AMS-Eingliederungsbeihilfe für Menschen mit Behinderung

Initiativen zur Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt werden auch in den nächsten Jahren weitergeführt und weiterentwickelt. Im Rahmen der der arbeitsmarktpolitischen Ziele 2019 wurde ein konkretes Ziel, das die Arbeitsmarktintegration von anerkannten behinderten Personen unterstützt, beschlossen. Die Eingliederungsbehilfe steht weiterhin zur Verfügung.

Arbeitnehmer geben sich am Arbeitsplatz die Hand, Credit: Unsplash

Durch die Vorgabe des ehemaligen Sozialministers Alois Stöger wurden dem Arbeitsmarktservice (AMS) Anfang 2018 zusätzlich neun Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt, damit insbesondere Menschen mit Behinderungen, die noch kein halbes Jahr vorgemerkt sind, rascher in entsprechenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen unterkommen.

Die MS-Gesellschaft Wien fragte am 18. Dezember 2018 beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz nach, ob es diese Förderung auch im Jahr 2019 gibt und welche weiteren Initiativen geplant sind. Am 2. Jänner 2019 langte schließlich folgende Antwort ein.

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASGK) bedankt sich für Ihre Anfrage die Förderinstrumente des Arbeitsmarktservice (AMS) für Menschen mit Behinderung betreffend. Anerkannte Behinderte bilden eine wichtige Zielgruppe der Arbeitsmarktpolitik.

Initiativen zur Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt werden auch in den nächsten Jahren weitergeführt und weiterentwickelt. Darüber hinaus wurde auf Initiative der Frau Bundesministerin ein konkretes Ziel, das die Arbeitsmarktintegration von anerkannten behinderten Personen unterstützt, im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Ziele 2019 beschlossen.

Die Eingliederungsbehilfe als ein bewährtes Beihilfeninstrument des AMS wird hierfür auch weiterhin zur Verfügung stehen.

Zur Abklärung konkreter Fördermodalitäten empfiehlt Ihnen das BMASGK die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Geschäftsstellen des AMS, da es in der Arbeitsmarktpolitik regional unterschiedliche Schwerpunktsetzungen gibt.

> Sozialministerium: Beschäftigung und Berufliche Integration