COVID-19-Impfungen: Auszug aus den Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums

Flaschen mit Coronaimpfung, Foto: Maksim Goncharenok, Pexels

Personen mit chronischen Erkrankungen, beeinträchtigtem Immunsystem oder immunsuppressiver Behandlung

Die bisher verfügbaren Impfstoffe gegen COVID-19 sind nur teilweise bei Personen mit beeeinträchtigtem Immunsystem und/oder unter immunmodulierender oder immunsuppresssiver Behandlung untersucht. Je nach Produkt liegen Daten zu Personen mit HIV (unter Therapie und mit CD4>500), stabilen Autoimmunerkrankungen, Krebserkrankungen (ohne laufende oder kürzliche Chemotherapie), Diabetes mellitus, kardiovaskulären und chronischen pulmonalen Erkrankungen vor, die keine Auffälligkeiten bezüglich Wirksamkeit und Verträglichkeit ergeben haben. Zu allen übrigen Krankheitsbildern gibt es laufend neue Daten und Erkenntnisse, die ein unterschiedliches Angehen der COVID-19-Impfungen beleuchten.

Alle vier (per 22.11.2021) zugelassenen COVID-19-Impfstoffe sind wie inaktivierte Impfstoffe zu beurteilen. Darum gelten zunächst die Grundregeln für die Verwendung von inaktivierten Impfstoffen bei den jeweiligen Personengruppen und Medikationen. Auch bei den zugelassenen Vektorimpfstoffen kann sich das Trägervirus nicht vermehren. Darum sind die Eigenschaften solcher Impfstoffe bei immunsupprimierten oder chronisch kranken Personen vergleichbar mit inaktivierten Vakzinen zu bewerten, d.h. es geht von ihnen auch bei Immunsuppression keine Gefahr, wie sie z.B. bei Lebendimpfstoffen möglich wäre, für die geimpfte Person aus. Obwohl es sich um DNA-Trägerviren handelt, ist ein Einbau in das menschliche Genom mit Sicherheit auszuschließen, da die Virus-DNA nur extrachromosomal abgelesen wird. Antimikrobielle Therapie (Antibiotika), Verabreichung niedriger Dosen von Kortikosteroiden oder lokale Anwendung steroidhaltiger Präparate (unbehandelte Injektionsstelle wählen) sind keine Kontraindikationen für eine Impfung gegen COVID-19. Details zur Impfung bei Immunsuppression siehe unter: https://link.springer.com/article/10.1007/s00103-019-02905-1.

Prinzipiell gilt, dass eine immunmodulierende Therapie nicht zugunsten einer Impfung unterbrochen werden sollte. Im Falle eines therapeutischen Fensters sollte dieses unter Befolgung der Regeln für die jeweilige Medikation (siehe unter obigem Link) genutzt werden.

COVID-19-Impfungen: Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums, Version 6.1, Stand: 22.11.2021 (PDF, 478 KB)

Wann aus medizinischen Gründen vorübergehend nicht geimpft werden soll

Medizinische Empfehlungen zur Rückstellung von COVID-19-Impfungen

Die Frage „Wer soll gegen COVID-19 geimpft werden?“ ist meist leichter zu beantworten als die gegenteilige Frage „Wer soll nicht geimpft werden und warum?“, die aber natürlich auch in die Überlegungen einbezogen werden muss. Sofern ein verträglicher Impfstoff für die jeweilige Altersgruppe verfügbar ist und die Impfung auf Grund der epidemiologischen Situation in der Pandemie empfohlen ist, wird die Antwort zu Gunsten der Impfung ausfallen.

Alle vier (per 9.12.2021) zugelassenen COVID-19-Impfstoffe sind wie inaktivierte Impfstoffe zu beurteilen. Darum gelten zunächst die Grundregeln für die Verwendung von inaktivierten Impfstoffen bei den jeweiligen Personengruppen und Medikationen. Auch bei den zugelassenen Vektorimpfstoffen kann sich das Trägervirus nicht vermehren. Darum sind die Eigenschaften solcher Impfstoffe bei immunsupprimierten oder chronisch kranken Personen vergleichbar mit inaktivierten Vakzinen zu bewerten, d.h. es geht von ihnen auch bei Immunsuppression keine Gefahr, wie sie z.B. bei Lebendimpfstoffen möglich wäre, für die geimpfte Person aus.

Details zu den Impfstoffen sind der jeweils aktuellen Version der Fachinformation zu entnehmen. Letztendlich handelt es sich bei der Indikationsstellung zur Impfung gegen COVID-19 jedenfalls um ärztliche Einzelfall-Evaluierungen.

Irrtümliche Kontraindikation

Häufig werden bestimmte Umstände irrtümlich als Kontraindikationen angesehen, wie z.B. chronische Erkrankungen von Herz, Leber, Lunge, Nieren, stabile neurologische Erkrankungen, antimikrobielle Therapie (Antibiotika), Verabreichung niedriger Dosen von Kortikosteroiden oder lokale Anwendung steroidhaltiger Präparate (wobei in diesem Fall eine unbehandelte Injektionsstelle zu wählen ist), Allergien (Ausnahme siehe COVID-19-Impfungen: Wann aus medizinischen Gründen vorübergehend nicht geimpft werden soll, Version 1, Stand: 09.12.2021 (PDF, 410 KB)), Asthma, andere atopische Erkrankungen in der Verwandtschaft. Diese stellen kein Hindernis für eine Impfung gegen COVID-19 dar. Der Nachweis neutralisierender Antikörper gegen SARS-CoV-2 ist kein Ausschlussgrund für eine Impfung, weil nach wie vor für SARS-CoV-2 kein Schutzkorrelat etabliert ist.

Impfungen sollen entsprechend den Empfehlungen erfolgen, bei Personen mit stark beeinträchtigtem Immunsystem sind spezielle Impfschemata vorgesehen. Details zur Impfung bei Immunsuppression siehe unter: https://link.springer.com/article/10.1007/s00103-019-02905-1.

COVID-19-Impfungen: Wann aus medizinischen Gründen vorübergehend nicht geimpft werden soll, Version 1, Stand: 09.12.2021 (PDF, 410 KB)