Wie wird das Erwachsenenschutzgesetz finanziert?

Die Multiple Sklerose Gesellschaft Wien schließt sich dem breiten Protest gegen die Vorgehensweise der Bundesregierung in Sachen Erwachsenenschutzgesetz vollinhaltlich an und fordert die Sicherstellung der Bedeckung der Mehrkosten im Budget 2018/2019.

Das im Justizministerium gemeinsam mit Betroffenen und deren Vertreterinnen und Vertretern  entwickelte neue Erwachsenenschutzgesetz soll für Menschen mit psychischen und intellektuellen Beeinträchtigungen mehr Autonomie und Selbstbestimmung bringen. Im März 2017 erfolgte der von allen politischen Fraktionen einstimmig gefasste Gesetzesbeschluss im Nationalrat. Ab dem 1. Juli 2018 sollen Erwachsenenschutzvereine eine Vielzahl von neuen personal- und zeitintensiven Aufgaben übernehmen – beispielsweise die verpflichtende Abklärung im Vorfeld einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung. Ziel ist es, für alle Betroffenen unter Beibehaltung möglichst weitreichender Selbstbestimmung ein jeweils individuelles Unterstützungsangebot zu entwickeln.

Wer übernimmt die Mehrkosten?

Am 26. Februar 2018 wiesen das Vertretungsnetz, die Lebenshilfe Österreich, der Behindertenanwalt und der Österreichische Behindertenrat sowie Selbstbestimmt Leben Österreich im Rahmen eines Pressegesprächs im Sozialministeriumservice darauf hin, dass die Bundesregierung offenbar Überlegungen anstellt, das Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes um zumindest zwei Jahre aufzuschieben, da die Bedeckung der zu erwartenden Mehrkosten offen sei.

von links nach rechts: Peter Schlaffer, Albert Brandstätter, Hansjörg Hofer, Herbert Pichler und Martin Ladstätter beim Pressegespräch, Foto: ÖBR

Zwar wurde am 21. Februar 2018 am Rande der Ministerratssitzung beteuert, dass das Erwachsenenschutzgesetz – wie ursprünglich beschlossen – am 1. Juli 2018 in Kraft treten werde, hinsichtlich der Finanzierung würden aber noch Gespräche geführt. Auch wenn die Behindertenvertreter die Klarstellung der Bundesregierung, am geplanten Inkrafttreten festzuhalten und einen der großen Meilensteine der letzten Jahre nicht aufs Spiel zu setzen, begrüßen, gibt es etliche Kritikpunkte.

Die derzeitige Rechtslage im Bereich der Sachwalterschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass die Sachwalterin oder der Sachwalter oder anstelle des Menschen mit Behinderung dessen Rechte und Pflichten wahrzunehmen hat. Dies bedeutet, dass dem Menschen mit Behinderung, der seine Angelegenheiten nicht alleine zu erledigen vermag, seine Geschäftsfähigkeit völlig entzogen und diese stattdessen von einem Dritten ausgeübt wird.

Dieser Umstand wurde bei der Staatenprüfung Österreichs über die Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2013 hetig kritisiert. In einem umfassenden und vor allem von der intensiven Einbindung der betroffenen Menschen geprägten Prozess wurde das neue Erwachsenenschutzgesetz erarbeitet.

Dieses Gesetz geht davon aus, den Menschen deren Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist, ein möglichst hohes Ausmaß an Selbstbestimmung zu belassen. Anstelle einer ersetzenden Entscheidung eines Dritten soll in Zukunft eine unterstützte Entscheidung des Menschen mit Behinderung selbst treten.
Um die notwendigen Unterstützungsstrukturen aufzubauen bedarf es finanzieller Mittel. Diese wurden bei der Beschlussfassung des Gesetzes zugesagt.

Nunmehr gilt es aber, die budgetäre Bedeckung der mit dem neuem Gesetz verbundenen Mehrkosten sicher zu stellen, wobei selbst die zuletzt genannten Mehrkosten von rund 17 Mio. € im ersten Jahr lediglich rund 2 Promille der Ausgaben des Bundes darstellen. Umgerechnet auf die Zahl der betroffenen Menschen entsprechen die Mehraufwendungen für die massive Erhöhung der Autonomie und der Selbstbestimmung nicht einmal 24 € pro Monat.

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass am Zeitpunkt des Inkrafttretens zwar festgehalten wird, die notwendigen finanziellen Mittel aber nicht oder nur zum Teil zur Verfügung gestellt werden, lehnen das Vertretungsnetz, die Lebenshilfe Österreich, der Behindertenanwalt und der Österreichische Behindertenrat sowie Selbstbestimmt Leben Österreich eine derartige taktische Maßnahme vehement ab.

Die Politik spielt rücksichtslos mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen. Das Justizministerium unter Druck des Finanzministeriums streicht die Mittel für die Umsetzung und informiert nur die betroffenen Sachwalterorganisationen davon. Behindertenorganisationen wurden nicht in diese Entscheidung eingebunden oder auch nur informiert. Durch den immensen öffentlichen Druck sichern dann zwei Tage später die Minister Blümel und Moser zu, dass sie das Erwachsenenschutzgesetz umsetzen möchten. Schön, wenn Sie hinter einem Gesetz stehen, dass alle Regierungsparteien gemeinsam verabschiedet haben – aber die Finanzierung ist nach wie vor noch nicht geklärt. Die Vorbereitungen für die Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes wurden gestoppt. Es gibt keine Entwarnung! Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit brauchen Sicherheit. Sie sollten nicht als Spielball für politisches Hin und Her genutzt werden.
Herbert Pichler – Österreichischer Behindertenrat

Die Multiple Sklerose Gesellschaft Wien schließt sich dem breiten Protest gegen die Vorgehensweise der Bundesregierung in Sachen  Erwachsenenschutzgesetz vollinhaltlich an und unterstützt folgende Forderungen:

• Beibehaltung des Inkrafttretens am 1. Juli 2018
• Sicherstellung der Bedeckung der Mehrkosten im Budget 2018/2019
• Politisches Bekenntnis der Bundesregierung zu den Zielsetzungen der UN-Behindertenrechtskonvention

Quelle: Pressegespräch im Sozialministeriumservice, 26. Februar 2018

Update

Symbolbild Finanzen: Stift, Zettel und Taschenrechner, Credit Robert Owen-Wahl

Am Nachmittag nach der Pressseveranstaltung verkündete Sozialministerin Mag. Beate Hartinger-Klein, dass das Erwachsenenschutzgesetz ohne weitere Verzögerungen umgesetzt werde. „Das hat mir Justizminister Josef Moser in einem Telefonat zugesichert“, so Hartinger-Klein.

Einem ORF-Bericht zufolge sagte Finanzminister Hartwig Löger am 28. Februar eine Finanzierung zu.