Treffen von Selbsthilfegruppen wieder möglich

Ab dem 15. März dürfen sich Selbsthilfegruppen wieder persönlich treffen. Bei den Zusammenkünften müssen FFP2-Masken getragen, zudem ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.

Kaktus und Schild "Mask required" auf Schreibtisch, Credit: Canva

Im Rahmen der 4. Novelle zur 4. Schutzmaßnahmenverordnung (gültig ab 15. März 2021) sind Treffen von Selbsthilfegruppen unter folgenden Voraussetzungen wieder möglich:

  • Treffen können in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden.
  • Bei Treffen in geschlossenen Räumen ist eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen.
  • Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist weiterhin ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.

Negativer Testnachweis Voraussetzung für Nutzung des erweiterten Angebots

Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)

Links

 

Corona-Virus schwebt über einer Hand vor weißem Hintergrund, Text: Unsere Blog-Beiträge zum Thema Corona, Credit: Canva