Neues Erwachsenenschutzrecht
Erwachsenenvertretung neu: Selbstbestimmung trotz Stellvertretung Am 1. Juli 2018 trat das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Durch die Umbenennung von Sachwaltern zu Erwachsenenvertreterinnen und -vertretern und neue Möglichkeiten und Wege der Erwachsenenvertretung soll ein Paradigmenwechsel zum Wohl der Betroffenen stattfinden. Erwachsene Menschen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind, können ihre Angelegenheiten nun möglichst selbständig erledigen. Erklärtes Ziel