Chancengleichheit für Frauen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt

Wissenschaftlerinnen von L&R Sozialforschung erhoben unter der Leitung von Dr. Claudia Sorger im Auftrag des AMS Österreich und des Frauenservice der Stadt Wien die Möglichkeiten von Frauen mit Behinderungen, einer bezahlten Erwerbstätigkeit nachgehen zu können.

junge Frau im Rollstuhl versteckt sich hinter Laptop, Bildnachweis: Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de

Die Möglichkeiten, einer bezahlten Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, sind zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen sehr ungleich verteilt. So sind Frauen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt mit multidimensionalen Ausgrenzungsmechanismen konfrontiert. Wissenschaftlerinnen von L&R Sozialforschung erhoben unter der Leitung von Dr. Claudia Sorger  im Auftrag des AMS Österreich und des Frauenservice der Stadt Wien die Möglichkeiten von Frauen mit Behinderungen, einer bezahlten Erwerbstätigkeit nachgehen zu können.

Um ein genaueres Bild zur Arbeitsmarktlage von Frauen mit Behinderungen zu erhalten, unterzogen die Forscherinnen vorhandene (Mikro-)Daten wie etwa die Beschäftigungsstatistik, Daten zu begünstigten Behinderten und Daten zur passiven und aktiven Arbeitsmarktpolitik einer detaillierten Analyse. Anschließend dokumentierten sie zwischen Oktober 2019 und März 2020 mit ausführlichen qualitativen Interviews mit 40 Frauen mit Behinderungen in unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsmarktlagen, mit unterschiedlichen Behinderungsarten und Bildungsqualifikationen deren Erfahrungen. Zusätzlich befragten Sorger et al. Expertinnen und Experten aus Organisationen, die im Bereich „Behinderung und Arbeit“ tätig sind, um einen umfassenden Blick aus Sicht der Behindertenhilfe und der Interessenvertretungen zu bekommen.

Frauen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt: Vielschichtige Ausgangssituationen und Erfahrungen

In den Interviews spiegelt sich eine große Vielfalt an Lebenslagen, an Behinderungsarten, an Bildungsqualifikationen und an Arbeitsmarktlagen wider. Genau diese Vielfalt macht es auch schwierig, einfache Antworten und Lösungsansätze für die Problematiken zu finden, mit denen Frauen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt konfrontiert sind. Ein erster Schritt zu einer Verbesserung wäre es jedenfalls in vielen Fällen, die individuelle Person mit ihren Fähigkeiten und Kenntnissen zu betrachten und nicht die Behinderung als alles überdeckendes Merkmal wirken zu lassen. Je nach Behinderungsart ergeben sich sowohl objektive als auch gesellschaftlich konstruierte Ausschlussmechanismen, die den Zugang zu bestimmten Berufen und Bereichen verunmöglichen.

Sowohl bei der Suche nach Interviewpartnerinnen als auch bei den geführten Interviews kristallisierte sich heraus, dass Frauen, die am ersten Arbeitsmarkt erfolgreich reüssieren können, meist über ein hohes Ausbildungsniveau verfügen.

„Ich glaube auch, wenn ich nicht die akademische Ausbildung hätte, hätte ich massive Probleme am Arbeitsmarkt. Weil, was kann ich denn! Alles was manuell ist … ich könnte nicht mal an der Kasse stehen. So ein Kassajob wäre für mich gar nicht möglich, weil ich die Münzen nicht erkennen kann.“

„Ohne einer wirklichen Ausbildung hast du keine Chance. Ist schon so schwierig und wenn du dann noch eine Einschränkung auch hast.“

Zwar gäbe es auch viele arbeitslose Akademikerinnen mit Behinderung, aber oft ist eine akademische Ausbildung eine wichtige Voraussetzung für Jobs in bestimmten Bereichen, in denen es leichter ist, als Frau mit Behinderung einen Arbeitsplatz zu finden. Als Beispiele wurden etwa Juristinnen oder Sozialberufe in Beratungsstellen, in NGOs oder in Projekten für Menschen mit Behinderungen (etwa Rollstuhlfahrerinnen, die Menschen mit Lernschwierigkeiten beraten) genannt.

Als „Trend“ für Menschen mit Behinderungen wurde auch der Weg in die Selbständigkeit genannt, etwa im Sportbereich als TrainerIn, Online-Business, IT, selbständige Lebens- und Sozialberaterinnen, HeilmasseurInnen oder Consulting. Für Frauen ohne weiterführende Ausbildung ist es sehr schwer, einen Arbeitsplatz am regulären Arbeitsmarkt zu finden, auch weil viele Tätigkeiten im niedrigqualifizierten Bereich aufgrund von körperlichen Einschränkungen nicht in Frage kommen.

