Anrechnung der Notstandshilfe an Partnereinkommen wird abgeschafft

Ab 1. Juli 2018 wird das Partnereinkommen bei der Notstandshilfe nicht mehr angerechnet.

Ab 1. Juli 2018 wird das Partnereinkommen bei der Notstandshilfe nicht mehr angerechnet.

Die bislang geltende Regelung zur Einberechnung von Partnereinkommen in der Notstandshilfe wirkt sich vor allem auf die eigenständige Absicherung von Frauen negativ aus. Darüber hinaus bewirkt die Berücksichtigung des Einkommens der Partnerin bzw. des Partners, dass Frauen vielfach nur einen Anspruch auf Kranken- und Pensionsversicherung, jedoch keinen Anspruch auf Notstandshilfe haben. Aus diesem Grund wurden beispielsweise im Jahr 2014 insgesamt 16.339 Anträge auf Notstandshilfe abgelehnt bzw. Notstandshilfezahlungen eingestellt. Dabei entfielen 82 Prozent der Ablehnungen auf Frauen.

Abschaffung der Ungleichbehandlung in der Notstandshilfe auf Grund des Geschlechts

Auf Initiative der Abgeordneten Judith Schwentner wurde am 12. Oktober 2017 in der letzten Nationalratssitzung vor der Nationalratswahl ein Gesetz, dem zufolge das Partnereinkommen bei der Notstandshilfe ab 1. Juli 2018 nicht mehr angerechnet wird, beschlossen.

Das „Bundesgesetz, mit dem die Ungleichbehandlung von Frauen in der Berechnung der Notstandshilfe durch Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (ALVG), BGBl 1977/609, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2015, abgeschafft wird“, tritt mit Juli 2018 in Kraft.

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Quelle: Parlamentskorrespondenz