Stopp von Wohnungskündigungen, Delogierungen aufgeschoben

Justizministerin Dr. Alma Zadic kündigte heute im Ö1 Morgenjournal an, dass Wohnungsmieten bis Jahresende gestundet werden. Der Zahlungsaufschub ist mit einem Kündigungsstopp verbunden.

Justizministerin Dr. Alma Zadic, Foto: Bundesministerium für Finanzen - Ministerrat am 8.1.2020

Menschen, die aufgrund der Coronakrise nicht mehr in der Lage sind, ihre Wohnungsmiete zu bezahlen, erhalten laut der Justizministerin Dr. Alma Zadic für die Dauer von drei Monaten einen Zahlungsaufschub. Somit darf Personen, die zwischen 1. April und 30. Juni ihre Miete nicht bezahlen können, der Mietvertrag nicht aufgekündigt werden.

Mieterinnen und Mieter haben bis Ende des Jahres Zeit, die ausstehende Miete zurückzubezahlen, die gesetzlichen Verzugszinsen belaufen sich auf vier Prozent. Um entstandene Mietrückstände auszugleichen, dürfen keine Kautionen verwendet werden. Für Mietverhältnisse, die während der Corona-Krise enden, kann einvernehmlich eine Verlängerung vereinbart werden.

Delogierungen werden auf Antrag der Mieterinnen und Mieter um bis zu drei Monate aufgeschoben. 

Vermieterinnen und Vermieter, die Kreditraten bezahlen müssen, erhalten einen Zahlungsaufschub für die Dauer von drei Monaten.

Die von Zadic angekündigten Regelungen sind  Teil des neuen Corona-Gesetzespakets, das in der kommenden Nationalratssitzung beschlossen wird.

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