Befragt nach den Entwicklungen am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen, waren durchaus ambivalente Aussagen zu hören. Für die einen hat sich die Situation in eine positive Richtung entwickelt, da es mehr Verständnis und Aufklärung geben würde und da Anforderungen angepasst werden können. Etwa dass Büroarbeit – wenn es beispielsweise um den Zugang von Menschen mit Hörbehinderungen geht – mittlerweile nicht nur aus Telefonieren bestehe, sondern sehr viel Online erledigt werden könne. Auf der anderen Seite wurde argumentiert, dass der Druck am Arbeitsmarkt gestiegen sei und es dadurch für alle Beschäftigten, aber besonders für Beschäftigte mit Behinderungen schwieriger geworden sei, diese gestiegenen Anforderungen zu erfüllen. Das hätte auch mit den erschwerten Bedingungen bei den Begutachtungen zu tun und auch dem erhöhten Druck, der seitens des AMS wahrgenommen wird.

„Wo früher noch mehr Chancen auf eine Invalidität sind oder wo früher 50 % war, kriegt man heute 30% bei den gleichen Erkrankungen. Und das ist tatsächlich ein Drama. Also es ist viel, viel, viel viel schlimmer. Der Druck ist viel schlimmer, das AMS macht viel mehr Druck. Auch weil die es ja weitergeben, weil sie verpflichtet sind. Ich sag jetzt nicht unbedingt, es ist ein Vorwurf ans AMS, die haben ja selber Vorgaben, an die sie sich halten müssen.“

Als hinderlich für die Integration von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt wurde oftmals der generell hohe Leistungsdruck genannt.

„Also der Leistungsdruck ist ja sehr hoch. Und ich habe auch selbst bemerkt, als ich damals den Verein hatte, ja, also dass es echt schwierig ist, Menschen mit Behinderungen einzustellen, weil man sich halt denkt, man braucht einfach so Allroundgenies am besten, die alles können und viel Zeit haben. Und keine Kinder haben.“

„Aber mittlerweile ist es so, dass sie gar nicht erst aufgenommen werden. Früher hat es gewisse Stellen geben, die man kontaktieren hat können, wo es sicher noch Plätze gegeben hat. Das hat sich massiv verändert und verschlechtert.“

Wichtig wäre es, das Augenmerk nicht auf die Defizite zu legen, sondern auf die vorhandenen Fähigkeiten der einzelnen Personen. Und obwohl sich viel verbessert hat, gibt es immer noch zu wenige Berufsmöglichkeiten für Menschen mit bestimmten Behinderungsarten.

Der Vergleich zwischen Wien und den anderen Bundesländern wurde vor allem von jenen thematisiert, die für Ausbildung, Arbeit oder aus anderen Gründen nach Wien gezogen sind. In Wien wären andere Unterstützungsstrukturen und eine andere Infrastruktur vorhanden als in ländlichen Regionen. Einerseits sei es „am Land“ schwieriger, weil man dort „eine Exotin“ sei, auf der anderen Seite berichteten Frauen aus ländlichen Regionen von einer Nachbarschaftshilfe, die es in dieser Form in der Stadt eher nicht geben würde. Die vorhandene Infrastruktur durch öffentlichen Verkehr und Kinderbetreuung würde aber in Wien Vieles in der Alltagsorganisation vereinfachen.

Behinderungen und die Anforderungen am Arbeitsmarkt – ein Widerspruch?

Als generell schwierig für Frauen mit Behinderung stellt sich der Standard der Vollzeitarbeit dar. Für die wenigsten kommt eine Vollzeitbeschäftigung in Frage, aufgrund der körperlichen Einschränkungen, der psychischen Belastung und/oder des zusätzlichen zeitlichen Aufwands, der mit einer Behinderung oftmals einhergeht, etwa um den Arbeitsweg zurückzulegen.

„Aber dieser Arbeitsweg war für mich wirklich schwierig. Ich sage immer, ich muss immer schon arbeiten, bevor ich in die Arbeit komme. […] dieses Gehen mit Stock und da musst du so konzentriert sein. Das ist einfach so eine anstrengende Tätigkeit, dass es für mich auch schon zur Arbeit dazuzählt. Natürlich unbezahlt. Jetzt mache ich das ganz pragmatisch, weil ich nur zwei Tage die Woche da bin, dass ich mit dem Taxi fahre. Die Kinder zu Hause fordern mich zu 100 Prozent und die Arbeit natürlich auch.“

„Also ich glaube, geringfügig wäre machbar für mich, aber ich glaube maximal 4 Stunden am Tag könnte ich schaffen…das wäre meine Kapazität.“

„Oft ist es wirklich das Hauptproblem bei der Stellenausschreibung die Belastbarkeit. Das wird oft sehr, sehr groß geschrieben. Was auch oft eine große Hürde ist, das erlebe ich vor allem bei Personen, die oft eine Burnout gehabt hatten und auf einer psychosozialen Reha waren oder schon länger unterwegs waren, dass sie gesagt haben, ich will nicht mehr Vollzeit arbeiten, ich will keinen All-Inclusive mehr haben, ich will mit 30 Stunden Teilzeit arbeiten. Das ist oft wirklich ein Riesenproblem, wenn sie sich bewerben.“

