Fahrpreisermäßigungen für mobilitätseingeschränkte Menschen

Fahrpreisermäßigung VOR (Verkehrsverbund Ost-Region)

Beim VOR, dem für Wien, Burgenland und Niederösterreich zuständigen Verkehrsverbund, erhalten Inhaberinnen und Inhaber eines  Österreichischen Behindertenpasses eine Fahrpreisermäßigung, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 70% vermerkt ist oder der Vermerk „Der Inhaber/die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ angebracht ist. Nähere Informationen finden Sie auch auf der Website der Wiener Linien.

Barrierefreie Mobilität mit den Wiener Linien

Die Wiener Straßenbahnen werden Zug um Zug durch die Niederflurstraßenbahnen ULF (Ultra Low Floor) und die Flexity-Straßenbahnen ersetzt.
Die Busflotte der Wiener Linien besteht ausschließlich aus Niederflur-Fahrzeugen, die bei Bedarf hydraulisch weiter abgesenkt werden können.
Die modernen V-Züge sind barrierefrei gestaltet. Neben mehr Platz für Fahrgäste mit Rollstühlen oder Kinderwägen wurde der Spalt zwischen Bahnsteigkante und Fahrzeug minimiert, zusätzlich wurden ausfahrbare Rampen installiert.
Der Zugang zu sämtlichen U-Bahn-Stationen (außer zur Station Pilgramgasse, die bis 2027 umgebaut wird) und mehr als 95 % der Straßenbahn- und Bushaltestellen ist durch Rampen und Aufzüge barrierefrei möglich.

 

Fahrkartenautomat in der ÖBB-Station Wien-Hadersdorf

Fahrkartenautomat in der ÖBB-Station Wien-Hadersdorf

Fahrpreisermäßigung ÖBB

Menschen mit Behinderungen erhalten innerhalb Österreichs ohne die Vorteilscard 50 % Ermäßigung auf Standard Einzelfahrkarten der Österreichischen Budnesbahnen (ÖBB) eine kostenlose Sitzplatzreservierung und einen kostenlosen Rollstuhlplatz. Bei Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden können andere Ermäßigungen gelten. Die Österreichcard Special, eine Jahresnetzkarte für sämtliche Züge der ÖBB und einiger Privatbahnen mit Ausnahme der Zahnradbahnen, Sonderverkehre und dem CityAirportTrain (CAT), ist ebenso erhältlich.

Um das Angebot nutzen zu können, benötigen Sie einen Österreichischen Behindertenpass mit folgenden Angaben:

  • Angabe des Behinderungsgrades von mindestens 70%, oder
  • Eintrag „Der/die InhaberIn des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen.“
  • Es gibt auch eine Ermäßigung für Inhaberinnen und Inhaber eines internationalen Behindertenpasses.

Menschen mit Behinderungen können für ihren persönlichen Assistenzbedarf eine Begleitperson und/oder einen Assistenzhund unentgeltlich mitnehmen. Die Begleitperson muss in der Lage sein, die persönlichen Bedürfnisse der zu begleitenden Person erfüllen zu können.

Inhaberinnen und Inhaber eines  Österreichischen Behindertenpasses mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70% können an ihrem Geburtstag ganz Österreich kostenlos mit den ÖBB bereisen. Mit der Zusatzeintragung „Bedarf einer Begleitperson“ fährt auch die Begleitperson kostenlos.

Barrierefreie Mobilität mit den ÖBB

Im Fernverkehr kommen derzeit täglich über 200 Reisezüge (national sowie international) mit einer Reisemöglichkeit für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer zum Einsatz. Auch im Nahverkehr verfügen viele Züge über eine vorgesehene Stellfläche für Rollstühle. Insgesamt kommen 100 Cityjet-, 180 Talent- und 60 Desiro-Züge bundesweit zum Einsatz.

