E-Card mit Foto

E-Card mit Foto Ab 2020 müssen E-Cards von 14- bis 69-jährigen Versicherten ein Foto enthalten. Von der Regelung sind Pflegegeld-Bezieherinnen und -Bezieher der Pflegestufen 4 bis 7 ausgenommen. Bei der heutigen Ministerratssitzung wurde beschlossen, dass ab dem 1. Jänner 2020 an Personen von 14 bis 69 Jahren ausgegebene E-Cards ein Foto enthalten müssen. Von der Regelung