Nationaler Aktionsplan Behinderung

Der Nationale Aktionsplan Behinderung soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich gewährleisten. Im Mittelpunkt steht das Ziel einer inklusiven Gesellschaft, wonach Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Aktivitäten teilhaben können. Nun wurde der Aktionsplan um ein Jahr bis 31. Dezember 2021 verlängert.

Nationaler Aktionsplan Behinderung um ein Jahr bis 31. Dezember 2021 verlängert

Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2012 – 2020 (NAP) wurde im Jahr 2012 vom Ministerrat beschlossen. Er enthält 250 Maßnahmen in den verschiedenen Bundesbereichen – allerdings umfasst er bislang keine Bereiche, die in die Zuständigkeit der neun Bundesländer fallen. Nachdem der Bundesbehindertenbeirat am 18. Oktober 2019 der Sozialministerin Brigitte Zarfl eine Verlängerung des aktuellen Aktionsplans um ein Jahr empfohlen hatte, kündigte diese an, dem Ministerrat einen entsprechenden Antrag  vorzulegen. Am 6. November 2019 beschloss schließlich der Ministerrat, den Aktionsplan um ein Jahr zu zu verlängern, wodurch die an der Erarbeitung beteiligten Organisationen ein Jahr länger Zeit haben, einen neuen Aktionsplan zu erstellen.

Verlängerung des Nationalen Aktionsplans Behinderung um ein Jahr bis 31. Dezember 2021

Am 26. Oktober 2008 ist in Österreich das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Zur Umsetzung dieser Konvention hat das Sozialministerium in Zusammenarbeit mit allen anderen Bundesministerien den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020 (NAP Behinderung) erstellt, der am 24. Juli 2012 von der damaligen Bundesregierung beschlossen wurde.

Wie von der letzten Bundesregierung beschlossen (Beschlussprotokoll Nr. 54 über die Sitzung des Ministerrates am 24. April 2019, Tagesordnungspunkt 7), arbeiten derzeit in den Bundesressorts Experten/innen-Teams an den Inhalten für einen erneuerten NAP Behinderung, der bis 31. Dezember 2030 gelten und nach der derzeitigen Zeitplanung bereits ab 1. Jänner 2021 umgesetzt werden soll.

Die Länder haben sich bereit erklärt, sich am künftigen NAP Behinderung ebenfalls zu beteiligen (Beschluss der Landessozialreferenten/innen-Konferenz am 24. Mai 2019). Die Länder richten daher ebenfalls Experten/innen-Teams ein (jeweils eines pro Bundesland).

In den Teams arbeiten insbesondere auch Expertinnen und Experten aus den Behindertenorganisationen mit. Dieser partizipative Erstellungsprozess soll eine hohe Qualität und breite Akzeptanz des erneuerten NAP Behinderung gewährleisten. Partizipation erfordert allerdings einen erhöhten Zeitaufwand, unter anderem, weil eine barrierefreie Durchführung der Team-Sitzungen sichergestellt werden muss.

Der Behindertenanwalt, der österreichische Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Behindertenvertretung, die Wissenschaft und die Länder haben angeregt, den Zeitplan für die Erstellung des neuen NAP Behinderung um ein Jahr zu erstrecken und die Gültigkeitsdauer des aktuellen NAP um ein Jahr zu verlängern.

Im Sinne einer hohen Qualität sprechen folgende Gründe für eine Verlängerung des aktuellen NAP Behinderung und der Erstellung des neuen NAP Behinderung:

  • Mehr Zeit für die Texterstellung hinsichtlich „Ausgangslage“, „Zielsetzungen und Indi-katoren“ sowie „Maßnahmen“ in den einzelnen Unterkapiteln des NAP.
  • Mehr Zeit für die Koordinierung der einzelnen Teams untereinander.
  • Mehr Zeit für die Abstimmung mit den Ländern, insbesondere im Bereich der gemeinsamen Zielsetzungen.
  • Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluierung des NAP Behinderung 2012–2020 (Endbericht am 31. Mai 2020).
  • Berücksichtigung der Ergebnisse der zweiten Staatenprüfung Österreichs vor dem UN-Behindertenrechtsausschuss (voraussichtlich im Herbst 2020).
  • Vermeidung einer „Lücke“ zwischen dem „alten“ und dem „neuen“ NAP Behinderung.

Nach Anhörung des Bundesbehindertenbeirates (Bundesministerien, Parlamentsparteien, Länder, Sozialpartner, Behindertenorganisationen) am 18. Oktober 2019, der sich ebenfalls für eine Verlängerung ausgesprochen hat, schlägt die budnesministerin Mag. Dr. Brigitte Zarfl vor, dass die Bundesregierung den bis 31. Dezember 2020 geltenden NAP Behinderung um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Vortrag an den Ministerrat: Verlängerung des Nationalen Aktionsplans Behinderung um ein Jahr bis 31. Dezember 2021 (PDF)

Visionen des Österreichischen Behindertenrates bis 2030

  • ausreichend aussagekräftige und valide statistische Daten zu Menschen mit Behinderungen
  • Paradigmenwechsel vom medizinischen zum menschenrechtsbasierten Modell von Behinderung
  • umfassende Barrierefreiheit (bauliche, kommunikative, soziale, digitale Umwelt)
  • Mehrfachdiskriminierung von Frauen und Kindern mit Behinderungen verhindern und bekämpfen
  • De-Institutionalisierung und bedarfsgerechte PA
  • inklusives Bildungssystem
  • inklusives Arbeitssystem
  • inklusives Gesundheitssystem