Geld aus unzulässigen Parteispenden

Rechnungshof: Geld aus unzulässigen Parteispenden soll Einrichtungen, die mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen, zugute kommen.

WEITERGABE. 2 x 5.000,00 Euro an unzulässigen Parteispenden leitet der Rechnungshof an mildtätige oder wissenschaftliche Organisationen weiter.

WEITERGABE. 2 x 5.000,00 Euro an unzulässigen Parteispenden leitet der Rechnungshof an mildtätige oder wissenschaftliche Organisationen weiter.

Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker bittet die Bürgerinnen und Bürger um Vorschläge, welche Einrichtungen Geld aus unzulässigen Parteispenden erhalten sollen. Von 10. bis 23. Dezember 2019 können Anregungen per Mail buergerbeteiligung@rechnungshof.gv.at und per Direktmessage über Facebook RechnungshofAT abgegeben werden.

Hintergrund für die Initiative

Das Parteiengesetz legt fest, dass „unzulässige Parteispenden“ nicht zurück an den Spender, sondern an den Rechnungshof übermittelt werden müssen. Die Präsidentin hat dann Einrichtungen, die „mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken“ dienen, zu bestimmen, die diese Parteispenden erhalten. Einen solchen Fall gab es bisher noch nicht.

Zwei Mal 5.000 Euro

Bei der Kontrolle des Rechenschaftsberichtes 2017 der ÖVP stellte sich jedoch heraus, dass es zu zwei unzulässigen Spenden in der Höhe von jeweils 5.000 Euro gekommen ist. Es handelt sich um zwei Bergbahn-Gesellschaften, an denen die öffentliche Hand mit 83 bzw. 52 Prozent beteiligt ist. Daher darf nicht an eine Partei bzw. an ihre Abgeordneten und Wahlwerber gespendet werden. Solche Spenden sind unzulässig.

Die ÖVP wurde im Zuge der Kontrolle des Rechenschaftsberichtes auf den Fehler aufmerksam und räumte ihn auch ein. Weil die Spende jedoch bereits angenommen wurde, musste sie dem Rechnungshof überwiesen werden. Es kommt nun erstmals zu einer Weiterleitung von Beträgen aus unzulässigen Spenden.

#Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker muss entscheiden, welchen Organisationen zwei unzulässige Parteispenden in der…

Gepostet von Rechnungshof am Dienstag, 10. Dezember 2019

Anfang 2020 wird bekanntgegeben, wer Spenden erhält

Das Parteiengesetz sieht keine genaueren Richtlinien zur Vorgangsweise vor, wie die Weiterleitung von unzulässigen Spenden erfolgen soll. Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker hat daher entschieden, folgenden Weg zu wählen:

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Vorschläge zu machen, welche „mildtätige oder wissenschaftliche“ Organisationen bedacht werden sollen. Die Rechnungshof-Präsidentin legt überdies Wert darauf, dass es sich um überparteiliche und allgemein anerkannte Organisationen, die in Österreich wirken, handelt.

Aus den Vorschlägen der Bevölkerung wird eine Liste erstellt. Aus dieser Liste wird per Los ermittelt, welche zwei Organisationen (jeweils 5.000 Euro) zum Zug kommen. Das Ergebnis wird im Jänner 2020 veröffentlicht.

„Ehe ich eine Entscheidung treffe, wer die unzulässigen Spenden erhalten soll, möchte ich dazu die Meinung der Bürgerinnen und Bürger wissen. Vielleicht ist diese Vorgangsweise etwas ungewöhnlich. Aber geht um 10.000 Euro, die einem guten Zweck zukommen sollen. Da möchte ich wissen, wie darüber gedacht wird“, erklärt Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker.

Quelle: Presseinformation Rechnungshof Österreich