Mobilpass: Ermäßigungen für Wiener Linien, Freizeit und Bildung

Mit dem Mobilpass erhalten Personen mit geringem oder keinem Einkommen Ermäßigungen für öffentlichen Verkehr, Freizeit- und Bildungsangebote in Wien.

Mobilpass der Stadt Wien

Sozial schwache Menschen erhalten in Wien mit dem Mobilpass bestimmte Ermäßigungen. So können Sie einen Mobilpass beantragen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben, zum Beispiel eine Mindestpension beziehen, und die Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie Mindestsicherung und Mietbeihilfe für wenigstens einen Monat beziehen, müssen Sie den Mobilpass nicht beantragen, sondern bekommen ihn automatisch zugeschickt. Den Antrag können Sie herunterladen, ausfüllen und mit der Post oder per E-Mail schicken oder bei der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht Fachzentrum Soziale Leistungen abgeben.

Können Sie einen Mobilpass erhalten?

  1. Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung bzw. Mietbeihilfe der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien mit zumindest einmonatigem Bezug benötigen keinen gesonderten Antrag auf den Mobilpass, dieser wird automatisch zugesandt.
  2. Bezieherinnen und Bezieher von Pensionen mit Ausgleichszulage, welche den jeweils geltenden Mindeststandard nicht überschreiten.
    › Weitere Personen (Anspruchsvoraussetzungen unter Punkt 2 sind zu erfüllen):
    – Personen die das Regelpensionsalter bereits erreicht haben (Frauen 60 Jahre, Männer 65 Jahre) und eine Witwen/r Pension beziehen,
    – die eine Waisenpension mit Ausgleichszulage beziehen und eine Behinderung haben (z.B. volljährige Personen mit Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe).
    – die eine Ausgleichszulage beziehen und mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben,
    – die das Regelpensionsalter erreicht haben und von Unterhaltszahlungen im Sinne des ABGB leben, deren Höhe den Mindeststandard nicht überschreitet,
    – die in Pensionistenwohnhäusern, Pflege- und Wohnheimen sowie in Behinderteneinrichtungen unter Kostenbeteiligung eines öffentlichen Trägers wohnen, sofern sie nur über den Mindestfreibetrag oder das Mindestsicherungstaschengeld verfügen.

Weitere Voraussetzungen

  • Volljährigkeit
  • Hauptwohnsitz laut ZMR und Aufenthalt in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung mit österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern
    Österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gleichgestellt sind:
    – EU/EWR Bürgerinnen und -Bürger (Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen) oder Schweizer Staatsangehörige
    – Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte
    – langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EU“ bzw.
    einem Aufenthaltstitel (z.B. „Daueraufenthalt-EG“ oder unbefristeter Aufenthaltstitel), der als solcher gilt
  • Gesamteinkommen bis zum Mindeststandard
    Zum Gesamteinkommen zählen die nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz anrechenbaren Einkommen aller zur Bedarfsgemeinschaft zählenden Personen (unterhaltberechtigte/-verpflichtete Ehepartner/in,  Lebensgefährte/in und minderjährige bzw. volljährige unterhaltsberechtigte Kinder im gemeinsamen Haushalt).

Wie kommen Sie zu einem Mobilpass?

Sie erhalten den Antrag in der Zentrale der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien, Thomas-Klestil-Platz 8, 1030 Wien, unter der Servicetelefonnummer 01 4000 – 8040, allen Wiener Sozialzentren und zum Download auf www.wien.gv.at/amtshelfer.

