Zentrale behindertenpolitische Zielsetzung des Sozialministeriums

Barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Bereichen des täglichen Lebens

Anlässlich des „Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen“ (#IDPD) am 3. Dezember erklärte Sozialministerin Brigitte Zarfl, dass die umfassende und barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Bereichen des täglichen Lebens die zentrale behindertenpolitische Zielsetzung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz darstelle.

Portraitfoto Brigitte Zarfl, Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Copyright: Interfoto

„Die umfassende und barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Bereichen des täglichen Lebens ist die zentrale behindertenpolitische Zielsetzung meines Hauses.“ Sozialministerin Brigitte Zarfl

So sei 2019 mit der Schaffung einer neuen Inklusionsförderung, die die Neuaufnahme von begünstigten Behinderten in Unternehmen für ein Jahr mit 30 % des Bruttolohns unterstützt, ein weiterer Schritt in Richtung Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gesetzt worden. Ebenso ein Schritt in diese Richtung sei der Ausbau der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz, die jetzt auch bei geringfügiger Beschäftigung für die Dauer von einem Jahr in Anspruch genommen werden könne, erklärte die Sozialministerin. Dadurch solle es zu einer weiteren Verbesserung der beruflichen Situation von Menschen mit Behinderungen kommen.

Verstärkte Unterstützung von Frauen mit Behinderungen

Um die berufliche Teilhabe von Frauen mit Behinderungen zu verbessern, müssten spezielle Maßnahmen in vielen Bereichen verbessert werden. „Die Vorgabe der Arbeitsmarktpolitischen Ziele des AMS berücksichtigt Frauen überproportional bei den Förderungen. In Kombination mit der eigenen AMS-Zielgruppe ‚Menschen mit Behinderungen‘ können damit insbesondere Frauen mit Behinderungen individuell unterstützt werden. Im Bereich der Lohnförderungen werden wir eine erhöhte Förderung für Unternehmen bei der Beschäftigung von begünstigten Frauen gewähren“, zeigt sich Zarfl erfreut.

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Der Nationale Aktionsplan Behinderung soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich gewährleisten. Im Mittelpunkt steht das Ziel einer inklusiven Gesellschaft, wonach Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Aktivitäten teilhaben können.

Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2012 – 2020 (NAP) wurde im Jahr 2012 vom Ministerrat beschlossen. Er enthält 250 Maßnahmen in den verschiedenen Bundesbereichen – allerdings umfasst er bislang keine Bereiche, die in die Zuständigkeit der neun Bundesländer fallen. Nachdem der Bundesbehindertenbeirat am 18. Oktober 2019 der Sozialministerin eine Verlängerung des aktuellen Aktionsplans um ein Jahr empfohlen hatte, kündigte diese an, dem Ministerrat einen entsprechenden Antrag  vorzulegen. Am 6. November 2019 beschloss schließlich der Ministerrat, den Aktionsplan um ein Jahr zu zu verlängern, wodurch die an der Erarbeitung beteiligten Organisationen ein Jahr länger Zeit haben, einen neuen Aktionsplan zu erstellen.

Indem die Bundesregierung den derzeit gültigen Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert habe, sei Zarfl zufolge gewährleistet, dass genügend Zeit für die Erstellung des neuen Aktionsplans zur Verfügung stehe. Der neue Aktionsplan werde unter intensiver Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Behinderungen erstellt, so die Ministerin.

„Ich bin überzeugt davon, dass wir mit dem neuen Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung weitere Schritte setzen werden, um die Rahmenbedingungen für eine aktive Behindertenpolitik für die nächsten Jahre zu verbessern“, so die Ministerin abschließend.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz