Änderungen im Jahr 2023

Zum Jahreswechsel werden meist wichtige Beträge neu festgesetzt oder Gesetze überarbeitet. Hier finden Sie eine Übersicht der neuen Zahlen.

Pflegegeld erhöht mit 2023

Bild: Towfiqu barbhuiya

Pflegegeld

Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2023 beträgt laut einer Verordnung des Sozialministers 1,058. Das heißt, das Pflegegeld wird um 5,8 % erhöht und beträgt seit 1. Jänner 2023:

  • Stufe 1: EUR 175,40
  • Stufe 2: EUR 322,70
  • Stufe 3: EUR 502,80
  • Stufe 4: EUR 754,00
  • Stufe 5: EUR 1.024,20
  • Stufe 6: EUR 1.430,20
  • Stufe 7: EUR 1.879,50

Durch eine Änderung der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz sind nun „bei der Festsetzung des Pflegebedarfs für Personen mit einer schweren geistigen oder einer schweren psychischen Behinderung, insbesondere einer demenziellen Erkrankung, ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zusätzlich ein auf einen Monat bezogener fixer Zeitwert als Erschwerniszuschlag von 45 Stunden zu berücksichtigen.“ Bisher waren es 25 Stunden pro Monat.

Erhöhte Familienbeihilfe

Ab Jänner 2023 beträgt die erhöhte Familienbeihilfe statt € 155,90 nun € 164,90 pro Monat. Außerdem wird sie nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet, wie bereits im Zuge der Pflegereform beschlossen wurde. Es wird weiters mit März 2023 nur noch die ärztliche Untersuchung für den Behindertenpass als Grundlage für die erhöhte Familienbeihilfe notwendig sein, anstatt wie bisher mehrere Untersuchungen.

Geringfügigkeitsgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze wurde für 2023 auf € 500,91 pro Monat erhöht.

Mindestsicherung

Für Alleinlebende und Alleinerziehende beträgt die Höhe der Sozialhilfe im Jahr 2023 maximal rund € 1.054,-. Für Paare wurde ein Maximalbetrag von rund € 1.475,- festgelegt. Die Beträge werden 12x jährlich gewährt.

Was weiters für 2023 angekündigt wurde: Die Umsetzung des neuen Nationalen Aktionsplanes Behinderung 2022 – 2030.