Auszeit für pflegende Angehörige

Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen, können Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf in Wien zeitlich begrenzt im Betreuten Wohnen leben. Das ist ab zwei Tagen möglich, auch mehrmals pro Jahr, bis zu insgesamt fünf Wochen.
 
In Niederösterreich können pflegebedürftige Personen im Rahmen der Kurzzeit- oder Urlaubspflege bis zu sechs Wochen lang etwa in einem der NÖ Pflege- und Betreuungszentren betreut werden. Während dieser Zeit können pflegende Angehörige ausspannen oder selbst Urlaub machen. Das Land Niederösterreich bezahlt pflegenden Angehörigen einen sogenannten Urlaubszuschuss in Höhe von 175,00 Euro für einen Aufenthalt in Österreich bzw. 225,00 Euro für einen Aufenthalt in Niederösterreich.

Betreutes Kurzzeitwohnen in Wien

Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen, eine Entlastung aber trotz Angeboten wie Hauskrankenpflege, Heimhilfe oder Tageszentrum für Seniorinnen und Senioren nicht möglich ist, können Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf zeitlich begrenzt im Betreuten Wohnen leben. Das ist ab zwei Tagen möglich, auch mehrmals pro Jahr, bis zu insgesamt fünf Wochen.
Der Schwerpunkt liegt in der Förderung und Erhaltung der Selbstständigkeit. Für pflegende Angehörige gibt es bei Bedarf auch Schulungen und Beratung.

Voraussetzungen

Pflege- und Betreuungsbedarf, der von Angehörigen abgedeckt wird. Der Bedarf wird von den MitarbeiterInnen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des Fonds Soziales Wien (FSW) festgestellt.

Kosten

Die Höhe des Kostenbeitrags hängt unter anderem von der Höhe des Einkommens und des Pflegegeldes ab.

Vermittlung und Anmeldung

Fonds Soziales Wien: Tel. 01 24 5 24, Mo–So, 8:00–20:00 Uhr
Beratungszentrum Pflege und Betreuung
Die Case Manager beraten darüber, welche Partnerorganisationen diese Leistung anbieten, und sorgen dafür, dass Antragstellende die Leistung bekommen, die sie benötigen.
www.fsw.at/p/pflege-betreuung

Informationen

Pflege- und Betreuungsleistungen in Wien (FSW)

Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Kurzzeit- oder Urlaubspflege in Niederösterreich

Im Rahmen der Kurzzeit- oder Urlaubspflege können pflegebedürftige Personen bis zu sechs Wochen lang etwa in einem der NÖ Pflege- und Betreuungszentren betreut werden. Während dieser Zeit können pflegende Angehörige ausspannen oder selbst Urlaub machen. Das Land Niederösterreich bezahlt pflegenden Angehörigen einen sogenannten Urlaubszuschuss in Höhe von 175 Euro für einen Aufenthalt in Österreich bzw. 225,00 Euro für einen Aufenthalt in Niederösterreich.

Geförderter Personenkreis

Einen Urlaubszuschuss können Personen erhalten, die pflegebedürftige Angehörige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen.

Voraussetzungen

  • Der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Urlaubsantritt in Niederösterreich befinden.
  • Die antragstelle Vertretung bzw. dem Erwachsenenvertreter oder der Erwachsenenvertreterin bestätigen lassen.
  • Der Urlaub muss in Österreich (mit oder ohne zu pflegender Person) verbracht werden.

Anträge

Die Antragsformulare sind beim Amt der NÖ Landesregierung (Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung), bei den NÖ Bezirkshauptmannschaften und Magistraten sowie bei den
Gemeindeämtern und auf der Website des Landes Niederösterreich erhältlich.

Die Antragsformulare sind ordnungsgemäß auszufüllen, zu unterfertigen und innerhalb der Einreichfrist, bis spätestens sechs Monate nach Ende des Urlaubs, beim Amt der NÖ Landesregierung,
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, unter Anschluss der erforderlichen Beilagen und Bestätigungen einzureichen.

Bestätigungen

Die pflegebedürftige Person oder deren gesetzliche Vertretung bzw. der Erwachsenenvertreter oder die Erwachsenenvertreterin bestätigt, dass die antragstellende Person die Hauptpflege übernommen hat.

Beilagen (Kopien)

  • Rechnung des Beherbergungsbetriebes (muss auf den Namen der antragstellenden Person lauten)
  • Bescheid über die Festlegung der Pflegestufe der zu pflegenden Person

Gewährung der Förderung

  • Die Gewährung der Förderung ist von der Höhe des Einkommens unabhängig.
  • Der Urlaubszuschuss kann pro antragstellender Person nur einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, unabhängig davon wie lange der Urlaub dauert (mindestens eine Übernachtung ist erforderlich).

Förderhöhe

Der Zuschuss für einen Urlaub in Österreich beträgt € 175,00 unabhängig von den Kosten und der Dauer des Urlaubs. Wurde der Urlaub in Niederösterreich verbracht, beträgt der Zuschuss € 225,00.

Auszahlung

Der Zuschuss wird nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen (Rechnung des Beherbergungsbetriebes, Bescheid über die Festlegung der Pflegestufe) und des vollständig ausgefüllten
Antragsformulars samt Bestätigung an die antragstellende Person ausbezahlt.

Härteklausel

In berücksichtigungswürdigen Fällen sind Ausnahmen zulässig.

Rückerstattung

Wurde der Zuschuss auf Grund unrichtiger Angaben bezogen, ist dieser unverzüglich an die Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung rückzuerstatten.

Rechtsanspruch

Auf die Gewährung des Zuschusses im Rahmen der „NÖ Urlaubsaktion für pflegende Angehörige“ besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären
Mittel gewährt.

Diese Richtlinien sind bis 28.2.2021 gültig.

Anträge zum „NÖ Urlaubszuschuss für pflegende Angehörige“ sind online über die Website des Landes Niederösterreich, bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten sowie in den Gemeindeämtern möglich.

Informationen zur Urlaubsaktion für pflegende Angehörige

>> Kurzzeitpflege in Niederöstereich

Über Möglichkeiten der Pflege von Pflegebedürftigen während der Zeit des Urlaubs gibt die Pflegehotline des Landes NÖ unter 02742/9005-9095 Auskunft.

Zu allen Fragen rund um Pflege und Betreuung kontaktieren Sie uns bitte unter der kostenlosen MS-Hotline 0800 311 340.