Informationsschreiben nach dem COVID-19-Gesetz

Am 7. Mai erhielten etliche Personen, die mit Aubagio®, Avonex®, Gilenya®, Mavenclad®, Ocrevus®, Rebif®, Tecfidera®, Tysabri® oder Plegridy® behandelt werden, einen Brief vom Dachverband der Sozialversicherungsträger, mit dem sie sich an ihre behandelnde Ärztin bzw. ihren behandelnden Arzt wenden können.

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag den Informationsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung am 7. Mai 2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Postkarte mit Text: Am 7. Mai erhielten etliche Personen, die mit Aubagio®, Avonex®, Gilenya®, Mavenclad®, Ocrevus®, Rebif®, Tecfidera®, Tysabri® oder Plegridy® behandelt werden, einen Brief vom Dachverband der Sozialversicherungsträger, mit dem sie sich an ihre behandelnde Ärztin bzw. ihren behandelnden Arzt wenden können.

Die offizielle Definition der sogenannten COVID-19-Risikogruppe erfolgte am 7. Mai 2020 in Form einer Verordnung. In Kraft trat sie bereits am 6. Mai. An diesem Tag wurden auch Informationsschreiben nach dem COVID-19-Gesetz versandt. Am 7. Mai erhielten bereits zahlreiche Personen, die mit Aubagio®, Avonex®, Gilenya®, Mavenclad®, Ocrevus®, Rebif®, Tecfidera®, Tysabri® oder Plegridy® behandelt werden, einen Brief vom Dachverband der Sozialversicherungsträger, mit dem sie sich ab 11. Mai an ihre behandelnde Ärztin bzw. ihren behandelnden Arzt wenden können, die bzw. der eine individuelle Risikoabschätzung vornimmt und im Fall eines hohen Risikos für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Infektion ein sogenanntes COVID-19-Risikoattest ausstellen kann. Wird ein COVID-19-Risikoattest ausgestellt, werden die weiteren Maßnahmen mit dem Dienstgeber gemeinsam besprochen.

Personen mit MS gehören nach derzeitigem Wissen nicht grundsätzlich einer Risikogruppe an

Zur Einschätzung des individuellen Risikos, bei bestehender MS einen schweren Verlauf einer COVID-19-Infektion zu erleiden, werden Alter, Ausmaß der Behinderung, Mobilität, die aktuelle krankheitsmodifizierende Therapie, Begleiterkrankungen und der Arbeitsplatz herangezogen. Dies sind allgemeine Richtlinien, die zur Orientierung dienen. Im Einzelfall muss das individuelle Risiko jeder einzelnen Patientin bzw. jedes einzelnen Patienten durch die behandelnde Neurologin bzw. den behandelnden Neurologen beurteilt werden.

Das Risikoattest enthält die ärztliche Bestätigung, dass eine Betroffene bzw. ein Betroffener aufgrund der individuellen gesundheitlichen Situation ein erhöhtes Risiko hat, im Falle einer COVID-19 Infektion einen schweren Krankheitsverlauf durchzumachen. Das Attest enthält keine Angaben zur spezifischen Grunderkrankung.

Risikogruppenverständigung: Informationsschreiben nach dem COVID-19-Gesetz

Einschätzung des Risikos für MS-Betroffene

Die Symptome einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus ähneln jener der Influenza-Erkrankung („Grippe“) und äußern sich mit Husten, Fieber, Atemnot. Derzeit steigt die Anzahl der Neuerkrankungen rasch an. Die Situation wird laufend neu bewertet und aktualisiert.

Nach bisherigen Erkenntnissen gibt es Personengruppen, die ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Bezogen auf die MS sind das folgende Personengruppen:

Ältere Personen

Die Fähigkeit des Immunsystems, sich gegen Infektionen der Lunge u.ä. zu wehren, nimmt ab dem 50./60. Lebensjahr ab. Daher können ältere Personen – unabhängig von einer begleitenden anderen Erkrankung – häufiger Komplikationen der Atemwege haben. Da Fieber im höheren Alter seltener auftritt, kann es länger dauern, bis die Erkrankung festgestellt wird.

Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit

Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen oder bettlägerig sind, haben aufgrund der weniger guten Belüftung der Lunge ein erhöhtes Risiko für Atemwegserkrankungen. Da das Corona-Virus Infektionen der Atemwege verursacht, besteht für diese Personen ein erhöhtes Risiko.

Personen mit Medikamenten, die das Immunsystem unterdrücken

Zur Behandlung der MS werden Medikamente eingesetzt, die einen Einfluss auf das Immunsystem haben und die Abwehr gegen Virusinfektionen herabsetzen können. Im Detail bedeutet das folgendes:

Menschen mit Multipler Sklerose ohne immunmodulierende Therapie haben kein erhöhtes Risiko für schwerere Verläufe – es sei denn, es bestehen andere Risikofaktoren wie oben beschrieben (Alter, eingeschränkte Beweglichkeit) oder zusätzliche andere chronische Erkrankungen (z.B. Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, Lungenerkrankungen, …).

Unter Therapie mit einem Interferon-beta Präparat (Avonex®, Rebif®, Plegridy®, Betaferon®, Extavia®) oder mit Glatirameracetat (Copaxone®, Perscleran®) ist von keinem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf auszugehen.

Bei Dimethylfumarat (Tecfidera®) und Teriflunomid (Aubagio®) und normalen Lymphozytenzahlen (weißen Blukörperchen) ist nicht von einem erhöhten Risiko auszugehen.

Unter Therapie mit Fingolimod (Gilenya®) und Siponimod (Mayzent®) besteht ein erhöhtes Risiko für Infektionen der Atemwege. Die Therapie sollte aber dennoch fortgeführt werden, um eine Wiederkehr der Krankheitsaktivität zu verhindern. In diesen Fällen spielt der Schutz vor einer Infektion (siehe unten „Expositionsprophylaxe“) eine ganz besondere Rolle.

Natalizumab (Tysabri®) führt – nach aktueller Einschätzung – nicht zu einem erhöhten Risiko für Atemwegserkrankungen.

Therapien, die die Zahl der verfügbaren Abwehrzellen über die Dauer der Anwendung hinaus reduzieren (Cladribin (Mavenclad®), off-label Rituximab, Ocrelizumab (Ocrevus®), Alemtuzumab (Lemtrada®), Mitoxantron, Cyclophosphamid) erhöhen das Infektionsrisiko besonders in den ersten Wochen nach der Einnahme /Infusion.

Eine Schubtherapie mit hochdosiertem Kortison kann das Infektionsrisiko vorübergehend erhöhen. Inwieweit die Schubtherapie notwendig ist, sollte individuell entschieden werden.

Die Verabreichung bzw. Neueinstellung auf Medikamente, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf besteht, kann bei entsprechender Nutzen/Risiko-Abwägung verschoben werden.

Nur in Einzelfällen, vor allem wenn mehrere Risikofaktoren (immunsuppressive Therapie, Begleiterkrankungen, Alter, andere besondere Umstände) bestehen, kann eine Therapiepause individuell diskutiert werden. Das individuelle Risiko einer Wiederkehr der Krankheitsaktivität muss hierbei gegen das Infektionsrisiko abgewogen werden. In einer solchen Situation muss besonders Augenmerk auf den Schutz vor einer Infektion („Expositionsprophylaxe“) gelegt werden.

Personen mit MS gehören nach derzeitigem Wissen nicht grundsätzlich einer Risikogruppe an. Zur Einschätzung des Risikos, bei bestehender MS einen schweren Verlauf einer Covid-19-Infektion zu erleiden, werden Alter, Ausmaß der Behinderung, Mobilität, die aktuelle krankheitsmodifizierende Therapie, Begleiterkrankungen und der Arbeitsplatz herangezogen. Dies sind allgemeine Richtlinien, die zur Orientierung dienen. Im Einzelfall muss das individuelle Risiko jeder einzelnen Patientin bzw. jedes einzelnen Patienten durch den behandelnden Neurologen/Neurologin beurteilt werden.

Schutz vor der Infektion mit dem COVID-2019

  • Die wichtigste Maßnahme, um die Erkrankung einzudämmen, ist derzeit die sogenannte Expositionsprophylaxe, d.h. den Kontakt mit möglichen Überträgern oder bereits infizierten Personen zu vermeiden.
  • Das Corona-Virus wird nach heutigem Stand über Tröpfchen-Infektion übertragen. Daher gelten folgende Schutzmaßnahmen:
  • Sehr wichtig ist die Reduktion sozialer Kontakte.

Daher sollen Orte mit engem Kontakt zu anderen Personen (privat, beruflich, öffentliche Veranstaltungen und voll besetzte öffentliche Verkehrsmittel soweit möglich) nach Möglichkeit vermieden werden. Ein Abstand zu anderen Personen von 1 bis 2 Metern wird empfohlen.

  • Viele Firmen empfehlen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zuhause zu arbeiten. Eine vorübergehende Freistellung vom Arbeitsplatz für MS-Betroffene ist sinnvoll, besonders wenn eine Therapie mit einem immunsuppressiven Medikament besteht.
  • Aufsuchen von Ordinationen und Krankenhausambulanzen nur, wenn dringend notwendig
  • Reisetätigkeit einschränken
  • Regelmäßiges Händewaschen und -Desinfizieren
  • Bedecken von Mund und Nase mit Taschentuch oder Ellbogen beim Husten und Niesen
  • Lebensmittelhygiene

Diese Information wurde am 12. März 2020 von Univ.-Prof. Dr. Barbara Kornek erstellt. 

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit und Soziales; Robert Koch Institut für Krankheitsüberwachung und Prävention, Berlin; Deutsche MS-Gesellschaft, Infection Risks Among Patients With Multiple Sclerosis Treated With Fingolimod, Natalizumab, Rituximab, and Injectable Therapies. Luna G et al, Jama Neurol 2019 epub 2019.3365. Peripheral CD19+ B-cell counts and infusion intervals as a surrogate for long-term B-cell depleting therapy in multiple sclerosis and neuromyelitis optica/neuromyelitis optica spectrum disorders. Ellrichmann G. et al., J Neurol. 2019 Jan;266(1):57-67)

Corona-Virus schwebt über einer Hand vor weißem Hintergrund, Text: Unsere Blog-Beiträge zum Thema Corona, Credit: Canva