Wiener Gemeindespitäler öffnen Terminambulanzen am 18. Mai

Die Ambulanzen in den Häusern des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV) werden am 18. Mai 2020 in Form von Terminambulanzen wieder eröffnet.

Nahaufnahme Arzt hält Spritzen ind er Hand, Text: Wiener Gemeindespitäler öffnen Terminambulanzen am 18. Mai

Die Ambulanzen in den Wiener Gemeindespitälern sind ab 18. Mai wieder zugänglich – allerdings nur gegen vorherige Terminvereinbarung. Somit können Wiener Patientinnen und Patienten nicht mehr – wie vor der COVID-19-Pandemie – einfach die Ambulanzen aufsuchen, sondern müssen einen Termin vereinbaren. Zuerst werden die verschobenen Ambulanztermine abgearbeitet, anschließend werden neu zugewiesene Patientinnen und Patienten behandelt.

Regeln für den Ambulanzbesuch

Die neuen Regeln für den Besuch in den Ambulanzen der Wiener Gemeindespitäler dienen der Sicherheit der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer möglichen Infektion. Dazu ist es nötig, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass insbesondere das Abstandsgebot überall im Spital eingehalten werden kann.

Der Wiener Krankenanstaltenverbund ersucht Patientinnen und Patienten,

  • telefonisch einen Ambulanztermin zu vereinbaren (Telefonnummern finden Sie hier).
    Patientinnen und Patienten, deren Termin COVID-bedingt abgesagt wurde, werden von der Ambulanz kontaktiert.
    Neu zugewiesene Patientinnen und Patienten müssen telefonisch einen Termin vereinbaren.
  • pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen.
    Um die Wartebereiche in den Ambulanzen nicht zu überlasten und dort das Abstandsgebot einhalten zu können, werden Patientinnen und Patienten frühestens 20 Minuten vor ihrem Behandlungstermin in die Ambulanz vorgelassen.
  • einen Mund-Nasen-Schutz mitzubringen und zu tragen.
  • keine Begleitpersonen mitzubringen.
    Begleitpersonen werden nur in absoluten Ausnahmefällen zugelassen (z.B. Begleitung Minderjähriger).

Zutrittsbeschränkungen bleiben aufrecht – Notfälle auch weiterhin durchgängig versorgt

Die Aufrechterhaltung der Zutrittsbeschränkungen zu den Wiener Gemeindespitälern ist auch weiterhin nötig. Gerade in Hinblick auf die Einhaltung des Abstandsgebots ist es erforderlich, die Frequenz von Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besuchern zu beschränken. An den Check-Points bei den Spitalseingängen liegen Terminlisten der Ambulanzpatientinnen und -patienten auf.

Patientinnen und Patienten werden ausschließlich vorgelassen, wenn sie im Vorfeld einen Termin vereinbart haben. Auch das generelle Besuchsverbot mit den bekannten Ausnahmen gilt bis auf Weiteres. Die Notfallversorgung in den zentralen Notaufnahmen ist weiterhin jederzeit gewährleistet.

Quelle: Wiener Krankenanstaltenverbund, Foto: Christian Jobst / PID