Information zu den ab 01.03.2023 geltenden COVID-19-Maßnahmen

Am 28.02.2023 läuft die 2. Wiener COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung (= Wiener Landesverordnung) ersatzlos aus.

Folgende Maßnahmen werden daher nicht verlängert:

• Vorweis eines negativen PCR-Tests von Besucher:innen

• wöchentliches Berufsscreening

• Besucher:innengrenze (drei pro Tag) pro Patient:in

Somit gilt ab 01.03.2023 nur mehr die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (= Bundesverordnung) mit folgenden Maßnahmen:

Bis 30.04.2023 gilt:

• FFP2-Maskentragepflicht in Alten- und Pflegeheimen und Kranken- und Kuranstalten in geschlossenen Räumen für Besucher:innen, Begleitpersonen und Personal

• Bereitstellung eines Präventionskonzepts

• COVID-19-Risikogruppe-Verordnung

Zusammenfassung und Hervorhebungen wurden aus Sicht des Fonds Soziales Wien vorgenommen und können keine inhaltliche Auseinandersetzung oder Rechtsberatung für die eigenen Zwecke ersetzen. Die Zusammenfassung erhebt insbesondere keinen Anspruch auf Vollständigkeit.