Zum Inhalt Zum Hauptmenü
Kostenlose Autobahnvignette2022-01-27T09:11:01+01:00
  • junge Frau mit Rollstuhl öffnet Autotüre, © visitBerlin, Bildnachweis: Andi Weiland

Gratis-Vignette, Streckenmaut-Jahreskarten, NoVA-Befreiung und Befreiung von motorbezogener Versicherungssteuer

Menschen mit Mobilitätseinschränkungen profitieren ab 2022 von einigen Änderungen im Kraftfahrzeug-Bereich: Streckenmaut-Jahreskarten sind für KFZ-Zulassungsbesitzerinnen und Zulassungsbesitzer mit dem Zusatzeintrag „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ im Behindertenpass zum reduzierten Preis erhältlich. Zudem gilt die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer auch bei Zulassungsbesitz-Gemeinschaften, wenn eine der Personen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

Ermäßigte Streckenmaut-Jahreskarte für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen, die über den Zusatzeintrag „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ im Behindertenpass verfügen, können ab 1. Jänner 2022 eine ermäßigte Streckenmaut-Jahreskarten einfacher erwerben. Die ermäßigte Maut-Jahreskarte gilt auf sämtlichen Streckenmautabschnitten der ASFINAG, bis auf die Karawanken-Autobahn (A11). Für die Brenner-Autobahn (A13) gibt es eine kostenlose Maut-Jahreskarte.

Mit einer Jahresgebühr von EUR 7,00 ist die Maut-Jahreskarten kostengünstiger als eine Einzelkarte für einen Streckenmaut-Abschnitt. Das Kraftfahrzeug, für das die ermäßigte Streckenmaut-Jahreskarte Gültigkeit haben soll, muss auf die betreffende Person zugelassen sein. Die ermäßigte Jahreskarte kann bei Durchfahrt einer Mautspur erworben werden, wobei sich mit dem ASFINAG-System herausfinden lässt, ob die Voraussetzungen für die ermäßigte Mautkarte erfüllt sind. Dabei gelten die gleichen Anforderungen wie bei der ermäßigten digitalen Autobahnvignette (Zusatzeintrag „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ im Behindertenpass).

Befreiung von motorbezogener Versicherungssteuer auch für Zulassungsbesitz-Gemeinschaften

Ist ein Kraftfahrzeug auf Personen mit und ohne Behinderung mit dem gleichen Hauptwohnsitz zugelassen (sogenannte Zulassungsbesitzgemeinschaften), ist eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer möglich.

Für Menschen mit einem zeitlich befristeten Behindertenpass und dem Zusatzeintrag „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ wird mit Ablauf der Befristung automatisch ein neues Ansuchen auf die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer eingebracht. Wurde der Behindertenpass innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf der Befristung verlängert und besteht weiterhin die Zusatzeintragung, wird die Steuerbefreiung rückwirkend gültig.

Digitale Autobahnvignette für Menschen mit Behinderungen

Die kostenlose Autobahn-Vignette für Menschen mit Behinderungen, die von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind, gibt es seit 2020 nur mehr in elektronischer Form. Unter https://evidenz.asfinag.at können Sie überprüfen, ob die Freischaltung ihres Fahrzeuges funktioniert hat.

Die digitale Autobahnvignette müssen Menschen mit einem zeitlich befristeten Behindertenpass und dem Zusatzeintrag „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ nach dem Ablauf der Befristung zum Normalpreis erwerben. Wurde der Behindertenpass verlängert und besteht weiterhin die Zusatzeintragung, werden die angefallenen Kosten erstattet.

kostenlosen MS-Infoline: 0800 311 340

Menschen mit Multipler Sklerose und Angehörige können sich bei Fragen zu Details gerne an die MS-Gesellschaft Wien wenden.

Nach oben