Geänderte Besuchsregelung in Wiener Spitälern
Ab 1. Juni kann jede Patienten bzw. jeder Patient in Häusern des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) pro Tag eine Besucherin bzw. einen Besucher empfangen.
Um die Nachverfolgbarkeit von möglichen Infektionsketten zu gewährleisten, müssen die Personendaten der Besucherinnen und Besucher erfasst werden.
Besuchsregelung in Wiener Krankenanstalten:
- Zugelassen ist täglich eine Besucherin bzw. einen Besucher pro Patienten bzw. Patient
- Personendaten der Besucherinnen und Besucher werden erfasst.
- Es werden ausschließlich Besuchspersonen zugelassen, die in den letzten 14 Tagen vor dem Besuch keine Symptome einer SARS-CoV-2 Infektion aufweisen (z.B. Fieber, Kurzatmigkeit, trockener Husten, Durchfall, plötzlicher Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns).
- Die Abklärung des Gesundheitszustands erfolgt dementsprechend weiterhin in den Zugangsbereichen der Krankenhäuser.
- Besucherinnen und Besucher sind weiterhin dazu angehalten, die geltenden Hygieneregeln zu beachten (insbesondere Abstandsgebot, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Händedesinfektion).
Aufgrund des zu erwartenden höheren Besuchsaufkommens kann es zu längeren Wartezeiten in den Zutrittsbereichen kommen. Der Wiener Wiener Krankenanstaltenverbund ersucht um die Einhaltung des Abstandsgebots auch in den Eingangsbereichen.