e-Rezept ab 2023 für alle Medikamente verfügbar

Ab dem Frühjahr 2023 können auch Privatrezepte mit dem e-Rezept elektronisch ausgestellt werden. Dies betrifft alle privat zu bezahlenden Medikamente wie beispielsweise Verhütungsmittel oder fiebersenkende Mittel für Kinder. Ärztinnen und Ärzte können ab diesem Zeitpunkt sämtliche Medikamente in einem Behandlungsvorgang elektronisch verordnen – unabhängig davon, ob diese von der Krankenkasse bezahlt werden oder nicht.

e-Rezept

Elektronische Verordnung auch für Verhütungsmittel und andere Privatrezepte

Patientinnen und Patienten können ihre Medikamente künftig ohne Vorlage eines Papierrezepts mit der e-Card in Apotheken abholen. Bei e-Rezepten kann alternativ der Code von einem Ausdruck gescannt werden. Zukünftig werden außerdem auch Privatrezepte in die e-Medikation aufgenommen. Voraussetzung dafür ist, dass die versicherte Person an ELGA teilnimmt.

Quelle: https://www.sozialministerium.at/Services/Neuigkeiten-und-Termine/e-rezept.html