Einstimmige Entschließung zu Regelungen für persönliche Assistenz

In der Nationalratsitzung vom 19. September 2019 fand ein Vorstoß der Liste JETZT zur Ausarbeitung bundeseinheitlicher Regelungen für die persönliche Assistenz einhellige Zustimmung.

Frau mit Behinderung in Interaktion mit ihrer Assistentin, Bildnachweis: Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de

Eine Initiative der Liste JETZT, in der bundeseinheitliche Regelungen für die persönliche Assistenz gefordert werden, fand die Unterstützung aller Fraktionen. Diese Regelungen sollten nicht nur die Assistenz am Arbeitsplatz umfassen, sondern auch für andere Lebensbereiche gelten und unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen sowie mit Behindertenvertreterinnen und -vertretern entwickelt werden, erläuterte Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT) ihren Antrag.

Derzeit sei die persönliche Assistenz für den Privatbereich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, zudem seien die Unterstützungsleistungen oft nicht ausreichend, um die benötigte Anzahl von Assistenzstunden zu finanzieren. Die Antragstellerin verwies in diesem Zusammenhang auch auf die von Österreich unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention, die darauf abzielt, Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Persönliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung ist einer der Punkte, für die sich Birgit Silvia Sandler (SPÖ) einsetzt, wie sie in ihrer Wortmeldung darlegte. Kira Grünberg (ÖVP) stellte die Situation von Menschen mit körperlicher Behinderung dar. Persönliche Assistenz sei ein essentieller Teil für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung, folgerte sie und sagte die Unterstützung durch ihre Fraktion zu.

Bei der Nationalratsitzung wurden auch zwei Abänderungsanträge zum Steuerreformgesetz eingebracht und beschlossen: Ein Antrag, der die Refundierung der NoVA für Menschen mit Behinderungen wieder einführt sowie ein Abänderungsantrag, mit dem die Freibeträge im Einkommenssteuergesetz für Menschen mit Behinderungen erhöht werden sollen. Seit 1988 wurden die Freibeträge nicht mehr valorisiert, was einem Wertverlust von 65 %  entpricht. Beide Anträge wurden mit der Zustimmung aller Parteien durchgesetzt.

>> selbständiger Entschließungsantrag Aufwertung der persönlichen Assistenz (508/A(E)

>> die Nationalratsitzung zum Nachsehen

Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 914 vom 20.09.2019