Homeoffice oder reduzierte Arbeitszeit

Homeoffice wäre für manche Interviewpartnerin eine Möglichkeit, die allerdings zum Zeitpunkt der Interviews seitens der Arbeitgeber nicht ermöglicht wird. Für Frauen, die Kinder zu versorgen haben, stellt sich die zeitliche Belastung noch einmal schwieriger dar. Die meisten Interviewpartnerinnen arbeiten daher Teilzeit, um sich ihre Kräfte einzuteilen und nehmen dafür ein reduziertes Einkommen in Kauf.

„Und da glaub ich, dass 20 Stunden wirklich das Maß sind, das ich schaffen kann. Ich glaub, alles andere wäre schon zu viel. Weil jetzt, nach den letzten 2 Wochen hab‘ ich schon bemerkt, dass ich nach Hause komm und dann fertig bin. Also dann kann ich schon noch ein bissl Haushalt machen, aber nicht mehr.“ 

„Ich arbeite jetzt 30 Stunden. Ja das ist gut so für mich. Also ich glaub mehr wär‘ dann schon zu viel, weil es jetzt doch auch vorkommt, dass ich Überstunden hab‘.“ 

Eine Möglichkeit der reduzierten Arbeitszeit, die in diesem Zusammenhang auch angesprochen wurde, ist die Wiedereingliederungsteilzeit. So konnte etwa eine Interviewpartnerin mit einer psychischen Erkrankung nach dem Krankenstand und nach einer Beratung bei fit2work mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass sie zuerst mit 15 Wochenstunden wieder einsteigt und dann die Arbeitszeit nach und nach steigert.

Eine andere Interviewpartnerin, die einen hochqualifizierten Beruf ausübt, arbeitet – als eine der wenigen Interviewpartnerinnen – Vollzeit und leistet auch noch zusätzlich Überstunden. Vor allem das lange Sitzen vor dem Computer bedeutet für sie eine besondere Anstrengung. Eine Arbeitszeitreduktion könnte sie sich aufgrund dieser Belastung gut vorstellen, wird aber seitens des Betriebes nicht ermöglicht.

„Das geht bei uns nicht. Entweder Vollzeit oder gar nicht. Sonst wäre es natürlich wünschenswert gewesen, weniger zu arbeiten.“

Die Ermöglichung eines Teilzeitkrankenstandes sei auch zur Nachsorge nach Reha-Aufenthalten wichtig, um nicht in die gleichen Problematiken der Überlastung zurückzufallen und um mit den ArbeitgeberInnen eine flexible Anpassung der Arbeitsbedingungen umsetzen zu können. Andererseits kann auch eine zu geringe Stundenzahl ein Problem darstellen, nämlich wenn es um die finanzielle Absicherung geht. So berichtet etwa eine Interviewpartnerin, dass ihr seitens des AMS sehr oft Jobangebote mit wenigen Stunden angeboten werden, die sie aber ablehnen muss, weil das Einkommen dann nicht ausreichen würde, um das Leben mit zwei Kindern zu finanzieren.

Steigende Anforderungen und Leistungsdruck

Steigende Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt und zunehmender Leistungsdruck machen es für Frauen mit Behinderungen schwer, einen Job am ersten Arbeitsmarkt zu finden. Hinzu kommt, dass es für die meisten Frauen mit Behinderungen nicht machbar ist, einer Vollzeitarbeit nachzugehen. Zum einen gibt es bei vielen Behinderungsarten eine Belastungsgrenze, die auf Dauer nicht überschritten werden sollte und zum anderen sind Frauen mit Behinderungen, die Kinder haben, mit zusätzlichen Herausforderungen konfrontiert.

Vorurteile, Stigmatisierung und Diskriminierung

Vorurteile und Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen werden sehr häufig in den Interviews thematisiert und fast alle Interviewpartnerinnen berichten von entsprechenden Erfahrungen. Als zentrale Hindernisse für die gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben werden sehr oft fehlendes Wissen, unzureichende Aufklärung und falsche Vorstellungen über Behinderungen und deren Auswirkungen genannt, beispielsweise Sicherheitsaspekte bei gehörlosen Personen oder eine Gefährdung, die von Menschen mit psychischen Erkrankungen ausgeht. Aber auch eindeutige Fälle von Diskriminierung werden beschrieben, etwa wenn einer Beschäftigten vorgerechnet wird, wie lange sie für ihre Klogänge benötigt:

