Rollstuhlfahrerin muss Baby abgeben

Wir sind darüber empört, dass ein Neugeborenes wegen fehlender Dokumente bei einer Pflegefamilie unterkommt und nicht bei seiner Mutter bleiben darf. Gerade die ersten Wochen sind für die Bindung enorm wichtig.

Es ist wohl der Alptraum jeder Mutter: Kurz nach der Geburt muss sie ihren Sohn weggeben. Einer Frau mit Gehbehinderung in München ist das im Juli 2019 passiert. Obwohl Ramona Böhner vor der Geburt ihres Sohnes Fabian einen Antrag auf die Kostenübernahme der Elternassistenz gestellt habe, sei der Antrag von der zuständigen Behörde bis zur Geburt des Kindes nicht bearbeitet worden, da einige Dokumente fehlten. Die Behörde weist die Vorwürfe zurück.

Mütter mit Behinderung haben ein Recht auf die Übernahme der Kosten von Assistenzleistungen! Damit wird sichergestellt, dass ihre Kinder versorgt sind.

Zuständige Behörden haben dafür Sorge zu tragen, dass die Unterstützung jeder Mutter mit Behinderung ab dem Zeitpunkt der Geburt gewährleistet ist. Sollten erforderliche Unterlagen fehlen, wünschen wir uns ein proaktives Vorgehen der zuständigen Abteilungen.

Die MS-Gesellschaft Wien unterstützt Frauen im Umgang mit Behörden, damit keine Mutter jemals ein Trauma erleben muss wie die Münchnerin im BR-Bericht.

> BR-Bericht: Rollstuhlfahrerin muss ihr Baby abgeben

Quelle: BR Fernsehen

 

Sozialmedizinische Beratung