Psychiatrischer und psychosomatischer Versorgungsplan Wien 2030

Chefarzt Psychosoziale Dienste Georg Psota, Koordinator für Psychiatrie, Sucht- und Drogenfragen der Stadt Wien, Ewald Lochner, Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger und Krankenanstaltenverbund-Direktor Michael Binder (v.l.n.r.) Copyright: PID - Schaub-Walzer

Die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen wird auf neue Beine gestellt.

Am 17. Mai wurden im Wiener Rathaus die zukünftigen Versorgungsstrukturen für Erwachsene, Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen in Wien präsentiert. Bereits im kommenden Jahr starten erste Pilotprojekte, die auf dem Strategiekonzept basieren, das sich am Spitalskonzept 2030 orientiert. 

Der Psychiatrische und Psychosomatische Versorgungsplan Wien 2030 (PPV) ist das Resultat einer von der Stadt Wien beauftragten und vom  Krankenanstaltenverbund (KAV) und den Psychosozialen Diensten in Wien (PSD) seit Mitte 2015 erarbeiteten Konzepts, in dem gemeinsam Maßnahmen erarbeitet wurden, um die Versorgung von Wienerinnen und Wienern mit psychischen Erkrankungen zu verbessern und künftigen Herausforderungen gerecht zu werden. Die inhaltlichen Grundlagen und der Fahrplan für die Veränderungen wurden im September 2016 vom Wiener Landtag einstimmig beschlossen (https://bit.ly/2Iw79TC).

Der Psychiatrische und Psychosomatische Versorgungsplan Wien 2030 (PPV) sieht den Ausbau der psychiatrischen Versorgung im stationären und ambulanten Bereich vor. Durch die geplante Dezentralisierung und die Schaffung eines flächendeckendes Angebots im ambulanten Bereich soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich Patientinnen und Patienten wohnortnah behandeln lassen können.

Der Versorgungsplan orientiert sich an folgenden Prinzipien:

  • regionalisierte Versorgung („Gemeindenähe und –integration“)
  • Bedürfnis- und Bedarfsgerechtheit
  • ambulant vor stationär
  • Kontinuität der Versorgung
  • Integration der psychischen Gesundheitsversorgung in die medizinische Grundversorgung
  • Entstigmatisierung
  • Partizipation (Mitentscheidung über den individuellen Behandlungsweg)
  • Qualität und Zugänglichkeit der Versorgung
  • Ressourcenverteilung entsprechend den Ansätzen der Gesundheitsreform
  • Effizienz und Wirtschaftlichkeit

3 Regionen mit 6 Spitälern

Wien wird künftig in drei psychiatrische und psychosomatische Versorgungsregionen mit insgesamt sechs Krankenhäusern eingeteilt:

  1. Die Region West umfasst das Wilhelminenspital und das Krankenhaus Hietzing mit dem Neurologischen Zentrum Rosenhügel.
  2. Die Region Süd umfasst die Krankenanstalt Rudolfstiftung und das Kaiser-Franz-Josef-Spital (KFJ).
  3. Die Region Nord/Ost umfasst das Krankenhaus Nord und das Donauspital.

Je Versorgungsregion wird es zwei Standorte mit einem stationären, psychiatrischen Versorgungsangebot und pro Krankenhaus mindestens ein zugehöriges Ambulatorium mit ambulanten und tagesklinischen Angeboten für Erwachsene geben. Wienweit werden es also sechs stationäre Einrichtungen (eine in jedem Krankenhaus des KAV) und acht Ambulatorien sein.

3 stationäre und 6 ambulante Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen

Im Bereich der Kinder und Jugendpsychiatrie sind pro Versorgungsregion ein Standort mit einem stationären, psychiatrischen Versorgungsangebot und zwei zugehörige Ambulatorien mit ambulanten und tagesklinischen Angeboten geplant. Die bereits bestehenden spezialisierten ambulanten Ressourcen werden in die aufzubauenden regionalen ambulanten Versorgungsstrukturen eingebunden.

Sektorenübergreifende Regionalversorgungsplattformen

In den Versorgungsregionen wird es sektorenübergreifende Regionalversorgungsplattformen geben, in denen sich die stationären und ambulanten bzw. tagesklinischen Einrichtungen der Region laufend abstimmen und austauschen. Darüber hinaus werden Maßnahmen gesetzt, um die Angebote in ganz Wien über die Regionalversorgungsplattformen hinaus aufeinander abzustimmen und zu optimieren.