„[…] hat mich der Chef irgendwann mal zu einem Gespräch gebeten und hat mir dann so gesagt: Ja wenn du dir vorstellst, wie oft du aufs Klo im Arbeitsalltag gehst…okay, du brauchst 20 Minuten…wenn du denkst, du gehst zweimal, das sind 40 Minuten, d.h. du bist vom Arbeitsplatz weg und eine Kollegin ist vom Arbeitsplatz weg, das sind so und so viele Euros und das sind auf 3 oder 5 Tage die Woche so und so viel in der Woche. Und ich soll mir bitte überlegen, dass ich mir in der Firma einen Rollstuhl nehme, weil quasi dieses Hin und Her ist quasi zu teuer.“

Sehr oft werden mangelnde Kenntnisse der ArbeitgeberInnen über gesetzliche Rahmenbedingungen als Hindernis für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen angeführt, wie beispielsweise die Annahme, Personen mit Behinderungen wären schwer zu kündigen oder auch falsche Vorstellungen über räumliche Barrierefreiheit.

„Und ich glaube, dass viel von der Diskriminierung von potenziellen Arbeitgebern direkt ausgeht, hat immer noch mit Unwissenheit und zu wenig Kontakt zu tun.“

Als grundsätzliche Problematik wird auch thematisiert, dass Menschen mit Behinderungen als homogene Gruppe gesehen werden, ohne zu differenzieren zwischen Art oder Grad der Behinderung und vor allem zwischen den jeweiligen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen. Darum hätten es auch Menschen mit Behinderung mit guter Ausbildung oft schwer, einen adäquaten Arbeitsplatz zu finden, weil die Behinderung die positiven Aspekte überdeckt.

“Manche denken, die Behinderung ist wie ein Stempel. Alle sind gleich, aber so ist es nicht. Jeder hat eine eigene Persönlichkeit, jeder hat eine andere Art ins Leben zurückzukommen. Wir sind nicht alle gleich.“

Karriereentwicklung

Auch am Arbeitsplatz erleben Menschen mit Behinderungen Benachteiligungen, wenn es etwa um Karriereentwicklungen geht. Davon berichten auch mehrere Interviewpartnerinnen, wie etwa eine Juristin im öffentlichen Dienst, deren Beförderungen sich im Vergleich zur Kollegin ohne Behinderung länger hinauszögerten:

„Ich bin auch sehr viel später pragmatisiert worden als die andere Kollegin, aber im Grunde ist es irgendwann trotzdem gelungen. […] Als die Leitungsposition dann aber wieder einmal frei war, haben sie mir diese nicht gegeben und ich glaube schon, dass da meine Behinderung eine Rolle gespielt hat.“

Aber Behinderungen können nicht nur dazu führen, dass Karriereentwicklungen sich schwieriger gestalten, sondern auch dass der Verlust des Arbeitsplatzes droht, wenn sich die gesundheitliche Situation verschlechtert bzw. von den Vorgesetzten verstärkt wahrgenommen wird:

„Und hab dann nach 2 Jahren den Job verloren, weil der Chef gemeint hat, das geht jetzt nimmer, weil er kann sich das nicht anschauen, sozusagen wie ich mich in diesem Altstadthaus hoch quäle in den 3. Stock und da hat‘s keinen Lift gegeben. Ja, und bin dann gekündigt worden und dann war‘s schwierig bei mir, also sehr schwierig einen Job zu finden.“

„Sage ich – ich war gerade bei der Physio…ja was ist da los. Sage ich – für das habe ich eigentlich meinen Behindertenpass, für das kriegt ihr die Förderung. Kurze Zeit später ist sie gekommen und hat gesagt, ich kann gehen, ja der Vertrag wird nicht verlängert.“ 

Stigmatisierung und Diskriminierung unterscheiden sich auch nach der Behinderungsarten und in Abhängigkeit davon, ob es sich um sichtbare oder unsichtbare Behinderungen handelt. Frauen mit Lernschwierigkeiten haben es dabei besonders schwer, ernst genommen zu werden und von dieser Seite kommt besonders häufig der Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben zum Ausdruck. Aber auch Frauen mit einem hohen Ausbildungsniveau haben damit zu kämpfen, dass sie einen Arbeitsplatz finden, der ihrer Ausbildung entspricht, da die Behinderung bzw. die Wahrnehmung der Behinderung die Qualifikationen überdeckt.

Fast alle Frauen mit Behinderungen, mit denen Interviews geführt wurden, berichten von Vorurteilen mit denen ihnen begegnet wurde und die dazu führen, dass ihre Jobchancen – selbst bei hohem Ausbildungsniveau – oft sehr eingeschränkt sind, da vor allem ihre Defizite wahrgenommen werden. Auch über diskriminierende Erfahrungen am Arbeitsplatz oder bei Bewerbungsgesprächen erzählten die Frauen, die auch negative Auswirkungen auf ihr Selbstbild und einen negativen Effekt auf ihre Arbeitsmarktintegration haben. 

