Behindertenzuschlag zur Wiener Mindestsicherung

Ab 1. Mai 2020 haben Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Wiener Mindestsicherung beziehen, Anspruch auf einen Behindertenzuschlag.

Männliche Hand hält Banknoten, Text: Behidnertenzuschlag ab 1. Mai. Ab 1. Mai haben Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Wiener Mindestsicherung beziehen, Anspruch auf einen Behindertenzuschlag.

Voraussetzungen

  • Ihre Behinderung beträgt mindestens 50 Prozent.
  • Sie haben einen Behindertenpass (vom Sozialministerium ausgestellt).
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Wiener Mindestsicherung beziehungsweise Sie erhalten bereits Leistungen der Wiener Mindestsicherung.

Antrag

Damit Sie den Behindertenzuschlag erhalten, müssen Sie eine Kopie Ihres Behindertenpasses vorlegen.

  • Wenn Sie bereits Leistungen der Wiener Mindestsicherung beziehen, wird neu ausgerechnet, wie viel Geld Sie erhalten.
  • Wenn Sie die Wiener Mindestsicherung zum ersten Mal beantragen oder einen Folgeantrag stellen, wird der Behindertenzuschlag sofort berücksichtigt.
  • Weitere Unterlagen in Kopie sind nötig,
    • wenn Sie einen neuen Antrag oder einen Folgeantrag zur Wiener Mindestsicherung stellen oder
    • wenn sich Angaben ändern, zum Beispiel zu Ihrer Wohnadresse.

Sie können die Kopie Ihres Behindertenpasses und die Kopien anderer Unterlagen beim zuständigen Sozialzentrum der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) auf folgende Arten vorlegen:

  • Per E-Mail (bevorzugt)
  • Per Post oder Fax
  • In den Hausbriefkasten werfen

Welches Sozialzentrum für Sie zuständig ist, hängt davon ab, in welchem Bezirk Sie wohnen.

Es kann zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist, werden Sie benachrichtigt.

Wie hoch ist der Behindertenzuschlag?

Im Jahr 2020 ist der Behindertenzuschlag 165,12 Euro pro Monat. Er wird jedes Jahr neu berechnet. Egal, an welchem Tag Sie den Antrag stellen, Sie erhalten den Behindertenzuschlag immer ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

Sie erhalten keine Sonderzahlungen mehr, wenn Sie einen Behindertenzuschlag bekommen. Der Behindertenzuschlag ist höher als die Sonderzahlungen, die Sie 2 Mal jährlich erhalten („Urlaubs- und Weihnachtsgeld“), wenn Sie eine Dauerleistung der Wiener Mindestsicherung bekommen.

Behindertenzuschlag bei befristetem Behindertenpass

Bei einem befristeten Behindertenpass erhalten Sie auch den Behindertenzuschlag befristet. Wenn Sie eine Dauerleistung der Wiener Mindestsicherung erhalten, müssen Sie Ihren Behindertenpass rechtzeitig verlängern, damit der Behindertenzuschlag durchgehend bezahlt wird.

Behindertenpass beantragen

Das Sozialministeriumservice – Landesstelle Wien stellt den Behindertenpass für Menschen, die in Wien wohnen, aus. Die Unterlagen für die Beantragung und weitere Informationen finden Sie unter: Behindertenpass – Sozialministerium