Behindertenzuschlag zur Mindestsicherung ab 1. Mai

Behindertenzuschlag zur Wiener Mindestsicherung Ab 1. Mai 2020 haben Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Wiener Mindestsicherung beziehen, Anspruch auf einen Behindertenzuschlag. Voraussetzungen Ihre Behinderung beträgt mindestens 50 Prozent. Sie haben einen Behindertenpass (vom Sozialministerium ausgestellt). Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Wiener Mindestsicherung beziehungsweise Sie erhalten bereits Leistungen der Wiener Mindestsicherung. Antrag Damit Sie