Umgang mit Begutachtungen

Medizinische Gutachten, die über den Grad der Behinderung oder über Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit entscheiden, spielten in den Interviews eine wichtige Rolle. Das betrifft zum einen die Einschätzung des Grades der Behinderung, da erst ab einem Grad von 50 % bestimmte Vergünstigungen bestehen, die Begutachtungen zur Frage des Status als begünstigt Behinderte oder die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit.

Soziale Absicherung und finanzielle Stabilität wurden als wichtige Voraussetzungen genannt, um die Gesundheit zu fördern. Vor diesem Hintergrund werden medizinische Gutachten, die über die finanzielle Absicherung entscheiden, als sehr bedrohlich wahrgenommen.

Eine Interviewpartnerin erzählte etwa, dass sie – für sie völlig überraschend – von der PVA bei einem Termin zur Neueinstufung für arbeitsfähig erklärt wurde, obwohl ihr gesundheitlicher Zustand nach wie vor sehr schlecht ist. Dadurch musste sie sich beim AMS als arbeitslos melden und gleichzeitig krankschreiben lassen, weil sie aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes (körperlich und psychisch) tatsächlich nicht arbeitsfähig ist.

„Ich muss mich krankschreiben lassen. Vorher war es halt so, ich kriege jeden Monat mein Gehalt und jetzt bin ich halt so asozial arbeitslos gemeldet und muss mich krankschreiben. Jetzt ist es so real und im Vordergrund. Jetzt bin ich halt gesund, weil ich jetzt arbeitsfähig bin. Und dass ich keinen Job habe, das belastet mich halt auch sehr, weil es jetzt so amtlich ist.“

Auch andere Interviewpartnerinnen mit einer chronischen Erkrankung beschreiben die Situation der Testungen als sehr belastend und das Ergebnis des Tests als nicht ihrer Situation entsprechend. Kritisiert wird einerseits die Art und Weise der Testung und auch, dass bestehende Befunde nicht berücksichtigt werden.

Naja…Zuerst die bei der SVA, die machen diese üblichen Sachen von Gewichtskontrolle bis sonstiges. Auch die Arbeitsunfähigkeit wird so getestet. Da wird auch in den Mund geschaut wie bei einem Pferd, die Zähne kontrolliert, dann wird ein Stethoskop angelegt, das Herz abgehört und das wars dann. Und dann durfte ich noch einen Deutschtest und einen Logiktest noch machen. Ich konnte damals nicht gescheit gehen. Meine Mutter und ich sind mit dem Taxi hingefahren und haben mich hingeschleppt für die Arbeitsunfähigkeit testen lassen. Dann sitzt man drei Stunden drin und versucht das irgendwie hinzubiegen, vollgepumpt voller Cortison und dann noch diese Tests zu schreiben. Es ist einfach eine Quälerei in der Zeit, wenn man eh schon krank ist.“

„Dann bin ich eben von der SVA getestet worden. Getestet unter Anführungszeichen, die Befunde werden nicht berücksichtigt. Das ist halt dieses übliche, man schaut mal kurz in den Mund, hört das Herz ab. Dann kommen so Fragen wie zwei plus drei, und welcher Bundespräsident. Das sind so diese SVA Fragen. Und dann habe ich plötzlich einen Test bekommen, also da wurde ich eingeladen und dieser Test ging darum…also das war ein Depressions-Test. Das wird dann irgendwo gemacht, man wird in einen Raum eingesperrt für 3-4 Stunden, man hat keine Bezugsperson, mit der man reden kann. Und dann kann man diese Fragen beantworten, ob man gerne Förster werden will, oder ob man gerne tanzt, oder ob die Familie straffällig ist, ob die Familie Drogen nimmt, nur solche Dinge. Das Absurde dran ist, dass ein fixer Befund steht. Die ganzen Jahre kämpft man dagegen, dass es nicht als psychosomatisch gesehen wird. Jetzt hat man es schwarz auf weiß und dann wird man von der SVA so beurteilt.“

Auch diese Interviewpartnerin wurde aufgrund des medizinischen Gutachtens für arbeitsfähig erklärt. Sie wollte Einspruch gegen das Gutachten einlegen, was aber laut der Informationen, die sie damals eingeholt hatte, nicht möglich gewesen sei. Die Inhalte des Gutachtens könnten nicht beanstandet werden, sondern nur die Frage der Arbeitsfähigkeit. Was sie besonders daran gestört hat, war nicht die Entscheidung über die Arbeitsfähigkeit, sondern die Inhalte des Gutachtens, die sie als sehr abwertend wahrgenommen hatte: „Also es sind Sachen festgestellt worden von Hysterie bis Sonstiges.“ Sie hat auch deshalb keinen Einspruch gegen den Befund eingelegt, weil sie Angst davor hatte, dass ihre Bezüge ausgesetzt werden und sie dann ganz ohne Geld dastehen könnte. Außerdem wollte sie ja erwerbstätig sein. Problematisch war dann für sie allerdings, dass sie dem AMS aufgrund des Gutachtens für eine 20-Stundenwoche und für Arbeitsbedingungen zur Verfügung zu stehen hatte, die nicht ihrem Gesundheitszustand entsprachen.

