Hilfsfonds für Menschen mit Multipler Sklerose

Es gibt verschiedene Hilfsfonds, die Menschen mit Multipler Sklerose in finanziellen Notlagen ansprechen können. Diese Hilfeleistungen sind in der Regel zweckgebundene, einmalige finanzielle Aushilfen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Für eine Unterstützung muss ein offizieller Antrag beim in Frage kommenden Hilfsfonds gestellt werden, der nach einer individuellen Prüfung entschieden wird. Ebenso müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  • österreichische Staatsbürgerschaft oder rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
  • Vorliegen einer Notlage, die aufgrund von persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnissen oder wegen eines außergewöhnlichen Ereignisses eingetreten ist
  • Die Notlage kann trotz des Einsatzes der eigenen Kräfte und Mittel nicht alleine bewältigt werden.

Hier finden Sie nun einen kurzen Überblick zum Thema Hilfsfonds in Österreich:

Hilfe in besonderen Lebenslagen

Diese einmalige Hilfe aus dem Bereich der „Bedarfsorientierten Mindestsicherung“ kommt vor allem für Personen mit einem sogenannten Mindesteinkommen in Frage. Als Notlagen werden hier insbesondere Mietrückstände, Energiekosten und Kosten zur Wohnraumbeschaffung (Umzug) und Erhaltung (Reparaturen Gerätschaften) angegeben. Wenden Sie sich für einen Antrag auf sogenannte „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ bitte an das für ihren Wohnsitz zuständige Sozialamt (MA 40).

Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungen

Für Pensionistinnen, Pensionisten und Versicherte gibt es bei den Pensionsversicherungsanstalten den sogenannte „Unterstützungsfonds“, den Sie bei unverschuldeten Notlagen (z.B. Behinderung) und unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Begräbniskosten) ansprechen können. Hier können Sie auch um Unterstützung für barrierefreie Umbauten ansuchen. Bitte informieren Sie sich hierfür bei Ihrer zuständigen Pensionsversicherungsanstalt.

Unterstützungsfonds der Krankenversicherungen

Bei außerordentlich hohen Ausgaben im Zusammenhang mit einer Erkrankung können Sie sich an den Hilfsfonds der Krankenversicherungen wenden. Hier sind insbesondere hohe Kosten in Bezug auf die Krankenbehandlung (Arztkosten, Hilfsmittel etc.) einreichbar. Der Antrag ist bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger zu stellen.

Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice

Beim sogenannten „Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung“ können Personen mit behinderungsbedingten Ausgaben einen Antrag auf Unterstützung bei der jeweiligen Landesstelle des Sozialministerium Services stellen. Damit sind z.B. außergewöhnliche finanzielle Belastungen durch barrierefreie Umbauten (Treppenlifter, Badezimmerumbauten etc.), aber auch andere soziale Notlagen gemeint, die mit einer Behinderung im Zusammenhang stehen.

Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie hier.

Hilfsfonds der Multiple Sklerose Gesellschaft Wien

Neben den Unterstützungsfonds der öffentlichen Stellen gibt es für Menschen mit Multipler Sklerose den Hilfsfonds der MS-Gesellschaft Wien. Durch einen Spendentopf von „Licht ins Dunkel“ kann hier subsidiär – also nach Abklärung der Ansprüche bei öffentlichen Stellen – bei Notlagen um einmalige finanzielle Individualhilfe angesucht werden.

ACHTUNG! Das bedeutet, hier kann erst nach Abklärung bei den oben genannten Unterstützungsfonds über eine weitere zusätzliche Unterstützung entschieden werden. Bitte klären Sie demnach zuerst ab, ob Sie alle öffentlichen Ansprüche ausgeschöpft haben.

Nähere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie direkt bei der MS-Gesellschaft Wien unter der Telefonnummer +43 1 409 26 69 oder per Mail unter office@msges.at

ACHTUNG! Für Menschen aus anderen Bundesländern als Wien ist die Österreichische MS-Gesellschaft (ÖMSG) zuständig. Nähere Informationen erhalten Sie unter Hilfsfonds für Menschen mit Multipler Sklerose (oemsg.at).