Das AKH ist von der Regionalversorgungsverantwortung ausgenommen und wird künftig versorgungswirksame Spezialbereiche der Erwachsenen- sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie abdecken.

Wohnortnahe psychosoziale Versorgung

Mit dem dichten Netz an Einrichtungen in den Versorgungsregionen soll eine wohnortnahe psychosoziale Versorgung gewährleistet werden. Das trägt auch wesentlich zur Entstigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen bei. Sie können künftig genauso wie Patientinnen und Patienten mit körperlichen Erkrankungen Angebote in ihrer Nähe in Anspruch nehmen.

Der Vorteil zeigt sich besonders anschaulich am Beispiel Region Nord/Ost (21. und 22. Bezirk):
Im Bereich der Kinder-und Jugendpsychiatrie mussten sich Patientinnen und Patienten bisher an das Ambulatorium des PSD im 3. Bezirk, an das Neurologische Zentrum Rosenhügel des Krankenhauses Hietzing oder die Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des AKH wenden. Künftig wird es im 21. und 22. Bezirk eine stationäre Psychiatrie im Krankenhaus Nord sowie zwei zugehörige Ambulatorien mit ambulanten und tagesklinischen Angeboten in dieser Versorgungsregion geben.

Gemeinsame Aufnahme- und Entlassungsambulanzen

Zukünftig wird es in allen Krankenhäusern des KAV (d.h. zwei pro Versorgungsregion) psychiatrische Aufnahme- und Entlassungsambulanzen geben, die gemeinsam von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von KAV und PSD besetzt werden. Diese Aufnahme- und Entlassungsambulanzen inkludieren eine 24 Stunden geöffnete Notfallambulanz und einen Sozialpsychiatrischen Notdienst, der bei Bedarf zu den Patientinnen und Patienten vor Ort fährt. Das bedeutet zusammengefasst, dass es künftig pro Versorgungsregion zwei Aufnahme- und Entlassungsambulanzen mit inkludierter, rund um die Uhr verfügbarer Notversorgung geben wird.

Für den Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie wird es pro Versorgungsregion eine derartige Notfall-, Aufnahme- und Entlassungsambulanz mit rund um die Uhr verfügbarer Notversorgung geben. Akut- und insbesondere auch „Blaulicht-Aufnahmen“ sind an allen sechs stationären Standorten vorgesehen. In der Aufnahme- und Entlassungsambulanz / Notfallambulanz findet zukünftig die Erstbegutachtung und -behandlung statt und erfolgt dem Bedarf der Patientinnen und Patienten entsprechend die Triagierung.

In der Aufnahme- und Entlassungsambulanz wird bei der Aufnahme erstmals von Expertinnen und Experten aus dem stationären Bereich (KAV) und jenen aus dem ambulanten Bereich (PSD) gemeinsam entschieden, welche Behandlungsform für die individuelle Situation der Patientinnen und Patienten am besten geeignet ist. Diese werden anschließend entweder im stationären Bereich, in einem Ambulatorium, in einer Tagesklinik, einem Tageszentrum oder in anderen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung behandelt.

Ambulant vor stationär

Ziel ist es, dass nur jene Patientinnen und Patienten stationär aufgenommen werden, die nicht ambulant oder tagesklinisch besser betreut werden könnten. Der Ausbau der ambulanten Angebote eröffnet die Möglichkeit, jene Patientinnen und Patienten, für die ein ambulantes oder tagesklinisches Setting bessere Behandlungserfolge verspricht, künftig flächendeckend optimal zu versorgen. Gleichzeitig werden dadurch im stationären Bereich des KAV Ressourcen frei, um die Menschen intensiver und bei Bedarf länger behandeln zu können.

Nahtstellenmanagement

Bei einer Entlassung aus dem stationären Bereich wird in der Aufnahme- und Entlassungsambulanz im Sinne des Nahtstellenmanagements sichergestellt, dass die Patientinnen und Patienten nach einem stationären Aufenthalt jene weitere Behandlung erhalten, die sie in ihrer individuellen Situation benötigen. Das bedeutet im Regelfall, dass sie nach einem stationären Aufenthalt ihrem Behandlungs-und Betreuungsbedarf entsprechend direkt in das jeweilige Sozialpsychiatrische Ambulatorium entlassen werden, um die Betreuungskontinuität zu gewährleisten.

Sozialpsychiatrische Ambulatorien

Die Sozialpsychiatrischen Ambulatorien in den Versorgungsregionen stehen den Wienerinnen und Wienern zusätzlich zu den Aufnahme- und Entlassungsambulanzen auch in Zukunft als direkte Anlaufstelle zur Verfügung. Wird dort der Bedarf einer stationären Behandlung festgestellt, wird die Patientin oder der Patient in eine regionale gemeinsamen Aufnahme- und Entlassungsambulanz begleitet.

Pilotprojekte zur neuen Regionalversorgung (ab 2019)

Die Umsetzbarkeit, Anwendbarkeit und Wirksamkeit der im PPV definierten Prozesse, Strukturen und Leistungen soll von Mitte 2019 bis Mitte 2021 mit Pilotprojekten erprobt werden. Entsprechend den Ergebnissen der Evaluierung erfolgt dann entweder eine Umsetzung in ganz Wien oder eine Anpassung des Konzepts und eine weitere Pilotierung. Bei der Evaluierung werden ebenso wie bei der Erstellung des PPV neben Fachexpertinnen und -experten unterschiedlicher Berufsgruppen auch Betroffene und Angehörige eingebunden werden.

Ausbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie

Aktuell sind die Kapazitäten der Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht ausreichend. Zusätzlich zum längerfristigen Ausbau im Rahmen des PPV bedarf es daher kurz- und mittelfristiger Maßnahmen im Bereich der Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Wien:

  • Zusätzliche Bettenkapazitäten im Krankenhaus Hietzing und Krankenhaus Nord
    Bis Ende 2018 werden im Krankenhaus Hietzing 15 zusätzliche Betten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie geschaffen, 2019 folgen dann weitere 24 Betten im Krankenhaus Nord.
  • Zusätzliches kinder- und jugendpsychiatrisches Ambulatorium des PSD
    Innerhalb der Pilotphase des PPV welche Mitte 2019 startet, wird ein weiteres kinder- und jugendpsychiatrisches Ambulatorium des PSD errichtet, das gemeinsam mit dem Krankenhaus Hietzing und dem bestehenden Ambulatorium des PSD im 3. Bezirk eine Pilotregion bilden wird.
  • Pilotprojekt Transitionspsychiatrie
    Der Übergang der Patientinnen und Patienten von der Kinder- und Jugendpsychiatrie in die Erwachsenenpsychiatrie erfolgt derzeit häufig abrupt und ohne adäquate Übergabe, was oftmals zu einem gravierenden Bruch in der Behandlungskontinuität bzw. zu einem Behandlungsabbruch führt. Inhaltlich wird derzeit mit Expertionnen und Experten der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Erwachsenenpsychiatrie von PSD und KAV die Pilotierung einer neuen Übergangsphase ausgearbeitet, in der es (im Bedarfsfall) eine Zuständigkeit beider Bereiche (Jugendpsychiatrie und Erwachsenenpsychiatrie) gibt. Ziel ist die verstärkte Strukturierung und Zusammenarbeit der beiden Bereiche.

Ausbau der Peripartalpsychiatrie

Um die optimale Versorgung von Patientinnen mit psychiatrischen Erkrankungen, die im Umfeld von Schwangerschaft und Geburt auftreten, zu gewährleisten, bedarf es einer kontinuierlichen ambulanten, tagesklinischen und stationären Behandlung und Betreuung in Spezialeinrichtungen in der Größenordnung von 10 stationären Mutter-Kind-Einheiten für Wien.

Neben den bereits bestehenden vier Mutter-Kind-Einheiten im AKH sollen weitere sechs stationäre Mutter-Kind-Einheiten mit angeschlossener Peripartalambulanz in einem Krankenhaus des KAV aufgebaut werden. Außerdem benötigt diese Gruppe von Patientinnen und Patienten im Anschluss an den stationären Aufenthalt eine spezialisierte hochfrequente tagesklinische Betreuung.

Quelle: PID Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien