Einsatz von Cannabis-Blüten nur bei Änderungen wissenschaftlicher Erkenntnisse

Cannabisblüten, Credit: Get Buddin, Unsplash

Laut der Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein fehlt der wissenschaftliche Nachweis der Vorteile getrockneter Blüten- oder Fruchtstände von Cannabis im Vergleich zu bereits verschreibbaren cannabisbasierten Präparaten.

Medizinalhanf aufgrund Suchtgiftverordnung nicht rezeptierbar

In einer Aussendung betonte die Gesundheitsministerin, dass der wissenschaftlilch belegte Vorteil getrockneter Blüten- oder Fruchtstände der Cannabispflanze in Arzneimitteln im Vergleich zu bereits verschreibbaren cannabisbasierten Präparaten wie Sativex oder Dronabinol fehle.

Selbst die deutsche Bundesärztekammer stelle aktuell im Ausschuss fest, dass in Bezug auf den medizinischen Einsatz von Cannabisblütenkeine ausreichende wissenschaftliche Evidenz vorliege, so die Bundesministerin. Hartinger Klein spricht sich für einen kontrollierten Einsatz von Arzneimitteln aus – vor allem bei Substanzen, die viele verschiedene Wirkungen haben und sehr komplex in den menschlichen Stoffwechsel eingreifen. Solchen Substanzen könne erst eine Zulassung erteilt werden, wenn die Inhaltsstoffe, deren Wirkmechanismus sowie Wechsel- und Nebenwirkungen klar bekannt und geprüft sind.

Rechtslage in Österreich

Nach der geltenden Rechtslage haben Patientinnen und Patienten in Österreich bereits jetzt Zugang zu cannabisbasierten Arzneimitteln. So werden Cannabinoide (Dronabinol und Cannabidiol) einerseits in Form magistraler Zubereitungen, andererseits in Form von „Fertigarzneimitteln“ (Sativex und Canemes) in Verkehr gebracht.

Die Ministerin hält in ihrer Aussendung fest, dass das Wissen über die sinnvolle medizinische Anwendung von Cannabinoiden noch sehr lückenhaft sei und eine ausreichende Datenlage für viele propagierte Wirkungen bzw. Indikationen fehle. Aus diesem Grund würde sie – ebenso wie der Oberste Sanitätsrat, die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES), die österreichische Gesellschaft für Anästhesie, Reanimation und Intensivmedizin ( ÖGARI) und Univ. Prof. DDr. Hans Georg Kress EDPM, FFPMCAI, Vorstand Abt. Spezielle Anästhesie und Schmerzmedizin Medizinische Universität AKH Wien – die klinische Forschung nach modernen evidenzbasierten Richtlinien zu Cannabisprodukten und jede Art von Fort-und Weiterbildungsveranstaltungen in diesem Bereich begrüßen.

Quelle: Aussendung Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, 27.03.2019