Besondere Wahlbehörden bei Krankheit oder eingeschränkter Mobilität

Wahllokal,

Bei Nationalratswahlen ist die Stimmabgabe nicht nur auf herkömmliche Wahllokale und die Briefwahl beschränkt. So stehen beispielsweise in Krankenhäusern, Geriatriezentren und den Wiener Pflegewohnhäusern Wahllokale zur Verfügung, in denen eine Stimmabgabe mittels Wahlkarte möglich ist. Am Wahltag kann auch direkt am Krankenbett vor einer mobilen Wahlkommission gewählt werden. Ein Besuch durch die mobile Wahlkommission kann gemeinsam mit dem Wahlkartenantrag oder auch noch danach im zuständigen Wahlreferat beantragt werden.

Wahlkarte

Wenn Sie am Wahltag, dem 29. September 2019, nicht in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen können (zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland), haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte

  • in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal in ganz Österreich oder
  • per Briefwahl im In- und Ausland

zu wählen. In Wien befindet sich an jedem Wahlstandort auch ein Wahlkarten-Wahllokal.

Ihre Wahlkarte wird im Wahlreferat Ihres zuständigen Magistratischen Bezirksamtes auf Antrag ausgestellt.

Amtliche Wahlinformation

Wahlberechtigte Personen erhalten rund zwei Wochen vor der Wahl die „Amtliche Wahlinformation“ per Post zugesendet. Diese informiert Sie über Ihr zuständiges Wahllokal. Sie ersetzt nicht ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis). Nehmen Sie die „Amtliche Wahlinformation“ zum Wählen mit, werden Sie schneller im Wählerverzeichnis gefunden und dadurch Ihre Zeit im Wahllokal verkürzt.

Bitte verwechseln Sie daher nicht die „Amtliche Wahlinformation“ mit einer Wahlkarte!

Informationen zur Wahlkarte

Wenn Sie eine Wahlkarte beantragen, erhalten Sie Ihre persönlichen Wahlunterlagen:

  • die Wahlkarte
  • den amtlichen Stimmzettel
  • ein verschließbares kleines Wahlkuvert
  • Liste aller Kandidatinnen und Kandidaten aller Parteien des Bundeswahlvorschlages (Heft), des Landeswahlkreises Wien (weiß) und des jeweiligen Wiener Regionalwahlkreises (gelb)
  • Informationen für Wahlkartenwählerinnen und Wahlkartenwähler

Wählen in barrierefrei zugänglichen Wahllokalen

In Wien werden über 800 barrierefrei zugängliche Wahllokale eingerichtet. Diese Wahllokale sind zusätzlich mit Rollstuhl-Wahlzellen ausgestattet.

In der „Amtlichen Wahlinformation“, die Sie rund zwei Wochen vor der Wahl erhalten, finden Sie einen Hinweis, ob Ihr zuständiges Wahllokal barrierefrei zugänglich und mit einer Rollstuhl-Wahlzelle ausgestattet ist.

Sollte Ihr zuständiges Wahllokal nicht barrierefrei zugänglich sein, können Sie mit einer Wahlkarte in jedem anderen barrierefrei zugänglichen Wahlkarten-Wahllokal oder per Briefwahl wählen. In Wien gibt es an jenen Wahlstandorten, an denen sich ein barrierefrei zugängliches Wahllokal befindet, auch ein barrierefrei zugängliches Wahlkarten-Wahllokal.

Begriffsbeschreibung: Barrierefrei zugängliche Wahllokale

Barrierefrei zugänglich bedeutet:

  • Die Eingänge zum Wahllokal sind stufenlos erreichbar,
    • oder es gibt Rampen, die nicht steiler als zehn Prozent sind,
    • oder es gibt einen Treppen- beziehungsweise Plattformlift.
  • Die Türen zum Wahllokal sind leicht zu öffnen.
  • Türschwellen sind nicht höher als 3 Zentimeter.
  • Die Türen zum Wahllokal sind mindestens 80 Zentimeter breit.
  • Bei geschlossenen Türen ist eine Bewegungsfläche von 150 Zentimeter Durchmesser für das Öffnen der Türen vorhanden.

Wird ein Aufzug zum Erreichen des Wahllokals benötigt,

  • ist die Aufzugskabine mindestens 110 Zentimeter breit und 140 Zentimeter lang,
  • sind die Bedienelemente in Greifhöhe angeordnet,
  • sind die Bedienelemente ertastbar.

Ist ein Wahllokal barrierefrei zugänglich, bedeutet dies nicht, dass das gesamte Gebäude barrierefrei nach ÖNORM B1600 ist.

Begriffsbeschreibung: Rollstuhl-Wahlzelle

Eine Rollstuhl-Wahlzelle ist breiter als eine „normale“ Wahlzelle, hat eine unterfahrbare Schreibfläche und kann somit von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern bequem benutzt werden.

Briefwahl

Wenn Sie am Wahltag, dem 29. September 2019, nicht in einem Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben.

Sie können sofort nach Erhalt der Wahlkarte per Briefwahl wählen.

Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am 29. September 2019, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen (zum Beispiel per Post, per Botin beziehungsweise Boten oder durch persönliche Abgabe). Die Adresse ist bereits auf der Wahlkarte aufgedruckt.

Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte kann auch am Wahltag in jedem Wahllokal in ganz Österreich während der Öffnungszeiten der Wahllokale und in jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.

Voraussetzung: Beantragung einer Wahlkarte

Besuch einer mobilen Wahlkommission bei eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit

Wenn Sie den Besuch einer mobilen Wahlkommission benötigen, stellen Sie bitte zusammen mit Ihrem Wahlkartenantrag einen eigenen Antrag auf den Besuch einer mobilen Wahlkommission bei Ihrem zuständigen Wahlreferat.

