Fahrtendienste

Fahrtendienst der Krankenkassen

Für Fahrten zu medizinischen Untersuchungen und Behandlungen können Sie sich bei Ihrem behandelnden Arzt/Ihrer behandelnden Ärztin einen Verordnungsschein für 10 Krankenkassenfahrten ausstellen lassen. Für die Inanspruchnahme ist eine vorhergehende Bewilligung der Krankenkasse notwendig, diese ist zwei Monate ab Antragstellung gültig. Für jede Fahrt ist ein Selbstbehalt in Höhe der jeweils geltenden Rezeptgebühr zu bezahlen, die Verrechnung erfolgt im Nachhinein durch die Krankenkasse.

Gemeinsam mit der genehmigten Verordnung wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse auch eine Liste von Anbietern zugeschickt, die in Kooperation mit der Krankenkasse die Fahrten durchführen.

Für nähere Auskünfte kontaktieren Sie bitte Ihren Arzt/Ihre Ärztin oder Ihre Krankenkassa!

Fahrtendienst für Berufsfahrten

Wenn Sie nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeitsstelle fahren können und keinen eigenen PKW besitzen, kann bei der Pensionsversicherungsanstalt ein Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten (in der Regel Taxikosten) gestellt werden. Dazu sind ein (formloser) Antrag und eine neurologische Stellungnahme notwendig, zuständig ist dafür die Abteilung RGV – Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge.

TIPP: unter der Rubrik „Mobilitätszuschuss“ finden Sie nähere Infos zur einmal jährlichen finanziellen Pauschalförderung von Berufsfahrten durch das Sozialministeriumservice.

Freizeitfahrtendienst der Stadt Wien

Um Personen, die aufgrund ihrer Gehbehinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr benützen können, weiterhin die Fahrt zu Freizeitaktivitäten und retour zu ermöglichen, bietet der Fonds Soziales Wien (FSW) den „Freizeitfahrtendienst“ an. Für die Inanspruchnahme sind Antragstellung und der Nachweis einer Gehbehinderung (verbunden mit einer Untersuchung durch eine sachverständige Person des Fonds Soziales Wien) notwendig. Bei erfolgreicher Beantragung wird eine sogenannte „Berechtigungskarte“ ausgestellt, welche bei jeder Fahrt vorzuweisen ist. Pro Fahrt wird ein Kostenbeitrag in Höhe eines Einzelfahrscheins der öffentlichen Verkehrsmittel verrechnet. Die Fahrten werden bei kooperierenden Fahrtendienstunternehmen bestellt, von welchen Sie eine Liste erhalten. Der Antrag wird beim Fahrtendienstbüro des FSW gestellt. Nähere Informationen finden Sie hier.

Hier finden Sie das Antragsformular.

Vertragsfahrtendienste der Österreichischen Gesundheitskasse in Wien

  • ALOIS CZACH GmbH., Mietwagenunternehmen
    1210 Wien, Grellgasse 8/3
  • HALLER & FELSINGER GmbH, Taxi- und Mietwagen
    1220 Wien, Franz-Reitlinger-Gasse 5
  • Blaguss-Minibus-Service GmbH
    1230 Wien, Richard Strauss Straße 32
  • ÖHTB-Fahrtendienst, Gemeinnützige GmbH
    1110 Wien, Kaiser-Ebersdorfer-Straße 69
  • POKORNY GmbH, Taxi- und Mietwagenunternehmen
    1140 Wien, Kolbetergasse 1

Diese sind in der gemeinsamen Leitstelle unter +43 1 488 58 erreichbar.

Damit Sie Ihren Wunschtermin erhalten, empfehlen wir Ihnen, die Vertragspartner mindestens einen Tag im Voraus zu kontaktieren.

Voraussetzungen

  • Beförderung von oder zu einer medizinisch notwendigen Behandlung, Untersuchung, Zahnbehandlung oder Zahnersatz innerhalb Wiens
  • Wegen der Erkrankung oder des Gebrechens kann kein öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn, U-Bahn usw.) benützt werden.
  • Aufrechter Versicherungsschutz

Antrag

Um einen Vertragsfahrtendienst in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einen „Antrag auf Kostenübernahme für die Beförderung durch einen Vertragsfahrtendienst“ (grüner Antrag). Diesen Antrag stellt entweder Ihre Hausärztin/ Ihr Hausarzt oder jene Einrichtung aus, die Sie betreut (z.B. Ambulatorium, Krankenhaus, Fachärztin/-arzt). Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt muss Art und Dauer der notwendigen Behandlungen genau angeben und medizinisch begründen, warum Sie in Wien kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen können.

Bewilligung

Sind Serienbehandlungen erforderlich, benötigen Sie eine Bewilligung der Kasse. Als Serienbehandlung gelten mehr als 10 von der behandelnden Ärztin oder vom behandelnden Arzt am Beförderungsantrag angeordnete Transporte innerhalb von zwei Monaten. Eine ärztliche Entscheidung der ÖGK über eine Bewilligung ist ab der ersten Beförderung erforderlich.

Den Antrag können Sie persönlich oder per Post bewilligen lassen:

  • Österreichische Gesundheitskasse, Medizinischer Dienst, Wienerbergstraße 15-19 (Erdgeschoss), 1100 Wien
  • In einer Kundenservicestelle
  • Mein Hanusch-Krankenhaus, Heinrich-Collin-Straße 30, 1140 Wien

Lassen Sie sich den Antrag bewilligen, bevor Sie den Transport nutzen. Nur dann kann die Kasse die Kosten übernehmen.

Ausnahmen: Eine Bewilligung ist nicht nötig …

  • … in besonders dringenden Fällen (z.B. Heimtransport vom Krankenhaus oder für eine einmalige Fahrt zu einer notwendigen ärztlichen Behandlung).
  • … bei Serienfahrten bis zu fünf Behandlungen (10 Transporte), sowie bei Beförderung von und zur Dialyse, zur Chemo- oder Strahlentherapie und zu Unfallnachkontrollen in den Unfallambulanzen.

Dauerbewilligung

Für Patientinnen und Patienten, die mit großer Wahrscheinlichkeit nie mehr die Fähigkeit erlangen werden, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen, bietet die ÖGK zusätzlich die Möglichkeit einer Dauerbewilligung für Vertragsfahrtendienste an.

Hierfür ist ebenfalls ein grüner Transportauftrag nötig, den sowohl die Hausärztin/der Hausarzt als auch die Behandlungsstelle mit einer entsprechenden Begründung ausstellen kann.

Nach Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der ÖGK gilt diese Genehmigung bis auf Widerruf. Die Kundin/der Kunde erhält einen entsprechenden Ausweis, der bei jeder Fahrt vorgezeigt werden muss.

Fahrten

Wenn Sie den bewilligten grünen Antrag vergessen haben, ist der Vertragsfahrtendienst berechtigt, von Ihnen eine Kaution zu verlangen.

Der Vertragsfahrtendienst darf jedoch keine Aufzahlungen verrechnen und kein Trinkgeld annehmen.

Bei der ersten Fahrt geben Sie der Fahrerin/dem Fahrer den bewilligten Antrag. Im Gegenzug erhalten Sie den Fahrausweis, der dem grünen Antrag beigefügt ist.

Die Vertragsfahrtendienste führen auch Fahrten mit Personen durch, die im eigenen Krankenfahrstuhl sitzend befördert werden müssen bzw. auf Grund des barrierefreien Zugangs zur und von der Behandlungsstelle bzw. der Wohnung in einem vom Vertragsunternehmen zur Verfügung gestellten Rollstuhl sitzend transportiert werden können. Benötigen Sie eines dieser speziellen Fahrzeuge, geben Sie dies bitte bei Ihrem Anruf in der Leitstelle bekannt.

Folgende Serviceleistungen sind vertraglich sichergestellt:

  •  Die Fahrerin/der Fahrer des Fahrtendienstes hilft beim Abholen von der Wohnung und bei der Rückbeförderung (z.B. Begleitung in die Wohnung usw.).
  • Für Rollstuhlfahrer/innen und besonders bewegungseingeschränkte Personen stehen moderne Spezialfahrzeuge zur Verfügung.
  • Die Fahrtendienste stehen an allen Tagen zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung.
  • Die Bewilligung gilt nur für Beförderungen zu jenen Untersuchungen und Behandlungen, die ausdrücklich im Antrag angeführt sind. Die Genehmigung für Hin- und Rückfahrten ist zwei Monate ab dem Bewilligungsdatum gültig.
  • Grundsätzlich kann nur die Fahrt vom Abholungsort bis zu der Behandlungsstelle genehmigt werden, die dem Abholungsort am nächsten liegt. Aus speziellen medizinischen Gründen kann im Einzelfall aber anders entschieden werden

Kontakt

Genehmigung von Transporten/Fahrten
Österreichische Gesundheitskasse
Medizinischer Dienst
Wienerbergstraße 15-19 (Erdgeschoß)
1100 Wien
Tel.: +43 5 0766-112165

Krankentransportunternehmen und Vertragsfahrtendienste
Österreichische Gesundheitskasse
Gruppe Transporte
Wienerbergstraße 15-19
1100 Wien
Tel.: +43 5 0766-112840

Freizeitfahrtendienst-Anbieter, die vom Fonds Soziales Wien (FSW) finanziert werden

Wiener Lokalbahnen Verkehrsdienste GmbH
Haidequerstraße 6
1110 Wien
Tel.: +43 1 815 60 70
E-Mail: disposition@wlb.at
Internet: www.verkehrsdienste.at

waka Fahrtendienst GmbH
Trauzlgasse 1
1210 Wien
Tel.: +43 1 332 55 42
E-Mail: office@waka.at
Internet: www.waka.at

ÖHTB-Fahrtendienst gemeinnützige GmbH
Kaiserebersdorferstraße 69
1110 Wien
Tel.: +43 1 768 50 80
E-Mail: dispo@oehtb-fahrtendienst.at
Internet: www.oehtb-fahrtendienst.at

Herbert Gschwindl Urlaub- u. Reisen GmbH
Hubertusgasse 2
2201 Hagenbrunn
Tel.: +43 1 810 40 01
E-Mail: office@gschwindl.at
Internet: www.gschwindl.at

Haller & Felsinger GmbH
Franz-Reitlinger-Gasse 5
1220 Wien
Tel.: +43 1 869 62 62
E-Mail: office@haller-mobil.at
Internet: www.haller-mobil.at