Die geforderte Verlängerung der Freistellung kommt!

Angesichts der hohen Infektionszahlen und der Quarantäne-Lockerungen ist es dringend nötig, Risikogruppen verstärkt zu schützen. Zu den wirksamsten Schutzmaßnahmen zählt neben der Impfung und dem Tragen von Masken die körperliche Distanz. Daher wurde die Freistellung für Risikogruppen nun weiter verlängert, damit ein erhöhtes Risiko, sich am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin zu infizieren, verringert wird.

Konkret heißt es im entsprechenden Gesetzestext vom 18. März, dass sich Betroffene die bereits bestehenden COVID-19-Risikoatteste bestätigen lassen, um weiterhin den Anspruch auf Freistellung geltend zu machen können. Da die bisherige Regelung mit 31. März ausläuft, sind die entsprechenden Atteste innerhalb von 2 Wochen nach Inkrafttreten der neuen Regelung, also bis Mitte April, zu verlängern. Erfolgt innerhalt der Frist keine Bestätigung, so endet der Anspruch auf Freistellung.

Die Bestätigung hat bei Personen, die nach § 3 Abs. 1 Z 2 lit. a oder b COVID-19-Impfpflichtgesetz (COVID-19-IG) von der COVID-19-Impfpflicht ausgenommen sind, durch eine fachlich geeignete Ambulanz von Krankenanstalten, einen Amtsarzt oder einen Epidemiearzt (§ 3 Abs. 3 COVID-19-IG) zu erfolgen.

Bei Personen, bei denen trotz drei Impfungen gemäß Impfschema für immunsupprimierte Personen mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 medizinische Gründe vorliegen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen, kann die Bestätigung auch durch den chef- und kontrollärztlichen Dienst des Krankenversicherungsträgers erfolgen.

Es gibt mehrere Risikofaktoren für einen schweren COVID-19 Verlauf, davon sind viele von Multipler Sklerose unabhängig, manche für MS spezifisch. So entsteht ein höheres Risiko, wenn eine Beeinträchtigung der Mobilität vorliegt, oder eine laufende Behandlung mit einem Anti-CD20-Antikörper vorliegt. Zu den Anti-CD20-Antikörpern zählen zunächst Ocrelizumab und Rituximab, zum erst kürzlich zugelassenen Wirkstoff Ofatumumab liegen bislang nur wenige Daten vor. Manche Medikamente, die bei Multipler Sklerose verwendet werden, können auch die Wirksamkeit der Impfung herabsetzen. Dazu gehören die eben genannten Anti-CD20-Therapien (Rituximab, Ocrelizumab, Ofatumumab) und die S1P-Rezeptermodulatoren (Fingolimod, Siponimod, Ozanimod, Ponesimod).

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_I_32/BGBLA_2022_I_32.html