Dienstfreistellung für Risikogruppen wird bis 31. Dezember 2022 verlängert
Um gesundheitlich stärker gefährdeten Personen auch weiterhin bestmöglichen Schutz am Arbeitsplatz zu bieten, verlängern Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher und Gesundheit- und Sozialminister Johannes Rauch den Schutz von vulnerablen Gruppen in Österreich. Die sogenannte Risikogruppenverordnung wird bis 31. Dezember 2022 verlängert.
Die Verordnung des Arbeits- und Gesundheitsministeriums gilt aufgrund anhaltenden Infektionsrisikos für Risikogruppen am Arbeitsplatz bis 31. Dezember 2022. Für Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, gilt seit August eine Verkehrsbeschränkung anstelle einer verpflichtenden Absonderung.
Die zugrunde liegende COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung sieht demnach vor, dass positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen unter gewissen Voraussetzungen arbeiten gehen dürfen – sofern sie keine Symptome haben.
Um gesundheitlich stärker gefährdeten Personen auch weiterhin bestmöglichen Schutz am Arbeitsplatz zu bieten, verlängern Arbeits-und Wirtschaftsminister Martin Kocher und Gesundheit- und Sozialminister Johannes Rauch den Schutz von vulnerablen Gruppen. Die sogenannte Risikogruppenverordnung wird bis 31. Dezember 2022 verlängert.
Die Details sind in der Presseaussendung des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums, 26.Oktober 2022 zusammengefasst.