Ausgangsbeschränkungen laufen aus, „Abstandsregel“ bleibt

Gesundheitsminister Rudolf Anschober hat am 28. Mai 2020 bei einer Pressekonferenz der Regierung das Auslaufen der derzeit geltenden strengen Ausgangsbeschränkungen mit 30. April, 24.00 Uhr, angekündigt. Sie werden durch neue Regeln ersetzt: Ausgehen ist generell wieder erlaubt, dabei gilt es aber weiter den Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.

Bild mit Leuten, die Masken tragen, Text: Ausgangsbeschränkungen laufen aus, "Abstandsregeln" bleiben, Foto: https://www.pexels.com/@cottonbro

Die Bundesregierung hat am 28. April das Auslaufen der „Ausgangsbeschränkungen“ ab 1. Mai angekündigt. Die zentrale Einschränkung, wonach in der Öffentlichkeit ein Meter Abstand zu anderen Personen gehalten werden muss, bleibt allerdings, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober ankündigte. Außerdem sollen sich nur maximal zehn Personen im öffentlichen Raum versammeln.

Restaurants dürfen ab 15. Mai wieder aufsperren, Hotels sollen laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger ab 29. Mai wieder öffnen. Für die Gastronomie gilt künftig, dass pro Tisch maximal vier Erwachsene plus die zugehörigen Kinder Platz nehmen dürfen. Die „Abstandsregel“ gilt für die Gäste am Tisch nicht, das Personal muss aber Masken tragen. Die Öffnungszeiten für die Gastronomie bleiben wie zuletzt angekündigt bei 6:00 bis 23:00 Uhr.

Analog zu Hotels dürfen auch Schwimmbäder und Freizeitanlagen ab 29. Mai wieder öffnen.

Laut Innenminister Karl Nehammer werden Veranstaltungen künftig bis zehn Personen möglich sein, bei Begräbnissen können bis zu 30 Personen anwesend sein. Dies soll vorerst bis Ende Juni befristet gelten.

Am Freitag, 1. Mai, soll eine neue Verordnung in Kraft treten. Diese wird bis Ende Juni befristet. In dieser soll auch geregelt werden, dass künftig Versammlungen bis zu zehn Personen erlaubt sind. Davon ausgenommen sind laut Anschober „Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz“ (Demonstrationen). Diesbezüglich soll im Nationalrat eine eigene Regelung beschlossen werden, „wo Demonstrationen unter ganz bestimmten Voraussetzungen auch möglich sein werden“, sagte der Gesundheitsminister.

In öffentlichen Verkehrsmitteln kann der Ein-Meter-Abstand künftig unterschritten werden. Denn wenn die weitere Öffnung umgesetzt wird, „wird es mehr Frequenz geben“, sagte Anschober. Die Grundnorm bleibe zwar erhalten und müsse überall dort, wo es genug öffentlicher Verkehrsmittel und Intervalle gibt, auch umgesetzt werden. Man könne aber „niemanden dafür strafen, wenn das Angebot nicht vorhanden ist“, betonte Anschober.

Quelle: APA