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Erwachsenenschutzgesetz

Neues Erwachsenenschutzrecht

Erwachsenenvertretung neu: Selbstbestimmung trotz Stellvertretung Am 1. Juli 2018 trat das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Durch die Umbenennung von Sachwaltern zu Erwachsenenvertreterinnen und -vertretern und neue Möglichkeiten und Wege der Erwachsenenvertretung soll ein Paradigmenwechsel zum Wohl der Betroffenen stattfinden. Erwachsene Menschen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind, können ihre Angelegenheiten nun möglichst selbständig erledigen. Erklärtes Ziel

Von |2022-10-10T11:44:59+02:003. Jul. 2018|

Erwachsenenschutzgesetz kommt 2018 und ist finanziert

Erwachsenenschutzgesetz kommt 2018 und ist finanziert Die österreichischen Behindertenorganisationen haben gemeinsam verhindert, dass die Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes verzögert wird. Auch die Finanzierung ist nun gesichert. Der Protest österreichischer Behindertenorganisationen hat bewirkt, dass das im Vorjahr von sämtlichen im Parlament vertretenen Parteien beschlossene Erwachsenenschutzgesetz, mit dem das bisherige Sachwalterrecht für Personen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit geregelt

Von |2018-03-02T12:00:04+01:002. Mrz. 2018|

Wie wird das Erwachsenenschutzgesetz finanziert?

Wie wird das Erwachsenenschutzgesetz finanziert? Die Multiple Sklerose Gesellschaft Wien schließt sich dem breiten Protest gegen die Vorgehensweise der Bundesregierung in Sachen Erwachsenenschutzgesetz vollinhaltlich an und fordert die Sicherstellung der Bedeckung der Mehrkosten im Budget 2018/2019. Das im Justizministerium gemeinsam mit Betroffenen und deren Vertreterinnen und Vertretern  entwickelte neue Erwachsenenschutzgesetz soll für Menschen mit

Von |2018-03-02T12:03:10+01:0027. Feb. 2018|
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