu den Umbaumaßnahmen benötigt. Wenn Sie selbst Eigentümerin/Eigentümer sind, genügt meist ein Auszug aus dem Grundbuch um dies nachzuweisen.

Um den Sicherheitsvorschriften (Brandschutz etc.) zu entsprechen ist eine Genehmigung der geplanten Umbaumaßnahmen durch die Baupolizei notwendig.

Wenn Sie die eben genannten Punkte abgeklärt haben, benötigen Sie folgende Unterlagen, um einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zu vervollständigen:

  • Nachweis der Behinderung (Kopie Behindertenpass oder Nachweis eines Pflegegeldbezuges ab Stufe 3)
  • Meldebestätigung (Nachweis des Hauptwohnsitzes)
  • Einkommensnachweis
  • Schriftliche Stellungnahme und Situationsbeschreibung (dies ermöglicht den zuständigen Stellen eine bessere Einschätzung Ihrer Situation)

Beratungsstellen

Förderberatung

In Wien können Sie sich durch die „Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten“ der MA 50 zu den Fördermöglichkeiten bei barrierefreiem Umbau beraten lassen. Neben einer direkten finanziellen Förderung durch die MA 50 erhalten Sie hier auch Information über die Unterstützungsanträge der anderen für Sie in Frage kommenden öffentlichen Stellen.

Nähere Informationen sowie das Antragsformular für eine finanzielle Förderung durch die MA 50 finden Sie hier.

Beratung barrierefreies Bauen (Technische Bauberatung)

Neben der finanziellen Beratung zum barrierefreien Umbau Ihres Zuhauses gibt es in Wien auch spezialisierte Einrichtungen, die Sie bezüglich der konkreten baulichen Maßnahmen und Vorgehensweisen beraten können. Die „Kompetenzstelle barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen“ der MA 25 bietet kostenlose bautechnische Beratung für barrierefreies Bauen an. Hier sind auch Hausbesuche und Begutachtungen durch Sachverständige vor Ort möglich.

Nähere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie hier.

TIPP: Sie können die Kosten für barrierefreien Umbau als außergewöhnliche Belastung bei der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung geltend machen und Steuerfreibeträge nutzen.