„Und dann muss man beim AMS diesen Vertrag unterschreiben, dass man 20 Stunden arbeitsfähig ist. Und im Gutachten stand drinnen, dass ich bei jeder Witterung bis zu 15 Kilo heben kann, bei jeder Witterung arbeiten kann, ob Hitze oder Kälte usw. Und das Problem ist, diese Gutachten zieht sich beim AMS dann auch weiter. Was will man denn sagen. Die gehen halt von dieser Richtlinie 20 Stunden Arbeit aus. Egal was, egal wie, egal ob das 2 Stunden Hin- oder Retourfahrt sind. Das sind ja 1,5 Stunden, was ich gerade gelesen habe. Ist ja auch nur bei einer Teilzeittätigkeit, ist ja völlig in Ordnung….ja für mich sind die Hinfahrten schon so erschwerlich, dass der Tag gelaufen ist.“

In mehreren Interviews wurden Situationen von Begutachtungen beschrieben, die als abwertend und fachlich nicht kompetent wahrgenommen wurden.

„Das schlimmste war jetzt die Begutachtung bei der PVA. Die Ärztin hat zu mir gesagt: „Na, was stellen Sie sich vor, na Sie bekommen keine Pension…Sie sind ja hübsch, Sie sind ja jung und intelligent. Also die hat mich wirklich so weit gebracht, dass ich sogar mit Selbstmord gedroht habe. Woraufhin im Befund steht, ich sei aggressiv und manipulativ, außerdem sehr gepflegt. Ich schaue aus, wie ich ausschaue. Ich hätte dort wirklich abgefuckt kommen sollen, dass die mir glaubt.“

Speziell von Menschen mit psychischen Erkrankungen werden die gutachterlichen Untersuchungen als teilweise sehr oberflächlich wahrgenommen. Auch aufgrund der Unsichtbarkeit der Erkrankungen können falsche Einschätzungen leichter passieren als bei physisch sichtbaren Beeinträchtigungen.

„Ich habe es erlebt bei der Krankenkassa vor Jahren. Da habe ich ein Burnout gehabt und da kam ich und die Ärztin hat gesagt: „Ich sehe gar nicht, dass Ihnen irgendwas fehlt.“ Ich weiß, wenn ich einen Gips hätte oder Röntgenbild, dann würden sie mir es glauben. Und dann kam ich, da waren so schmale Türe, dann habe ich mich gerade reingedreht und ich gehe rein und sie schaut mich an und sagt mir: „Ich sehe jetzt das erste Mal, dass es Ihnen wirklich schlecht geht.“ Ab diesem Zeitpunkt hat sie mich nie mehr diesbezüglich gefragt.“

Auch eine Expertin berichtet, dass sie in der Beratung immer wieder mit Fällen konfrontiert ist, bei denen das Reha-Geld aufgrund eines Gutachtens plötzlich aberkannt wird, ohne dass sich die gesundheitliche Situation verbessert hätte.

„Ich habe so viel Fälle, wo das Rehageld, ohne dass sich wirklich was verändert hat oder gebessert hat, plötzlich aberkannt wurde. Ja das ist … Ich sehe kein Muster in der Begutachtung. Ich sehe keine Logik.“

Generell würde es schwieriger sein, eine Einstufung des Grades der Behinderung mit oder über 50% zu bekommen. Das sei auch ein Grund, warum viele sich – obwohl sich ihr gesundheitlicher Zustand verschlechtert hätte – nicht mehr neu einstufen lassen würden.

„Außerdem würde ich mich auch nicht mehr neu einstufen lassen. Obwohl, ich habe schon meine eindeutigen Symptome und auch kognitive Verschlechterungen. Aber selbst bei der Reha krieg‘ ich dauernd Absagen.“

Begutachtungen zur Einschätzung des Gesundheitszustandes, die über bestimmte Begünstigungen, die Zuerkennung des Status als begünstigt Behinderte oder die Arbeits(un)fähigkeit entscheiden, werden von den Betroffenen als sehr belastend erlebt. Kritisiert wurde in diesem Zusammenhang, dass bestehende Befunde nicht berücksichtigt würden, dass die Begutachtungen teilweise als persönlich abwertend, fachlich nicht kompetent und nicht objektiv nachvollziehbar erschienen.

Vorschläge und Lösungsansätze aus frauenspezifischer Perspektive

Frauen mit Behinderungen sind am Arbeitsmarkt mit multidimensionalen Ausgrenzungsmechanismen konfrontiert, wobei die einzelnen Dimensionen nicht immer abgrenzbar voneinander wahrgenommen werden (können). Wie in der Literatur zum Thema Geschlecht und Behinderung konstatiert wird, überlagert das Merkmal Behinderung oftmals das Merkmal Geschlecht und führt zu einem Ausblenden der Wahrnehmung als Frau oder Mann. So berichteten auch nur sehr wenige Interviewpartnerin explizit von einer Benachteiligung als Frau mit Behinderung oder thematisiert das Frau-Sein als Ursache für Benachteiligungen. Die Behinderungen stehen meist im Vordergrund, wenn über Benachteiligungen gesprochen wird. Dies ist als Hinweise darauf zu sehen, dass es das Bewusstsein dieser multidimensionalen Bedarfslagen von Frauen mit Behinderungen zu schärfen gilt, vor allem wenn es sich um den Beratungs- und Förderkontext am Arbeitsmarkt handelt. Dies betrifft zum einen die Programmierung von arbeitsmarktpolitischen Angeboten und zum anderen die Sensibilisierung der arbeitsmarktpolitischen BeraterInnen und TrainerInnen.

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen mit Behinderungen ist niedriger als jene der Männer mit Behinderungen und auch niedriger als jene der Frauen ohne Behinderungen. Damit sind Frauen einem erhöhten Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt (vgl. Österreichischer Behindertenrat et al. 2019).

Im Rahmen der vorliegenden Studie konnte die Vielschichtigkeit des Themas sowohl aus der Datenlage als auch aus der Fülle der geführten Interviews aufgezeigt werden. Das Finden einfacher Lösungsansätze ist schwierig, da es sich um Frauen mit Behinderungen in unterschiedlichsten Lebens- und Arbeitsmarktlagen, mit unterschiedlichen Behinderungsarten und Bildungsqualifikationen handelt. Hier werden einige Ansatzpunkte formuliert, die zu mehr Chancengleichheit für Frauen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt beitragen können.

Sichtbarmachung und die Entstigmatisierung von Menschen mit Behinderungen

Es wäre es notwendig, den direkten Kontakt zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen zu forcieren, um Vorurteile abzubauen und Wissen zu vermitteln. Dabei ist es insbesondere wichtig, sich in die andere Person hineinzuversetzen zu können bzw. einen gedanklichen „Rollentausch“ zu ermöglichen. Darüber hinaus würde das Sichtbarmachen von Menschen mit Behinderungen die öffentliche Wahrnehmung zum Thema verbessern. Durch das Hervorheben positiver Beispiele von Frauen könnte aber auch die Selbstwahrnehmung von Frauen mit Behinderungen gestärkt werden.

Spezifische Angebote und Rahmenbedingungen für Frauen mit Behinderungen

Es wäre es notwendig, Angebote/Maßnahmen für Frauen mit Behinderungen auszubauen, da dieser Gruppe oft durch multiple Problemlagen der Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert wird. Bei der Schaffung von spezifischen Angeboten müsste die individuelle Situation der Frauen berücksichtigt werden – Angebote, die der ganzen Gruppe „übergestülpt“ werden, sind vor dem Hintergrund der Vielfalt an individuellen Herausforderungen nicht zielführend. Besonders gefragt sind außerdem flächendeckende, ganztägige Angebote der Kinderbetreuung und flexiblere Arbeitszeitmodelle sowie gesundheitsfördernde Maßnahmen oder Ausgleichstrategien. Auch Coachingangebote, um Potenziale von Frauen mit Behinderungen sichtbar zu machen, sollten verstärkt zum Einsatz kommen. In diesem Zusammenhang wäre auch die Ausweitung der persönlichen Assistenz, die im Realisieren von Kompetenzen eine tragende Rolle spielt, auf breitere Personengruppen und eine Erhöhung der bewilligten Stunden zielführend.

Verbreiterung der Angebote im Berufswege und der Berufsorientierungund durch Entstereotypisierung

Ausbildungsangebote werden häufig als behinderungs- und geschlechtsspezifisch einschränkend wahrgenommen werden (hier wurde häufig das Beispiel genannt, dass eine blinde Frau in einem Büro als Telefonistin eingesetzt werden soll). Um chancengleiche
Bildungswege zu ermöglichen und die Potenziale von Frauen mit Behinderungen voll ausschöpfen zu können, wäre ein inklusiv ausgerichtetes Schul- und Kindergartensystem notwendig, das durchgehende Unterstützung in allen Schultypen ermöglicht. Auch das Einbeziehen der Eltern wäre wichtig, um auf die Potenziale ihrer Kinder aufmerksam zu machen. Zudem wären Berufspraktika am regulären Arbeitsmarkt sinnvoll, um das Heranführen an den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Ein Fokus sollte auch auf die Weiter- (Qualifizierung) von Frauen mit Behinderungen im Bereich digitaler Skills gelegt werden.

Frauenspezifischer Fokus auf Berufsausbildung

Die unterdurchschnittlichen Frauenanteile in bestimmten Angeboten – allen voran die Berufsausbildungsassistenz – sind ein Faktum, welches sich auch mit Erkenntnissen aus der Literatur sowie den Ergebnissen der durchgeführten Studie deckt: gerade eine weiterreichende berufliche Ausbildung bzw. Unterstützung dazu wird für junge Frauen weniger gefördert. Hier wäre es wichtig, bereits am Übergang zu einer Berufsausbildung entsprechende Vorfeld-Maßnahmen zu setzen, die auch das schulische und elterliche Umfeld der jungen Frauen einbeziehen und Frauen ermutigen, Berufsausbildungen zu besuchen. Gleichzeitig wäre eine genauere Analyse der angebotenen Berufsausbildungen angezeigt. Aus den ExpertInneninterviews hat sich ergeben, dass sich diese stärker an den „klassischen“ Berufswünschen von Burschen orientieren und junge Frauen daher weniger Interesse an Teilhabe haben. Auch frauenspezifische Ansätze könnten hier eine wichtige Ergänzung zum allgemeinen Angebot sein. Die unterdurchschnittliche Partizipation von Frauen an Berufsausbildungen setzt sich auch in höheren Altersstufen, etwa der beruflichen Rehabilitation fort. Auch hier wird argumentiert, dass diese sich stark an männlichen Berufsbildern orientieren und Frauen wenig ansprechen.

Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche

Insbesondere die Sensibilisierung der zuständigen AkteurInnen und eine differenzierte, individualisierte Herangehensweise in den Beratungssettings wird empfohlen. So sollten AMS-BeraterInnen zusätzlich zum Diversity-Training auch Disability-Trainings absolvieren, um Frauen mit Behinderungen adäquat unterstützen zu können. Dabei wäre es zielführend, die individuellen Situationen der Frauen ganzheitlich zu betrachten. Besonders im Bereich der Lernschwierigkeiten und psychischen Beeinträchtigungen wird Aufholbedarf verortet. Zudem wäre eine zentrale Informations- und Beratungsdrehscheibe für Menschen mit Behinderungen von Vorteil, um die oft unübersichtlichen Angebote besser zu strukturieren bzw. zu vermitteln und um die betroffenen Personen durch die komplexe Förderlandschaft zu geleiten.

Finanziell unterstützte Teilzeitmodelle

Ausgleichszahlungen für Personen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung nur reduziert arbeiten können und dadurch nur ein geringes Einkommen haben, wären sinnvoll, um eine Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und dem Armutsrisiko, dem insbesondere Frauen mit Behinderungen ausgesetzt sind, entgegenzuwirken.

Sensibilisierung von Unternehmen und Kooperationen mit Unternehmen

Auch die Sensibilisierung von Unternehmen und Kooperationen mit Unternehmen ist eine Voraussetzung für eine Erhöhung der Chancengleichheit von Frauen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt. Durch das Einstellen von Personen mit Behinderungen können Vorurteile abgebaut und Lernprozesse angeregt werden, wovon auch Unternehmen profitieren. Zudem wäre eine Informationsoffensive zu rechtlichen Regelungen rund um das Thema Behinderung am Arbeitsplatz notwendig.

Gutachten, die über den Grad der Behinderung entscheiden

Ein besonders problematisches Thema stellen die Gutachten dar, die über den Grad der Behinderung entscheiden. Diese werden von vielen als nicht objektiv nachvollziehbar wahrgenommen – in diesem Zusammenhang wird eine Erhöhung der Objektivität und vor allem der Transparenz der Begutachtungsprozesse empfohlen, die über finanzielle Absicherungen von Menschen mit Behinderungen entscheiden.

Umfassende Datenbasis

Zur Bewertung der geschlechtsspezifischen Situation von Menschen mit Behinderung und zur Entwicklung adäquater Maßnahmen und Strategien in Richtung eines inklusiven Arbeitsmarkts ist eine – schon seit längerem immer wieder von ExpertInnen und Interessenvertretungen eingeforderte – umfassende Datenbasis notwendig, wie unter anderem eine geschlechtsspezifische detaillierte Auswertung der Daten von BehindertenpassbezieherInnen.

Katharina Aufhauser, Nadja Bergmann, Helga Reichert, Andreas Riesenfelder, Claudia Sorger und Petra Wetze: Chancengleichheit für Frauen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt

Quelle: Katharina Aufhauser, Nadja Bergmann, Helga Reichert, Andreas Riesenfelder, Claudia Sorger und Petra Wetze: Chancengleichheit für Frauen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt. Zentrale Ergebnisse einer Studie im Auftrag des AMS Österreich und des Frauenservice der Stadt Wien. AMS Österreich, FokusInfo 172 – Jänner 2021 (PDF)