Web-Zugänglichkeits-Gesetz: Websites und Apps öffentlicher Stellen müssen barrierefrei sein

Ab 23. September 2020 müssen Websites öffentlicher Rechtsträger den Barrierefreiheitsstandard AA gemäß den Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1 aufweisen. Darüber hinaus muss eine Barrierefreiheits-Erklärung vorhanden sein, Beschwerden müssen entgegengenommen werden und Mängel innerhalb von zwei Monaten beseitigt werden. Das gesellschaftliche Ziel ist die vollständige Online-Barrierefreiheit. Die öffentliche Hand muss ihrer Vorbildwirkung dafür gerecht werden – und alle andere Online-Anwendungen sollten diesem Beispiel folgen.

schwarzes Rechteck, Bild mit Hand, die einen Ladebalken unter dem Schriftzug "Accessibility" zeigt. Text: Web-Zugänglichkeits-Gesetz, Credit: Canva

Mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit für die Websites und mobilen Anwendungen des Bundes festgelegt, damit diese für die Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, besser zugänglich werden.

Um die Teilhabe aller EU-Bürgerinnen und -Bürger in der digitalen Umwelt sicherzustellen, sieht die EU-Richtlinie „EU Web Accessibility Directive“ vor, dass Webseiten und mobile Anwendungen (Apps) Apps des öffentlichen Sektors den Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1 (WCAG-Richtlinien) entsprechen müssen. Die Richtlinie für die Webseiten und Apps des Bundes wurde in Österreich durch das Web-Zugänglichkeitsgesetz (WZG) umgesetzt und ist seit 23. Juli 2019 in Kraft.

Ab dem 23. September 2020 müssen alle vorhandenen und neuen Webseiten im öffentlichen Sektor den Barrierefreiheitsstandard AA laut WCAG 2.1 („Web Content Accessibility Guidelines“) aufweisen. Außerdem muss eine Barrierefreiheits-Erklärung vorhanden sein, es müssen Beschwerden entgegengenommen werden sowie Mängel innerhalb von zwei Monaten beseitigt werden. Das gesellschaftliche Ziel ist die vollständige Online-Barrierefreiheit.

„Online-Barrierefreiheit zu gewährleisten, ist noch immer nicht selbstverständlich für öffentliche Stellen, wie die ersten Versionen der STOPP-Corona App und der Corona Ampel gezeigt haben. Wer auf fehlende Barrierefreiheit stößt, sollte sich über diesen Mangel unbedingt beschweren“, betont Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrats, in einer Aussendung.

WACA Zertifikat

Österreichs erstes Qualitätssiegel, mit dem Barrierefreiheit im Web nach den internationalen W3C-Richtlinien nach außen erkennbar gemacht wird, ist das offizielle Zertifikat der Initiative Web Accessibility Certificate Austria (WACA). In Kooperation mit einer unabhängigen Zertifizierungsstelle wird die Zugänglichkeit für alle Menschen auf geprüften Websites gewährleistet. Damit werden die Bemühungen hinsichtlich Barrierefreiheit im Web ausgezeichnet und gesetzliche Bestimmungen erfüllt.

Links

Quelle: Österreichischer Behindertenrat