Pflegegeld
Das Pflegegeld soll einen Teil der Kosten abdecken, die durch pflegebedingte Mehraufwendungen entstehen. Es soll außerdem helfen, dass Menschen mit Pflegebedarf möglichst selbstständig in ihrer gewohnten Umgebung leben können.
Das Pflegegeld reicht jedoch oft nicht aus, um alle Pflegekosten zu decken.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Pflegegeld kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ständiger Betreuungs- und Hilfebedarf (täglich oder mehrmals pro Woche) über mindestens 6 Monate
- Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich
Wichtige Hinweise
Pflegegeld ist einkommensunabhängig und wird 12 Mal pro Jahr ausgezahlt.
Während eines Krankenhaus- oder Rehaaufenthalts ruht das Pflegegeld ab dem 2. Tag.
Wie läuft ein Antrag ab?
- Antrag stellen bei der zuständigen Pensionsversicherung.
- Ärztliche Befunde über den Gesundheitszustand dem Antrag beilegen.
- Auf Wunsch kann ein kostenloser Hausbesuch durch eine diplomierte Pflegeperson erfolgen.
- Ein Pflegegeldgutachter oder eine Gutachterin besucht Sie zu Hause und beurteilt den Pflegebedarf.
- Bescheid über die Pflegestufe wird schriftlich zugestellt.
Pflegetagebuch
Der tägliche Pflegeaufwand kann mit einem Pflegetagebuch hilfreich dokumentiert werden.
Hier finden Sie die App Mein Pflegegeld der Arbeiterkammer zur Dokumentation des Pflegealltags.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Die Höhe richtet sich nach Pflegestufen (1–7):
- Mindestens 65 Stunden Pflegebedarf pro Monat für Pflegestufe 1
- In manchen Fällen kann eine diagnoseabhängige Mindesteinstufung erfolgen (z.B. Rollstuhlnutzung → Pflegestufe 3)
- Der Pflegebedarf wird anhand von Alltagshilfen berechnet, wie etwa Kochen, Anziehen, Essen oder Einkaufen
- Hilfsmittel wie Rollator, Schuhlöffel oder Duschsessel können den Pflegebedarf verringern
Mein Antrag wurde abgelehnt oder ich wurde niedriger eingestuft?
Wenn Sie Pflegegeld abgelehnt bekommen oder eine niedrigere Pflegestufe erhalten, können Sie innerhalb von 3 Monaten nach Zustellung des Bescheids beim Arbeits- und Sozialgericht klagen.
Achtung: In der ersten Instanz ist die Klage auch ohne Anwalt möglich.
Was muss die Klage enthalten?
Die Klage sollte Folgendes enthalten:
- Darstellung des Streitfalls
- Bezeichnung der geltend gemachten Beweismittel (z.B. ärztliche Gutachten)
- Ein bestimmtes Begehren (z. B. „Ich beantrage Pflegegeld im gesetzlichen Ausmaß“)
- Angefochtener Bescheid als Beilage
Das Gericht prüft die Anspruchsvoraussetzungen und kann ein neues Gutachten erstellen lassen.
Für die Kläger:innen entstehen keine Kosten.