Neue Wiener Mindestsicherung (WMS)

Symbolbild Finanzen: 50-EuroScheine und Taschenrechner, Credit: loufre, Pixabaychner

 

Die neue Wiener Mindestsicherung beinhaltet ein Maßnahmenpaket, mit dem die Anzahl der jungen Bezieherinnen und Bezieher von Mindestsicherung gesenkt werden soll. Anreize für den Ausstieg aus der Mindestsicherung möchte die Stadt Wien mit einer Kombination aus Angeboten und Anreizen für Ausbildung und Beschäftigung bieten. Ab sofort ist bei Paaren die getrennte Auszahlung auf zwei Konten möglich. Zudem  ist ein verpflichtendes sozialarbeiterisches Beratungsgespräch vorgesehen.

Im neuen Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMS), das am 1. Februar in Kraft getreten ist, wurden die Pflichten zum Einsatz der Arbeitskraft bzw. zur Mitwirkung an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen präzisiert. Die antragstellenden Personen sind grundsätzlich verpflichtet, durch eine Meldung beim AMS ihren Arbeitswillen nachzuweisen. Davon sind lediglich jene ausgenommen, denen keine Arbeit zugemutet werden kann, denn die Dauerleistung für dauernd erwerbsunfähige Menschen bleibt grundsätzlich gleich. Mit dem neuen Wiener Mindestsicherungsgesetz wurde auch die Anrechnung des Pflegegeldes als Einkommen pflegender Angehöriger eingestellt.

Sanktionen erfolgen nun rascher und effektiver, zudem wird eine Kompensation von AMS-Sperren durch die fiktive Anrechnung des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe ausgeschlossen. Das WMS sieht auch die Inanspruchnahme eines sozialarbeiterischen Beratungsgespräches vor. Damit die Steuerung in der WMS verbessert und die Mitwirkungspflicht stärker zum Ausdruck gebracht wird, steht die Unterstützung in einer Notlage im Mittelpunkt – und erst in einem zweiten Schritt die Sanktion.

Investition in Ausbildung, Qualifizierung und sozialarbeiterische Begleitung

Die Stadt Wien hat mit dem AMS Wien ein Paket geschnürt, das sich aus Beschäftigungsmaßnahmen, Basisbildung, einem Wiedereinsteigerinnenangebot für junge Mütter, der bisher möglichen Beteiligung an der Aktion 20.000 (für über 50-Jährige) sowie einem Beratungsangebot für beschäftigte Bezieherinnen und Bezieher der WMS zusammensetzt. In einem sogenannten „One-Stop-Shop“ werden Menschen, die Mindestsicherung erhalten, gemeinsam von der MA 40 und dem AMS Wien betreut. Um Abhängigkeiten zu reduzieren, wird künftig die getrennte Auszahlung auf zwei Konten möglich sein.

Neuer Wiener Beschäftigungsbonus

Der neue Wiener Beschäftigungsbonus sieht für erwerbstätige Personen vor, dass Sonderzahlungen wie das sogenannte Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei gleichzeitigem WMS-Bezug nicht mehr angerechnet werden..

Beispiel: Bei einem monatlichen Erwerbseinkommen von EUR 500,00 führte die Anrechnung der Sonderzahlungen bisher zu einer Einstellung der Leistung in den beiden Sonderzahlungsmonaten. Das Jahreseinkommen betrug EUR 10.378,00. Durch die Neuregelung erhöhen sich durch die Nichtanrechnung der Sonderzahlungen der Anreiz und das Jahresgesamteinkommen im genannten Fallbeispiel auf EUR 11.053 EUR. Auch eine Erhöhung der Arbeitszeit macht sich durch eine höhere Zuverdienstmöglichkeit bemerkbar.

Um nachhaltige Erwerbsintegration zu belohnen, gibt es bei längerfristiger Beschäftigung (durchgängige Erwerbstätigkeit von einem Jahr bzw. einem halben Jahr bei Menschen unter 25 Jahren) den „Beschäftigungsbonus +“, und zwar einmalig acht Prozent des zwölffachen Mindeststandards für Alleinunterstützte (derzeit EUR 804,25).

Quartalsberichte online

Als Teil des Transparenzpaketes stehen die Quartalsberichte zur Wiener Mindestsicherung unter www.wien.gv.at/kontakte/ma40/downloads.html online zu Verfügung. Der letzte Bericht zeigt erstmals in der Geschichte der Mindestsicherung bzw. der Sozialhilfe eine sinkende Zahl an Bezieherinnen und Beziehern von Mindestsicherung seit September 2017.

„Ob dieser Trend hält, können wir nicht vorhersagen, vor allem jetzt wo die Bundesregierung wichtige Arbeitsmarktmaßnahmen wie die Aktion 20.000 einfach abschafft. Wien plädiert weiter für eine aktive Arbeitsmarktpolitik, die garantiert, dass der wirtschaftliche Aufschwung wirklich bei allen ankommt“, erklärte die Wiener Sozialstadträtin Sandra Frauenberger in einer Aussendung der Rathauskorrespondenz.

> Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMS)

> Antrag auf Mindestsicherung

Quelle: Rathauskorrespondenz vom 31. Jänner 2018