Wohnen

Hier finden Sie nähere Informationen rund um das Thema Wohnen mit Behinderung und Wohnbeihilfen bei niedrigem Einkommen. Unter dem Punkt „Barrierefreier Umbau“ finden Sie Ansprechstellen für Förderungen, Tipps zur Vorgehensweise von Umbauvorhaben und Adresslinks zu spezifischen Beratungsstellen.

Die Rubrik „Barrierefreie Wohnungen“ weist auf die Möglichkeit hin, dass manche Gemeinden bereits umgebaute oder neugebaute Wohnungen oder Häuser verwalten („Gemeindewohnungen“), die bevorzugt an Menschen mit Behinderungen (z.B. Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen) vergeben werden. Hier werden Sie über die Möglichkeiten der Stadt Wien informiert.

Unter „Wohnbeihilfe“ finden Sie kurze Infos und eine Verlinkung zum Kapitel „Finanzielles“, unter welchem die verschiedenen Formen der finanziellen Beihilfen näher erläutert werden.

Barrierefreier Umbau

Wenn eine dauerhafte Bewegungseinschränkung den Gebrauch eines Rollstuhls notwendig macht, können die eigenen vier Wände zu einem wahren Hürdenlauf werden. Türrahmen sind plötzlich zu schmal, Badezimmer und Toiletten unbenutzbar, Treppen und kleine Absätze unüberwindbare Hindernisse. Wenn kein Umzug in eine barrierefreie Wohnung in Frage kommt, kann ein barrierefreier Umbau Abhilfe schaffen und Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnenden Verbleib im geliebten Zuhause ermöglichen.

Hierfür können Personen mit Gehbeeinträchtigung (Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen) um finanzielle Unterstützung für den barrierefreien Umbau ihrer Wohnräume ansuchen.

Zuschuss für behindertengerechte Wohnungsumbauten

Folgende Stellen bieten für Personen mit Hauptwohnsitz Wien finanzielle Förderungen an:

Nähere Informationen zu den verschiedenen Hilfsfonds.

WICHTIG:

Suchen Sie immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen um Förderungen an! Hierfür benötigen Sie einen Kostenvoranschlag – in der Regel zwei von unterschiedlichen Anbietern, um das kostengünstigste Angebot festzustellen. Bitte beachten Sie, dass nur Kosten für explizite „behindertengerechte Umbauten“ gefördert werden können. Diese sind im Kostenvoranschlag als solche auszuweisen. Eigenleistungen und bloße Materialkosten können nicht eingereicht werden.

Fangen Sie erst dann mit den Umbauarbeiten an, wenn Sie einen vollständigen Finanzierungsplan erstellt haben und alle Rückmeldungen der öffentlichen Förderstellen eingelangt sind. Nur dann können Sie sicher gehen, ob das Bauvorhaben ausreichend finanziert wird.

Weiters wird bei Mietobjekten die Zustimmung der Hausverwaltung bzw. des/der EigentümerIn zu den Umbaumaßnahmen benötigt. Wenn Sie selbst der/die EigentümerIn sind, genügt meist ein Auszug aus dem Grundbuch um dies nachzuweisen.

Um den Sicherheitsvorschriften (Brandschutz etc.) zu entsprechen ist eine Genehmigung der geplanten Umbaumaßnahmen durch die Baupolizei notwendig.

Wenn Sie die eben genannten Punkte abgeklärt haben, benötigen Sie folgende Unterlagen, um einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zu vervollständigen:

  • Nachweis der Behinderung (Kopie Behindertenpass oder Nachweis eines Pflegegeldbezuges ab Stufe 3)
  • Meldebestätigung (Nachweis des Hauptwohnsitzes)
  • Einkommensnachweis
  • Schriftliche Stellungnahme und Situationsbeschreibung (dies ermöglicht den zuständigen Stellen eine bessere Einschätzung Ihrer Situation)

Beratungsstellen

Förderberatung

In Wien können Sie sich durch die „Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten“ der MA 50 zu den Fördermöglichkeiten bei barrierefreiem Umbau beraten lassen. Neben einer direkten finanziellen Förderung durch die MA 50 erhalten Sie hier auch Information über die Unterstützungsanträge der anderen für Sie in Frage kommenden öffentlichen Stellen.

Nähere Informationen sowie das Antragsformular für eine finanzielle Förderung durch die MA 50 finden Sie hier.

Beratung barrierefreies Bauen (Technische Bauberatung)

Neben der finanziellen Beratung zum barrierefreien Umbau Ihres Zuhauses gibt es in Wien auch spezialisierte Einrichtungen, die Sie bezüglich der konkreten baulichen Maßnahmen und Vorgehensweisen beraten können. Die „Kompetenzstelle barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen“ der MA 25 bietet kostenlose bautechnische Beratung für barrierefreies Bauen an. Hier sind auch Hausbesuche und Begutachtungen durch Sachverständige vor Ort möglich.

