e-Impfpass selbst ausdrucken: So kommen Sie zur Handy-Signatur

Einen Nachweis über die Corona-Schutzimpfung können Sie über das ELGA-Portal als PDF abspeichern oder ausdrucken. Die erforderliche Handy-Signatur können Sie sich beispielsweise in den Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse einstellen lassen. Darüber hinaus drucken Apotheken einen Nachweis über die COVID-19- Impfung aus.

Impfpass und Spritze, Credit: Canva

Als Nachweis für eine Impfung gegen COVID-19 gilt neben dem gelben Impfpass auch ein Ausdruck aus dem elektronischen Impfpass, bald kommt auch der Grüne Pass. Um die digitalen Unterlagen abrufen und ausdrucken zu können, ist es nötig, sich unter www.gesundheit.gv.at über den Zugang rechts oben auf dem Bildschirm einzuloggen. Der sichere Zugangsschlüssel zu den persönlichen Daten und digitale Ausweis, den Sie für die eindeutige Identifikation brauchen, ist die Handy-Signatur. Diese ist in allen österreichischen Kundenservicestellen der ÖGK erhältlich. Sollten Sie einen Zugang zu Finanz Online haben, können Sie auch von zu Hause aus die Handy Signatur einrichten.

Den Impfnachweis können Sie sich unter Vorlage Ihrer E-Card in Ihrer Apotheke ausdrucken lassen. Dieser Audruck gilt – ebenso wie der gelbe Impfpass oder der künftige Grüne Pass als Impfnachweis und somit 21 Tage nach der ersten Impfdosis als „Eintrittskarte“ für Restaurants und Veranstaltungen.

Screenshot Gesundheit.gv.at: Login mittels Bürgerkarte / Handy-Signatur

Screenshot Gesundheit.gv.at: Login mittels Bürgerkarte / Handy-Signatur

Was ist die Handy-Signatur?

Die Handy-Signatur ist die persönliche Unterschrift, mit der Sie im Internet eindeutig identifiziert werden können. Damit lassen sich auch Dokumente oder Rechnungen rechtsgültig unterschreiben. Die Handy-Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und somit der digitale Ausweis im Netz. Um Zugang zu den Services des öffentlichen Gesundheitsportals Österreichs unter elga.gv.at und damit zur Dokumentation der Corona-Schutzimpfungen im e-Impfpass zu erhalten, ist eine Aktivierung der Handy-Signatur notwendig. Diese kann – neben verschiedenen Registrierungsstellen wie etwa den Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse – eigenständig und bequem von Zuhause aus über FinanzOnline erfolgen.

Handy-Signatur über FinanzOnline aktivieren

Melden Sie sich mit Ihren FinanzOnline-Zugangsdaten an und wählen Sie den Menüpunkt „Bürgerkarte/Handy-Signatur aktivieren“. Sie erhalten binnen weniger Tage einen Bestätigungsbrief.

Weitere Optionen zur Aktivierung der Handy-Signatur

Die Handy-Signatur können Sie auch durch die persönliche Registrierung bei einer Registrierungsstelle oder online über diverse Portale aktivieren. Sie brauchen dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) und Ihr Handy. Alle Infos unter www.a-trust.at/registrierungsstellen

Handysignatur in den Kundenservicestellen der ÖGK aktivieren

Um Wartezeiten zu vermeiden, müssen Sie einen Termin mit einer Kundenservicestelle der ÖGK vereinbaren. Das ist von Montag bis Freitag während der Geschäftszeiten möglich. Zudem gibt es unter www.gesundheitskasse.at eine praktische Online-Terminvergabe, über die jederzeit ein persönlicher Wunschtermin vereinbart werden kann. Für die Registrierung sollten Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und Ihr Mobiltelefon bereithalten.

Aktivierung mit bestehender Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur

In nur wenigen Minuten können Sie mit Ihrer bestehenden Bürgerkarte (z.B. noch gültige e-card als Bürgerkarte) die Handy-Signatur aktivieren.

Über ein Online-Benutzerkonto der Österreichischen Post AG können Sie die Handy-Signatur ebenso kostenlos aktivieren lassen. Die Registrierungsprozessschritte finden dazu finden sich unter dem Menüpunkt „Handy-Signatur“.

ELGA-Serviceline

Die Serviceline zur Fragen rund um die elektronische Geundheitsakte (ELGA) erreichen Sie unter der Telefonnummer 050 124 4411 werktags von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr und unter der E-Mail-Adresse info@elga-serviceline.at. Dort erhalten Sie allgemeine Informationen zu ELGA und werden über die Möglichkeiten des Widerspruchs bzw. des Widerrufs vom Widerspruch  informiert. Auf telefonische Anforderung übersendet die Serviceline auch das entsprechende Formular, das von einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter gemeinsam mit der Anruferin bzw. dem Anrufer ausgefüllt wird.

Servicelink

Elektronischer Impfpass (e-Impfpass)

Folder e-Impfpass (PDF)