Nachtzüge bzw. NightJet: Für Reisende mit Rollstuhl und einer Begleitperson ist es im Multifunktionswagen (MFW) möglich, in einem Liegewagenabteil den ÖBB Nachtzügen zu reisen. Die Bezahlung des Aufpreises für den Liegeplatz (auch Begleitperson) erfolgt direkt beim Bordservice.

Mechanische oder elektrische Rollstühle sowie mehrspurige Elektroscooter können Sie unter Einhaltung folgender Maße kostenlos in den Zügen der ÖBB mitnehmen: Länge max. 1.200 mm + 50 mm für die Füße, Breite max. 700 mm + 50 mm je Seite für die Hände am Rad, Höhe max. 1.090 mm, max. Gesamtgewicht 250 kg (inkl. Person). Sollten in einem Zug Rollstuhlplätze nur in der 1. Klasse vorhanden sein, bezahlen Sie lediglich ein ÖBB Standard-Einzelticket für Reisende für die 2. Klasse. Sie erhalten auch 100 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse. Handbetriebene Fahrradrollstühle, sogenannte „Handbikes“, können Sie nur mitnehmen, wenn der Rollstuhl vom Fahrradteil trennbar ist.

Um eine optimale Hilfestellung am Bahnhof organisieren zu können, bitten die ÖBB um eine Voranmeldung Ihres Reisewunsches grundsätzlich bis spätestens 12 Stunden vor der Reise (mind. 48 Stunden vor Auslandsreisen). Bei Reiseantritt vor 9:00 Uhr ist es erforderlich, den Reisewunsch bis 18:00 Uhr des Vortages in der Mobilitätsservice-Zentrale bekannt zu geben.

Weitere Informationen zu kurzfristigen Anmeldungen erhalten Sie über das ÖBB Kundenservice.

Für Reisen zwischen folgenden Bahnhöfen besteht die Möglichkeit, bis zu drei Stunden vor der Abreise eine benötigte Hilfestellung bekannt zu geben: Wien Hbf., Wien West, St. Pölten Hbf., Linz Hbf., Wels Hbf., Attnang-Puchheim, Salzburg Hbf., Innsbruck Hbf., Bregenz, Wien Meidling, Wr. Neustadt, Bruck/Mur, Graz Hbf, Klagenfurt Hbf. und Villach Hbf. Aufgrund der verkürzten Anmeldefrist ist die Reservierung eines freien Rollstuhlstellplatzes nicht mehr möglich und kann daher auch nicht garantiert werden. Ebenfalls entfällt die Verständigung über eventuelle Wagenausfälle.

Autoreisezug: Grundsätzlich erfolgt die Ver- bzw. Entladung und gegebenenfalls die Umstellung des Fahrzeuges auf dem Autotransportwagen durch die Reisenden selbst. Sollten Sie eine Hilfestellung benötigen, bitten die ÖBB, dies bei der Buchung des Autoreisezuges bekannt zu geben.

Autoschleuse Tauernbahn: Alle Benutzerinnen und Benutzer der Autoschleuse müssen während der Durchfahrt des Tauerntunnels im mitgeführten Reisezugwagen Platz nehmen. Als Reisezugwagen werden grundsätzlich Niederflurfahrzeuge eingesetzt, in denen ausreichend Platz für mobilitätseingeschränkte Kunden vorhanden ist. Der Ein- und Ausstieg ist barrierefrei möglich.

Durch die vorgegebenen Platzverhältnisse am Auto-Transportwaggon ist das Verlassen des KFZ nur erschwert bzw. für Personen mit Rollstuhl nicht möglich. Um mobilitätseingeschränkten Kunden die Reise mit dem Auto-Transportwaggon zu erleichtern, sollten Sie sich bereits vor dem Kauf des Tickets bzw. jedenfalls vor dem Beginn des Verladevorganges beim örtlichen ÖBB-Personal melden. Auf Basis dieser Meldung stellen die ÖBB mobilitätseingeschränkten Personen bis zu zwei KFZ-Abstellplätze pro Zug am Abfahrrampenwagen zur Verfügung. Bereits zu Beginn des Ladevorganges werden die KFZ dort abgestellt, so wird das barrierefreie Verlassen des KFZ am Abfahrrampenwagen für mobilitätseingeschränkte Reisende ermöglicht.

