Positionen der KPÖ zur Nationalratswahl 2019

Die KPÖ tritt bei der Nationalratswahl 2019 im Rahmen eines Bündnis unter dem Motto „Wir können“ unter der Bezeichnung „Alternative Listen, KPÖ Plus, Linke und Unabhängige“ an.

Positionen der KPÖ zu den Themen inklusiver Arbeitsmarkt, Pflege, Inklusionsfonds, Finanzielle und strukturelle Absicherung des Behindertenrates und Inklusive Bildung

Inklusiver Arbeitsmarkt

Jeder Mensch hat das Recht auf ein gutes Leben.

Inklusion meint, dass jeder Mensch Rahmenbedingungen braucht die es möglich machen, dort zu leben und zu arbeiten, wo das auch alle andere Menschen tun.

Dazu braucht es individualisierte Förderung und Unterstützung, dafür müssen Mittel bereitgestellt werden.  Der AMS Algorithmus bewirkt das Gegenteil, er teilt Menschen nach ihren Chancen auf eine Beschäftigung ein und sieht nur mehr minimale Leistungen für jene Menschen vor, die in das Segment C ausgesondert werden. Diese Segmentierung muss abgeschafft werden. Es braucht Unterstützungsmaßnahmen gerade für die, die es besonders schwer haben, in diesem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Menschen, die aus Mangel an Arbeitsmöglichkeiten (noch) in Beschäftigungswerkstätten aktiv sind, müssen sozialrechtlich versichert sein und Lohn statt Taschengeld erhalten.

Pflege

Die Valorisierung des Pflegegeldes war längst überfällig.

Es bedarf jedoch einer grundsätzlichen Reform der Zugangsbestimmungen zum Pflegegeld. Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder Menschen mit Lernbehinderungen werden in diesem System, dessen Basis der Pflege- und Unterstützungsbedarf von Menschen mit Körperbehinderungen ist, nicht angemessen abgebildet.

Inklusionsfonds

Die Schaffung eines Inklusionsfonds durch Herauslösung der pflegebedingten Unterstützungsleistungen aus dem Pflegegeldsystem ist eine konsequente Entwicklung in Richtung Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Pflege ist nur ein Teil von Unterstützungsleistungen, die es ermöglichen, Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und Beeinträchtigungen die Teilhabe am Leben in allen Bereichen zu ermöglichen. Es sind insbesondere auch Sozialbegleitung, Assistenzleistungen im Bereich der Kommunikation und Unterstützung in Fragen von Alltags – und Sozialkompetenzen gefragt.

Finanzielle und strukturelle Absicherung der Interessenvertretung

Der Österreichische Behindertenrat muss finanziell und strukturell abgesichert werde, um die Aufgaben als unabhängige Interessenvertretung aller Menschen mit Behinderungen umfassend ausüben zu können.

Die Zusammensetzung der unterschiedlichen Gremien und Arbeitsgruppen des Behindertenrates gewährleistet, dass die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen als ExpertInnen in eigener Sache im Focus aller Überlegungen steht. Es wird aber auch die Expertise von AkteurInnen der Sozialwirtschaft angemessen berücksichtigt.

Inklusive Bildung

bedeutet aktive Anerkennung und Wertschätzung von Diversität. Dazu braucht es Rahmenbedingungen, die Inklusion bereits vom Kleinkindalter an möglich machen. Kinder, die in einer Bildungswelt groß werden, in der es normal ist, verschieden zu sein, werden erfahrungsgemäß selbstverständlicher mit der Vielfalt des Seins proaktiv umgehen können als Menschen, die mit „Sonderpädagogik“ und exkludierenden Institutionen aufgewachsen sind.

Nur inklusive Bildung kann Wegbereiter sein für Chancengleichheit in dieser Gesellschaft, sowohl im Berufs- als auch im gesellschaftlichen Leben insgesamt.

Nationaler Aktionsplan

Bei der Erstellung des NAP 2012 bis 2020 waren österreichweit viele AkteurInnen beteiligt: ExpertInnen in eigener Sache und VertreterInnen des Zivilgesellschaft.

So begrüßenswert ein Nationaler Aktionsplan ist, leider wurde nur ein Bruchteil der damals erarbeiteten Forderungen der UN-Konvention zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen verwirklicht.

Der neue NAP braucht daher nicht nur die Formulierung von Maßnahmen, sondern auch Indikatoren, an denen sich das Maß der Verwirklichung dieser Maßnahmen messen lässt. Unabdingbar ist die finanzielle Bedeckung zur Umsetzung dieser Maßnahmen, sonst sind alle Kataloge nur Lippenbekenntnisse. Darüber hinaus muss die Umsetzung dieses Planes in den Bundesländern verpflichtend sein.

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