Nähere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie hier.

TIPP: Sie können die Kosten für barrierefreien Umbau als außergewöhnliche Belastung bei der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung geltend machen und Steuerfreibeträge nutzen.

Barrierefreie Wohnungen

Eine andere Variante zum barrierefreien Umbau kann auch der Umzug in eine bereits barrierefrei gebaute Wohnung sein. Neben der Suche auf dem privaten Wohnungsmarkt gibt es in Wien auch Genossenschafts- und Gemeindewohnungen, welche barrierefreien Standards entsprechen können.

Wiener Wohnungsvergabe

Mit 1. Juli 2015 sind neue Richtlinien für die Vergabe von kommunalen und geförderten Wohnungen in Wien in Kraft getreten. Die Vergaberichtlinien beziehen sich nun nicht mehr nur auf kommunale Wohnungen sondern auch auf den geförderten Wohnbau. So müssen ab sofort unten angeführte Voraussetzungen und ein begründeter Wohnbedarf sowohl bei Gemeindewohnungen als auch bei geförderten Wohnungen (d.h. mit Bewilligung einer ergänzende Förderung zur Hauptförderung) und SMART-Wohnungen nachgewiesen werden:

Voraussetzungen sind:

  • die Vollendung des 17. Lebensjahres
  • österreichische oder gleichgestellte Staatsbürgerschaft
  • Unterschreitung einer festgelegten Einkommensgrenze
  • 2 Jahre durchgehender Hauptwohnsitz an der aktuellen Adresse in Wien ohne Zweitmeldung für Wohnungswerberinnen, -werber und Mitziehende

Ausnahme: Wohnungssuchende Hauptmieterinnen und Hauptmieter einer Kommunalwohnung müssen bei einem Wechsel in eine andere Gemeindewohnung mindestens 5 Jahre an der aktuellen Adresse in Wien ohne Zweitmeldung hauptgemeldet sein.

Begründeter Wohnbedarf besteht:

  • bei Überbelag
  • bei Hausstandsgründung
  • für Personen mit besonderen Bedürfnissen

Die Antragstellung erfolgt bei der Wohnberatung Wien (www.wohnberatung-wien.at) und kann entweder online oder im Rahmen eines vereinbarten Beratungsgesprächs eingebracht werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird das Wiener Wohn-Ticket ausgestellt. Dieses ist die neue „Eintrittskarte“ für kommunale, supergeförderte und SMART-Wohnungen. Es löst den bisherigen Vormerkschein ab, wobei dieser seine Gültigkeit nicht verliert.

Um sich für andere als bisher genannte geförderte Wohnungen anzumelden, kann man sich weiterhin direkt an die Genossenschaft wenden. Aber auch die Wohnberatung Wien vergibt nun solche Wohnungen. Diese sind zwar über Letztere günstiger zu erwerben, allerdings nur dann, wenn auch hier gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind geringer als für das Wiener Wohn-Ticket und müssen im Einzelfall bei der Wohnberatung Wien erfragt werden.

Für alle Wohnungen, die ab 1. Juli 2015 über die Wohnberatung Wien vergeben werden, ist das Datum der Erstregistrierung ausschlaggebend. Personen, die schon länger als 5 Jahre in Wien leben, erhalten einen sogenannten „Bonuszeitraum“. Bei der Vormerkung für eine kommunale oder geförderte Wohnung erhalten diese Wohnungssuchenden pro 5 Jahre Wohnzeit in Wien 3, maximal 9 Monate Bonus bei der Vormerkung.

Im Falle von zwei Ablehnungen von Kommunalwohnungen kann erst nach drei Jahren ein neuerlicher Antrag eingereicht werden. Geförderte Wohnungen können mehrmals abgelehnt werden, es kommt dabei zu keiner Sperrung.

Wohnbeihilfen

Wohnbeihilfen sind einkommensabhängige regelmäßige Beihilfen. Zum einen gibt es über die Wohnbauförderung eine allgemeine Wohnbeihilfe, die bei geringem Einkommen und hohen Wohnkosten die MA 50 der Stadt Wien vergeben werden kann. Bei einem sogenannten „Mindesteinkommen“ (auch bei Mindestpension) kann zusätzlich über das Sozialamt der Stadt Wien (MA 40) eine Mietbeihilfe beantragt werden. Über die Mietzinsbeihilfe des Finanzamtes können finanzielle Mehrbelastungen abgegolten werden, die bei Sanierungen entstehen.

Nähere Infos zu den Wohnbeihilfen finden Sie hier.