Risikogruppenfreistellung bis 30. April 2023 verlängert

Zum wiederholten Mal wird damit die Möglichkeit geschaffen, dass Beschäftigte, die ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf im Fall einer COVID-19-Infektion haben und nicht an einem Einzelarbeitsplatz oder im Homeoffice arbeiten können, weiterhin bei vollen Bezügen von der Arbeit freigestellt werden können.

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