Medikamentöse COVID-19-Prophylaxe als wirksame Zusatzmaßnahme für Risikopersonen

Das Gesundheitsministerium unterzeichnete kürzlich einen Vertrag mit dem Pharmakonzern AstraZeneca, um die unter dem Handelsnamen Evusheld® vertriebene Antikörperkombination AZD7442 (Tixagevimab in Kombination mit Cilgavimab) vor allem für Hochrisikopatientinnen und -patienten, die entweder eine unzureichende Immunantwort auf einen COVID-19-Impfstoff aufweisen oder die nicht mit einem verfügbaren Impfstoff geimpft werden können, vor einer symptomatischen COVID-19 Erkrankung zu schützen.

Mann und Frau vor orangem Hintergrund, Mann hält Spritze mit blauer Flüssigkeit, Frau hält Schild mit Aufschrift "COVID-19". Photo by cottonbro from Pexels

Die Antikörperkombination Evusheld® steht im Lauf des März für die Präexpositions-Prophylaxe von COVID-19 zur Verfügung

Das vorbeugend einzunehmende Medikament wird im März 2022 in Österreich verfügbar sein und soll laut dem Gesundheitsministerium in erster Linie Menschen mit Blutkrebs oder anderen Krebsarten unter aktiver Chemotherapie, Dialysepatientinnen und -patient:innen sowie Personen, die immunsuppressive Medikamente nach einer Organtransplantation oder aufgrund von Krankheiten wie Multiple Sklerose und rheumatoide Arthritis einnehmen, zur Verfügung stehen.

Im Rahmen eines Compassionate Use-Programmms kann Evusheld® bereits vor der im Frühjahr 2022 erwarteten Zulassung durch die europäische Arzneimittelbehörde EMA für Personen mit besonders schweren chronischen oder lebensbedrohlichen Erkrankungen zur Verfügung gestellt werden.

Wirksamkeit auch bei Omikron-Variante

Daten aus der Phase-III-Präventionsstudie „PROVENT“ zeigten eine robuste Wirksamkeit nach einer einmaligen intramuskulären Dosis. Im Vergleich zu Placebo reduzierte Evusheld® das Risiko, eine symptomatische COVID-19-Erkrankung zu entwickeln, um 83 Prozent, einen schweren Verlauf zu 100 Prozent. Durch die lange Halbwertszeit der Antikörperkombination von Tixagevimab und Cilgavimab hielt die Wirkung mindestens sechs Monate lang an.

Die Corona-Schutzimpfung bietet nach wie vor den besten Schutz vor einem schweren COVID-19-Verlauf, und die Impfung wird auch weiterhin die primäre Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie sein. Ob eine Behandlung im konkreten Fall erforderlich ist, wird von besonders geschulten Ärztinnen und Ärzten (teilweise Epidemieärztinnen und -ärzte, teilweise Ärztinnen und Ärzte aus dem niedergelassenen Bereich– das Prozedere unterscheidet sich von Bundesländ zu Bundesland) entschieden.