Job-Initiative für Menschen mit Behinderungen

Rollstuhlarbeitsplatz im Büro, Foto: Richard (Dick) Kaufman

Um für Menschen mit Behinderungen neue Beschäftigungs-Perspektiven zu schaffen, setzt das Sozialministerium einen neuen arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkt.

Behindertenorganisationen fordern seit Jahren die Aufnahme von Menschen mit Behinderungen in die Zielgruppen des Arbeitsmarktservice. Eine neue Inklusions-Initiative stuft diese nun als Zielgruppe im Prioritätenkatalog ein. Dadurch sollen zusätzliche 1.500 Personen von der Arbeitsmarktförderung des AMS profitieren.

Im Jahr 2017 wurden bislang knapp 16.000 Menschen mit Behinderungen durch das AMS gefördert. Durch die Vorgabe des Sozialministers Alois Stöger werden nun weitere neun Millionen Euro an Fördermitteln dem AMS-Budget zur Verfügung gestellt. Dadurch kann die Zahl der geförderten Personen um rund 10% erhöht werden. Damit können insbesondere behinderte Menschen, die noch kein halbes Jahr vorgemerkt sind, rascher in entsprechenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen unterkommen.

„Wir arbeiten konsequent daran, die Inklusion in allen Lebens- und Gesellschaftsbereichen zu fördern. Die nachhaltige Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt ist dabei eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Teilhabe in allen Gesellschaftsbereichen“, erläuterte der Sozialminister am 12. Dezmeber 2017 in einer Aussendung den neuen arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkt.

Neue Unternehmensförderung für mehr Barrierefreiheit

Im Rahmen der Aktion „Barriere:freie Unternehmen“ werden Unternehmen bei Umbauten zur Herstellung von mehr Barrierefreiheit unterstützt. Insgesamt stellt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Jahr 2018 für diese Maßnahme 500.000 Euro zur Verfügung. Der Kostenzuschuss beträgt – abhängig von der Höhe der Unternehmensinvestitionen – bis zu 2.500 Euro.

Stöger zufolge werden mit der Aktion „Barriere:freie Unternehmen“ neue Anreize für Unternehmen geschaffen, um deren Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Gleichzeitig soll dadurch eine bessere Inklusion von Menschen mit Behinderung erreicht werden.

Unternehmen können für ihre Vorhaben bei Vorliegen saldierter Rechnungen mit einem Zahlungsdatum ab 1. Jänner 2018 unter Vorlage vollständiger Unterlagen für barrierefreie Investitionen um einen Zuschuss beim Sozialministeriumservice ansuchen.

Richtlinie „Barriere:freie Unternehmen“ (PDF), Stand: 2018

Quelle: Aussendung Sozialministerium, 12. Dezember 2017