Heilbehelfe und Hilfsmittel

Die maximale Kostenübernahme für Heilbehelfe und Hilfsmittel durch die Österreichische Gesundheitskasse beträgt netto EUR 1.512,00.

Ausnahme: Der verordnete Behelf wird als Maßnahme der medizinischen Rehabilitation gewährt.

Kostenanteil

Der Kostenanteil für Versicherte beträgt (2022):

  • 10 Prozent des Tarifes(der Kosten) jedoch mindestens EUR 37,8
  • für Brillen und Kontaktlinsen mindestens EUR 113,40 (für angehörige Kinder ab dem 15. Lebensjahr mindestens EUR 37,80)
  • für ständig benötigte Behelfe( z.B. Inkontinenzversorgung), die nur kurzfristig verwendet werden können, 10 Prozent der tariflichen Kosten
  • für orthopädische Schuhe EUR 58,14/Paar  EUR 29,07/Stück (für Versicherte/Angehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bzw. für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres unter besonderen Voraussetzungen ist kein Eigenkostenanteil einzuheben)

Befreiung vom Kostenanteil

Kostenanteilsbefreiung besteht dann, wenn Versicherte (oder Angehörige):

  1. das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  2. wegen einer erheblichen Behinderung erhöhte Familienbeihilfe beziehen (Nachweis erforderlich).
  3. von der Rezeptgebühr befreit sind (ausgenommen Befreiung der Entrichtung der Rezeptgebühr bei Erreichen der Obergrenze).
  4. Hilfsmittel und Heilbehelfe als Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation erhalten (z.B. Krankenfahrstühle).

Kostenerstattung

Für privat angeschaffte Heilbehelfe bei einer/einem Nicht-Vertragspartner/in leistet die Kasse nach Vorlage der Verordnung und saldierten Rechnung (Vermerk über die erfolgte Bezahlung) eine Kostenerstattung in der Höhe von 80 Prozent der Vertragstarife.

Kosten für Heilbehelfe bzw. Hilfsmittel werden nicht erstattet, wenn Anspruchsberechtigte Vertragspartnerinnen oder Vertragspartner privat (ohne Verordnung) in Anspruch nehmen.

Unterlagen für die Kostenerstattung

  • Verordnung (falls notwendig mit Bewilligung)
  • Rechnung mit Zahlungsnachweis
    • bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Rechnung
    • bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (auch Kopie)
    • bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug usw.)
  • Bankverbindung (Angabe der Kontonummer, auf welches das Geld überwiesen werden soll)

Online-Antrag

Wenn Sie über die Handy-Signatur verfügen, können Sie die eingescannten Unterlagen auf MeineSV einreichen:

linkRechnung einreichen

Papier-Antrag

Die Unterlagen (Verordnung, Rechnung, Bankdaten) können Sie:

  • persönlich in einer Kundenservicestelle abgeben
    ODER
  • per Post einschicken an die
    Österreichische Gesundheitskasse
    Leistungserbringung
    Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien
    ODER
  • per E-Mail
    ODER
  • per Fax an +43 5 0766-113588

Es werden auch Duplikate, Kopien, Faxe sowie fotografierte, gescannte und gemailte Rechnungen anerkannt. Bitte bewahren Sie aber die Originale für eine nachträgliche Prüfung 3 Jahre auf.

Überweisung des Geldes

Die Kostenerstattung wird auf das Konto der oder des Versicherten überwiesen. Angehörige erhalten den Kostenersatz nur in Ausnahmefällen auf das eigene Konto. Die Restkosten können Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) angeben. Unter bestimmten Voraussetzungen wirken sich die Restkosten steuermindernd aus. Nähere Auskünfte dazu erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt.