Persönliche Assistenz im Privatbereich

Die Persönliche Assistenz im Privatbereich bzw. Alltag ist eine Leistung mancher Bundesländer, die leider nach wie vor noch nicht österreichweit angeboten wird. Wien hat hierbei eine Vorreiterrolle eingenommen und bietet in Form der sogenannten „Pflegegeldergänzungsleistung“ den finanziellen Rahmen für dieses Angebot. Voraussetzung hierfür ist eine hohe Selbstverwaltungskompetenz, der Bezug von Pflegegeld-Stufe 3-7 und eine Altersgrenze bis 60 Jahre („erwerbsfähiges Alter“).

Der Grundgedanke der Persönlichen Assistenz ist die Selbstbestimmung. Diese Form der Unterstützung in allen Bereichen des täglichen Lebens ist von der Grundidee geprägt, dass Menschen mit Behinderung als eigene Experten für ihre Bedürfnisse und Lebenswelt agieren.

Durch verschiedene Trägerorganisationen kann die Person mit Behinderung sogenannte „Assistentinnen“ bzw. „Assistenten“ bei sich anstellen und sozusagen seine eigenen „Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter“ auswählen. Die assistierenden Personen handeln unter der Anleitung der Person mit Behinderung und unterstützen diese in allen Bereichen des täglichen Lebens wie

  • Haushalt
  • Körperpflege und Erhaltung der Gesundheit
  • Mobilität
  • Kommunikation und Freizeit

Seit der Einführung der Pflegegeldergänzungsleistung im Jahr 2008 betrug der Stundensatz der durch den Fonds Soziales Wien ausbezahlten Leistung 16,00 Euro.
Mit 1. Jänner 2021 wurde der entsprechende Stundensatz vom Fonds Soziales Wien auf 18,00 Euro angehoben.

Hier finden Sie nähere Informationen zur Beantragung der „Pflegegeldergänzungsleistung“.

Der Antrag auf „Pflegegeldergänzungsleistung“ und somit Persönlicher Assistenz im Alltag wird beim Fonds Soziales Wien (FSW) gestellt:

Beratungszentrum Behindertenhilfe des FSW

ACHTUNG: Diese Form der persönlichen Assistenz bezieht sich nur auf den Privatbereich bzw. den Alltag. Nähere Informationen zur Persönlichen Assistenz in Bezug auf Beruf und Ausbildung finden Sie hier.