ÖBB Mobilitätsservice
ÖBB Online Reise-Anmeldung

Bahn-Ansprechpartner in Österreich

Mobilitätsservice-Zentrale
Tel. +43 (0)5-1717 5
oebb.at/msz

ÖBB Kundenservice
Postfach 222
A-1020 Wien
Tel. +43 (0)5-1717
oebb.at/kontakt

ÖBB-Postbus Kundenberatung
Tel. +43 (0)5-1717
www.postbus.at/kontakt

Bahn-Ansprechpartner in Deutschland

Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn
Tel. +49 (0)1805 512 512 (gebührenpflichtig)
E-Mail: msz@deutschebahn.com
www.bahn.de

Bahn-Ansprechpartner in der Schweiz

Tel. +41 (0)51 225 78 44
E-Mail: mobil@sbb.ch
www.sbb.ch

Westbahn

Personen mit eingeschränkter Mobilität benötigen für ihre Reise mit der Westbahn eine gültige Fahrkarte. Die Westbahn bietet keine Fahrpreisermäßigung für Menschen mit Behinderungen an.

Barrierefreie Mobilität mit der Westbahn

Bescheinigt der Behindertenpass eine Behinderung von mindestens 70%, bietet die Westbahn über das Customer Care Center die Möglichkeit einer kostenlosen Reservierung. Ein Rollstuhlplatz kann bis zu zwei Stunden vor dem Abfahrtszeitpunkt online oder über das Customer Care Center kostenlos reserviert bzw. umgebucht werden.

Die Mitnahme eines Rollstuhls oder einem anderen orthopädischen Hilfsmittel wie Rollator, Gehgestell oder mehrspurigen Elektroscooter ist für Inhaberinnen und Inhaber Behindertenpasses mit dem Eintrag eines Behinderungsgrades von mindestens 70 % oder dem Eintrag „kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ kostenlos möglich, wobei nur Hilfsmittel befördert werden können, die höchstens eine Breite von 700 mm, eine Länge von 1200 mm und eine Höhe von 1375 mm haben. Das Gesamtgewicht für das Hilfsmittel darf inklusive Benutzer 200 kg nicht überschreiten.

Die Niederflurbauweise der Westbahn bietet einen stufenlosen Einstieg. Ein automatisches Trittbrett schließt beim Öffnen der Türen den Spalt zwischen Bahnsteig und Zug. Die Weststewards leisten auf Wunsch gerne Hilfestellung. Wenn Sie im Rollstuhl unterwegs sind, können Sie in allen Bahnhöfen mit Ausnahme von Wien Hütteldorf und Wien Quartier Belvedere in die WESTbahn ein- und aussteigen. Am besten reisen Sie im Wagen 400 in der Zugmitte. Dieser hat einen breiteren Gang als die anderen Wägen und bietet zwei reservierbare Rollstuhl-Stellplätze, großzügige Freiflächen und Zugang zur PRM-Toilette.

Benötigen Sie vor Beginn Ihrer Reise Hilfe am Bahnsteig benötigen, senden Sie Ihre Reisedaten bitte spätestens 48 Stunden vor Reiseantritt an prm@westbahn.at oder rufen die Telefonnummer +43 1 899 00 (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr).

> Westbahn barrierefrei

Freifahrt für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen

Bei den ÖBB, der Westbahn und im gesamten Verkehrsverbund Ostregion (VOR), somit auch bei den Wiener Linien, können Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, sofern diese eine Begleitperson zur Öffi-Benützung benötigen, öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen. Im Behindertenpass muss der Hinweis „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ explizit festgehalten sein.