Beantragung einer Wahlkarte inklusive Besuch einer mobilen Wahlkommission für Bettlägerige

Besitzen Sie bereits eine Wahlkarte und benötigen jetzt zusätzlich den Besuch einer mobilen Wahlkommission, dann wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihr zuständiges Wahlreferat.

Sie werden dann am Wahltag zwischen 8 und 17 Uhr von einer mobilen Wahlkommission besucht. Der Besuch erfolgt unter besonderer Rücksichtnahme auf Ihre Privatsphäre und die geheime Ausübung des Wahlrechts wird ebenso sichergestellt. Wenn Sie beim Antrag eine Telefonnummer angeben, werden Sie vom Wahlreferat genauer über den voraussichtlichen Besuchszeitpunkt informiert.

Blinde und sehbehinderte Personen

Blinde und sehbehinderte Personen können einen Rehabilitations- oder Blindenführhund bis in die Wahlzelle mitnehmen.

In jedem Wahllokal stehen Stimmzettel-Schablonen als Ausfüllhilfen zur Verfügung. Auf diesen Stimmzettel-Schablonen sind die Kurzbezeichnungen und die Listennummern der kandidierenden Parteien erhaben gedruckt. Wenn Sie an der Briefwahl teilnehmen wollen, können Sie die Stimmzettel-Schablone bei der Wiener Wahlbehörde anfordern (Magistratsabteilung 62, 1082 Wien, Lerchenfelder Straße 4, Telefon +43 1 4000-89404, E-Mailwahl@ma62.wien.gv.at).

Online-Antrag: Stimmzettel-Schablonen für blinde und sehbehinderte Personen – Bestellung

Wählen in Krankenhäusern, Geriatriezentren und Pflegewohnhäusern

Patientinnen und Patienten beziehungsweise Bewohnerinnen und Bewohner, die an der Wahl in Wien teilnehmen wollen, können am einfachsten mit einer Wahlkarte die Stimme abgeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses, des Geriatriezentrums oder des Pflegewohnhauses helfen Ihnen nach Möglichkeit bei der Beantragung der Wahlkarte. Sprechen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf an!

Mit einer Wahlkarte können Sie per Briefwahl oder am Wahltag vor einer mobilen Wahlkommission direkt am Krankenbett wählen. Wenn Sie den Besuch einer mobilen Wahlkommission wünschen, sprechen Sie bitte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Krankenhauses, Geriatriezentrums oder Pflegewohnhauses darauf an. Nur dann ist gesichert, dass Sie die Wahlkommission am Wahltag am Krankenbett besucht. Am Wahltag benötigen Sie zur Stimmabgabe ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

Wählen in barrierefrei zugänglichen Wahllokalen

In Wien werden über 800 barrierefrei zugängliche Wahllokale eingerichtet. Diese Wahllokale sind zusätzlich mit Rollstuhl-Wahlzellen ausgestattet.

In der „Amtlichen Wahlinformation“, die Sie rund zwei Wochen vor der Wahl erhalten, finden Sie einen Hinweis, ob Ihr zuständiges Wahllokal barrierefrei zugänglich und mit einer Rollstuhl-Wahlzelle ausgestattet ist.

Sollte Ihr zuständiges Wahllokal nicht barrierefrei zugänglich sein, können Sie mit einer Wahlkarte in jedem anderen barrierefrei zugänglichen Wahlkarten-Wahllokal wählen. In Wien gibt es an jenen Wahlstandorten, an denen sich ein barrierefrei zugängliches Wahllokal befindet, auch ein barrierefrei zugängliches Wahlkarten-Wahllokal.

Personen, die den Stimmzettel im Wahllokal nicht ohne fremde Hilfe ausfüllen können, haben die Möglichkeit, sich von einer von ihnen selbst bestimmten Begleitperson führen und beim Ausfüllen des Stimmzettels helfen zu lassen.

Wählen per Briefwahl

Wenn Sie am Wahltag, dem 29. September 2019, nicht in einem Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben. Sie können sofort nach Erhalt der Wahlkarte per Briefwahl wählen.

Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens 29. September 2019, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen (per Post, per Botin beziehungsweise Boten oder durch persönliche Abgabe). Die Adresse ist bereits auf der Wahlkarte aufgedruckt.

Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte kann auch am Wahltag in jedem Wahllokal in ganz Österreich während der Öffnungszeiten der Wahllokale und in jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.

Besuch einer mobilen Wahlkommission bei eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit

Wenn Sie den Besuch einer mobilen Wahlkommission benötigen, stellen Sie bitte zusammen mit Ihrem Wahlkartenantrag einen eigenen Antrag auf den Besuch einer mobilen Wahlkommission bei Ihrem zuständigen Wahlreferat.

Beantragung einer Wahlkarte inklusive Besuch einer mobilen Wahlkommission für Bettlägerige

Besitzen Sie bereits eine Wahlkarte und benötigen jetzt zusätzlich den Besuch einer mobilen Wahlkommission, dann wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihr zuständiges Wahlreferat.

Sie werden dann am Wahltag zwischen 8 und 17 Uhr von einer mobilen Wahlkommission besucht. Der Besuch erfolgt unter besonderer Rücksichtnahme auf Ihre Privatsphäre und die geheime Ausübung des Wahlrechts wird ebenso sichergestellt. Wenn Sie beim Antrag eine Telefonnummer angeben, werden Sie vom Wahlreferat genauer über den voraussichtlichen Besuchszeitpunkt informiert.

Weiterführende Informationen

Quelle: Rathauskorrespondenz, wien.at