  1. Füllen Sie den Antrag vollständig und der Wahrheit entsprechend aus.
    Sie und alle anderen volljährigen Personen in Ihrem Haushalt müssen den Antrag unterschreiben.
  2. Legen Sie Kopien aller Unterlagen bei!
    Folgende Unterlagen von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (auch Kinder) sind vollständig und in Kopie beizulegen:
    › Aktuelle Netto-Einkommensbelege aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (z. B. Pensionsbescheid, Höhe der Auslandspension in Euro, Unterhaltszahlungen, Lohnbestätigung, Alimentationszahlungen, Lehrlingsentschädigung, Bezüge durch den FSW, therapeutisches Taschengeld, sonstige Einkünfte)
    › Bescheid über Familienbeihilfe oder Nachweis über Behinderung (z.B. Behindertenpass)
    › Identitätsnachweis (Lichtbildausweis)
    › Personaldokumente (z. B. Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. aktueller Aufenthaltstitel, Anmeldebescheinigung oder Anerkennungsbescheid, Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsdekret, Vergleich etc.).
  3. Geben Sie den Antrag und die kopierten Dokumente ab!
    Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann mit den kopierten Unterlagen
    › im Frontoffice der Zentrale der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien, 1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 8, Erdgeschoss oder
    › in den Hausbriefkasten der Zentrale der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien eingeworfen oder
    › mit der Post an die Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht – Fachzentrum Soziale Leistungen, 1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 8 oder
    › per E-Mail an post-mobilpass@ma40.wien.gv.at geschickt werden.
  4. Wie erfahren Sie, ob sie einen Mobilpass bekommen?
    Die Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien prüft, ob die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Mobilpasses vorliegen. Die antragstellenden Personen werden über die Erledigung des Mobilpass-Antrages schriftlich informiert.

Welche Pflichten haben Sie?

Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet,
› alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen,
› alle Angaben vollständig und der Wahrheit entsprechend zu machen und

Meldepflichten

Folgende Änderungen sind zu melden
› Einkommens-, Vermögens-, Familien- und Wohnverhältnisse
› Staatsbürgerschaft und/oder Aufenthaltstitel

Wie lange ist der Mobilpass gültig?

› Bis zu 6 Monate: Für arbeitsfähige Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung
› Bis zu 2 Jahre: Für arbeitsunfähige Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung bzw. Bezieherinnen und Bezieher mit befristeten Pensionen
› Bis zu 5 Jahre: Für Mindestpensionistinnen und -pensionisten bzw. Mietbeihilfenbezieherinnen und -bezieher der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien
Der Mobilpass ist nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
Der Sozialpass ist weiterhin gültig.

Welche Vorteile haben Sie mit dem Mobilpass?

  • Ermäßigte Monatskarte und Fahrt mit Halbpreisfahrscheinen bei den Wiener Linien
  • Ermäßigte Jahreskarte bei den Büchereien Wien
  • Ermäßigter Eintritt bei den Städtischen Bädern
  • Nachlass von 50 % bei der Hundeabgabe für maximal einen Hund
  • Preisermäßigungen bei Kursen und Vorträgen der Wiener Volkshochschulen
  • Mobilpassinhaberinnen und -inhaber mit Pensions- oder Dauerleistungsbezug können darüber hinaus die Angebote des Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP) z.B. Urlaub in der Sommerfrische und Tagesausflüge nutzen. Über die näheren Anspruchsvoraussetzungen und die gewährten Ermäßigungen entscheidet der Vorstand des KWP.

Ist eine Antragsstellung für Sie notwendig?

Keine Antragstellung

  • Volljährige Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung und Mietbeihilfe der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien
  • Sie erhalten den Mobilpass im Rahmen der Mindestsicherung. Der Mobilpass wird nach einmonatigem Bezug der Mindestsicherung per Post zugesandt.

Antragstellung

  1. Mindestpensionistinnen und -pensionisten (Pension mit Ausgleichszulage), die keine Mietbeihilfe beziehen und deren Pension, den jeweils geltenden Mindeststandard nicht überschreitet und
  2. Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben und von Unterhaltszahlungen leben bzw. Bewohnerinnen und Bewohner von Pensionistenwohnhäusern etc.  – sofern sie nur über den Mindestfreibetrag oder das Mindestsicherungstaschengeld verfügen.
  3. Personen die eine Ausgleichszulage beziehen und mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben.

Da der Mobilpass befristet ist, muss sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit ein Verlängerungsantrag gestellt werden.

Kontakt

Stadt Wien
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Fachzentrum Soziale Leistungen
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 8
E-Mail: mobilpass@ma40.wien.gv.at
Fax: 01 4000-99-40679
Persönliche Auskünfte: Montag bis Freitag von 8.00-12.00 Uhr
Telefonische Auskünfte: 01 4000-8040 / Montag bis Freitag von 8.00-18.00 Uhr

Quelle: Stadt Wien