Verbesserung beruflicher Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Das Sozialministerium erhöht die Ausgaben zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im kommenden Jahr um rund 10 Prozent.

Aus einem Glöas voll Münzen wächst eine Pflanze, Visual Stories || Micheile on Unsplash

Für das Jahr 2022 stellt das Sozialministerium rund 315 Mio. Euro zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zur Verfügung

Sozialminister Dr. Wolfgang Mückstein erklärte am 23. September 2021, dass die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Menschen mit Behinderungen zum Teil besonders hart getroffen hätten. Durch gezielte Maßnahmen sei es im vergangenen Jahr in Abstimmung mit dem Ausgleichstaxfonds-Beirat gelungen, die negativen Auswirkungen der Pandemie auf Menschen mit Behinderungen bestmöglich abzufedern – und dies gelte es im kommenden Jahr fortzusetzen. Zu diesem Zweck werden seitens des Sozialministeriums aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds im kommenden Jahr insgesamt 315 Mio. Euro eingesetzt. Konkret handelt es sich dabei um rund 264 Mio. Euro für Projekt- und Individualförderungen sowie 51 Mio. Euro für integrative Betriebe. Das entspricht einer Steigerung im Vergleich zu den geplanten diesjährigen Ausgaben in der Höhe von rund 28 Mio. Euro bzw. 10 Prozent.

Bestehende Maßnahmen sollen dabei bedarfsgerecht angeboten und zum Teil massiv ausgebaut werden. Darüber hinaus werden Schwerpunkte auf spezielle Personengruppen wie etwa Frauen mit Behinderungen und gehörlose Menschen sowie auf Maßnahmen zur Stärkung der psychischen Gesundheit und der Bewusstseinsbildung gesetzt.

Verstärkter Bedarf an Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Den Bedarf an Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen habe Mückstein zufolge die COVID-19-Pandemie verstärkt – das gehe auch aus den aktuellen Arbeitslosenzahlen hervor. So waren Ende August 2021 insgesamt 210.552 Personen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen arbeitslos gemeldet, was einem Rückgang von 25,8 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres entspricht.

Andererseits waren Ende August 75.725 Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen arbeitslos gemeldet, was einen Rückgang von 14,2 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres bedeutet. Darunter sind 12.854 Menschen mit Behinderungen, insgesamt um 9,3% weniger als vor einem Jahr.

„Aus den aktuellen Arbeitslosenzahlen ist ersichtlich, dass, sich die leichte Entspannung am Arbeitsmarkt bei Menschen mit Behinderungen bei weitem nicht im selben Ausmaß bemerkbar macht wie bei Menschen ohne Behinderungen. Es werden weiterhin spezifische Maßnahmen benötigt, um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Daher bin ich froh, dass es jetzt eine kräftige Erhöhung der Mittel gibt“, zeigt sich Mückstein überzeugt.