Geänderte Besuchsregelung in Wiener Spitälern

Ab 1. Juni kann jede Patienten bzw. jeder Patient in Häusern des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) pro Tag eine Besucherin bzw. einen Besucher empfangen.

Bild: Krankenhaus-Flur, Text: Geänderte Besuchsregelung in Wiener Spitälern Ab 1. Juni kann jede Patienten bzw. jeder Patient in Häusern des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) pro Tag eine Besucherin bzw. einen Besucher empfangen. Credit: 2Mmedia Getty Images Pro

Um die Nachverfolgbarkeit von möglichen Infektionsketten zu gewährleisten, müssen die Personendaten der Besucherinnen und Besucher erfasst werden.

Besuchsregelung in Wiener Krankenanstalten:

  • Zugelassen ist täglich eine Besucherin bzw. einen Besucher pro Patienten bzw. Patient
  • Personendaten der Besucherinnen und Besucher werden erfasst.
  • Es werden ausschließlich Besuchspersonen zugelassen, die in den letzten 14 Tagen vor dem Besuch keine Symptome einer SARS-CoV-2 Infektion aufweisen (z.B. Fieber, Kurzatmigkeit, trockener Husten, Durchfall, plötzlicher Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns).
  • Die Abklärung des Gesundheitszustands erfolgt dementsprechend weiterhin in den Zugangsbereichen der Krankenhäuser.
  • Besucherinnen und Besucher sind weiterhin dazu angehalten, die geltenden Hygieneregeln zu beachten (insbesondere Abstandsgebot, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Händedesinfektion).

Aufgrund des zu erwartenden höheren Besuchsaufkommens kann es zu längeren Wartezeiten in den Zutrittsbereichen kommen. Der Wiener Wiener Krankenanstaltenverbund ersucht um die Einhaltung des Abstandsgebots auch in den Eingangsbereichen.