MS-Zentren und Spezialambulanzen

Symbolbild Gehirn: Gehirn aus Kunststoff wird mit Stethoskop untersucht, Credit: Ivan Shidlovski

Die Österreichische Gesellschaft für Neurologie (ÖGN) listet sämtliche MS-Zentren in den österreichischen Bundesländern auf.
Als MS-Zentrum werden sowohl neurologische Abteilungen an Spitälern als auch neurologische Ordinationen bezeichnet, welche die Kriterien der ÖGN erfüllen.

ÖGN-Liste MS-Zentren

Die Österreichische Gesellschaft für Neurologie kann neurologischen Institutionen wie ärztlichen Praxen und Krankenhausambulanz bei Nachweis folgender Voraussetzungen die Bezeichnung „MS-Zentrum“ zuerkennen:

  • Leitung der Institution durch einen Facharzt/eine Fachärztin für Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie.
  • Der Leiter/die Leiterin der Institution verfügt über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose und nimmt regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen zu diesen Themen teil.
  • Der Leiter/die Leiterin der Institution hält sich an die aktuellen Therapieleitlinien der Österreichischen Gesellschaft für Neurologie und nimmt die Vorgaben des Erstattungskodex der Sozialversicherung in der jeweils aktuellen Version zur Kenntnis.
  • Die Institution kann selbst oder im Rahmen von definierten Netzwerken alle Aspekte eines integrierten Behandlungskonzeptes anbieten.
  • Die Institution erfüllt definierte strukturelle und organisatorische Voraussetzungen zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose.
  • Die medizinische Dokumentation erfolgt entsprechend den Richtlinien der ÖGN.