Pflegereform: Nationalrat beschließt sechste Urlaubswoche für Pflegepersonal ab 43

Der Nationalrat hat am 14. Dezember weitere Teile der im Mai von der Regierung vorgestellten Pflegereform verabschiedet. Unter anderem stimmten die Abgeordneten mehrheitlich dafür, Pflegepersonal ab dem 43. Lebensjahr durch eine zusätzliche – sechste – Urlaubswoche zu entlasten und pflegenden Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen jährlichen Bonus in der Höhe von 1.500 € zu gewähren.

Angehörigenbonus bei niedrigem Einkommen und ab Pflegestufe 4

Den im Bundespflegegeldgesetz verankerten Bonus für pflegende Angehörige in Höhe von jährlich 1.500 € werden anders als ursprünglich geplant nicht nur Personen erhalten, die für die Pflege eines oder einer nahen Angehörigen ab Pflegestufe 4 ihren Job aufgegeben haben oder als pflegende Angehörige bzw. pflegender Angehöriger selbstversichert sind. Er wird auch an Pensionist:innen und Erwerbstätigen mit niedrigem Einkommen ausgezahlt. Voraussetzung dafür ist ein gemeinsamer Haushalt mit der schwer pflegebedürftigen Person und eine seit mindestens einem Jahr dauernde Pflege. Zudem darf ihr eigenes monatliches Durchschnittseinkommen 1.500 € netto nicht überschreiten, wobei die Berechnung dieses Betrags im Sinne einer verwaltungsökonomischen Vollziehung durch einen bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsantrag auf neue Beine gestellt wurde.

Ausbezahlt werden soll der Bonus in monatlichen Teilbeträgen ab Mitte 2023, wobei den Betroffenen 2023 750 € und ab 2024 1.500 € im Jahr zustehen werden. Der Bonus ist unpfändbar und darf nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden, ab 2025 wird er valorisiert.

Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2022/PK1460/index.shtml